Hallo zusammen,
da mir google widersprüchliche/unvollständige Ergebnisse brachte, möchte ich mein Glück nochmal hier versuchen. Ich habe im letzten Jahr bei unserem örtlichen Möbelhändler eine hochpreisige Küche erworben. Die GmbH hat jetzt unvorhersehbar ihre Geschäftsaufgabe in einigen Wochen angekündigt. Der Laden ist nicht insolvent oder ähnliches. Kann ich irgendetwas unternehmen, um evtl. Gewährleistungsansprüche gegen den Händler zu sichern oder muss ich im Falle eines zukünftigen Mangels auf Garantieleistungen des Herstellers zurückgreifen?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
MfG
space78
da mir google widersprüchliche/unvollständige Ergebnisse brachte, möchte ich mein Glück nochmal hier versuchen. Ich habe im letzten Jahr bei unserem örtlichen Möbelhändler eine hochpreisige Küche erworben. Die GmbH hat jetzt unvorhersehbar ihre Geschäftsaufgabe in einigen Wochen angekündigt. Der Laden ist nicht insolvent oder ähnliches. Kann ich irgendetwas unternehmen, um evtl. Gewährleistungsansprüche gegen den Händler zu sichern oder muss ich im Falle eines zukünftigen Mangels auf Garantieleistungen des Herstellers zurückgreifen?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
MfG
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