GEZ: was dürfen die eigentlich...?

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    • GEZ: was dürfen die eigentlich...?

      Beim Lesen des sehr interessanten Threads zum Thema "GEZ-Gebühren für das Internet" ist mir mal wieder eingefallen, dass eigentlich den meisten (inkl. mir) gar nicht klar ist, was die GEZ darf und was nicht.

      Ich bezahle zwar brav, aber ich sehe es trotzdem nicht ein, so einen Heini im meine Wohnung lassen zu müssen.
      Vielleicht kann man hier mal zusammentragen, was die eigentlich für Mittel und Wege und Rechte haben.

      z.B:
      Wir haben eine Schüssel auf dem Dach, ich höre aber nur Radio und schaue DVDs. Meine Nachbar hat ganz normal TV. jetzt kommt ein Kontrolleur auf die Idee mich kontrollieren zu wollen, weil man abends am Fenster ab und zu ja das Flackern des Fernsehers sieht wenn ich einen Film schaue. Halt DVD.
      Was kann und darf der da machen?

      gruß
    • Also ein Berechtigten Zugang zur Wohnung haben die auf keinen Fall obwohl die natürlich daruf geschult werden so aufzutreten. Wenn man denen aber einmal den Zugang verwehrt sind die lästiger als die Masern. Das kann dahin führen das die sich die Zugangerlaubniss gesetzlich besorgen. So weit ich weiß ist das reine schauen von DVDs mit einem Fernseher kein Grund auf Gebührenbefreiung. Die reine technische Möglichkeit GEZ pflichtige Programme empfangen zu können reicht aus um zahlen zu müßen. Hab mal gelesen das ein Techniker sein TV so umgebaut hat, das nur noch die privaten Sender zu sehen waren und die gebührenpflichtlichen Sender gesperrt waren ...selbst das wurde vom Gericht aber als Gebührenbefreiung abgelehnt )

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    • Den Richter möchte ich sehen, der die Unantastbarkeit der eigenen Wohnung für solch eine Scheiß aufhebt. Denn nur per Gericht kann ein Durchsuchungsbefehl erwirkt werden. Und da stehen die Forderungen eines GEZ-Stasi-Fuzzi in der Rangliste an allerletzter Stelle.
      Wenn der vor der Tür steht, nur kurz mit einer Anzeige wegen Land/Hausfreidensbruch drohen und des Grundstücks verweisen, feddich. Schon isser weg.
      Gruß
      Oliver


      Wenn Du Gott siehst, musst Du bremsen (Kevin Schwantz)

      Mediaplayer / Spielkonsole / SAT-Receiver / AV-Receiver / Beamer /Leinwand
    • Schon isser weg.


      ...und sind am nächsten morgen um 10Uhr wieder da ...und am nächsten Tag um 9Uhr und dam folgenden Tag um 8Uhr... und dann zur abwechselung mal um 20Uhr... wie gesagt wenn man denen mal aus irgendeinen Grund den Zutritt verweigert wittern die natürlich was und die kreisen wie die Geier überm Aas..


      und warum bekommen Strom/Wasserversorger vom Richter eine Erlaubniss zwecks Zwangsabschaltung eine Wohnung zu betreten und die GEZ zur Kontrolle im Einzelfall nicht ?
    • Das interessiert mich in der Tat auch!

      Bei Gas/Strom hat ja jemand SCHULDEN, d.h. dasjenige kann seine Strom Rechnung nicht bezahlen also ist das einzige was der Gläubiger, in diesem Fall die Strommafia, tun kann den Strom abstellen. Und das geht halt nicht per Knopfdruck remote, sondern da muss ein Elektriker in die Wohnung an den Stromkasten.

      Anders aber bei der GEZ. Die GEZ hat ja erstmal überhaupt keine Beweise, dass da ein Schwarzgucker ist. Und nur auf Verdacht hin hier könnte jemand Gebühren prellen stellt wohl kein Richter einen Durchsuchungsbefehl aus?

      Oder doch?

      Viele Grüße,

      Kalle
    • Bei Gas/Strom hat ja jemand SCHULDEN, d.h. dasjenige kann seine Strom Rechnung nicht bezahlen also ist das einzige was der Gläubiger, in diesem Fall die Strommafia, tun kann den Strom abstellen. Und das geht halt nicht per Knopfdruck remote, sondern da muss ein Elektriker in die Wohnung an den Stromkasten.



      die Strom/Wasser leute können aber auch bei Verdacht eines illigalen Strom/Wasser-anschluß bei mehrfacher Zugangsverweigerung dies mit Beschluß überprüfen.. In dem Fall ist es ja dann auch keine Geldschuld die eingeholt wird sondern eine Vermutung auf Stromdiebstahl, was dann wiederrum mit "schwarzsehen" gleichzusetzen ist.
    • Morsche !

      Eine Frage beschäftigt mich viel mehr...

      Ist es eigentlich rechtens, nur für die Bereitstellung einer Dienstleistung Gebühren zu kassieren, obgleich man die Leistung nutzen möchte, oder nicht ?
      Sowas beisst sich extremst mit meinem Rechtsbewußtsein.
      greetz,

      Siggi


      Dieser Beitrag wurde bereits 153 mal editiert, zuletzt von »Sparxx« (Morsche !, 08:15)
    • Hallo,

      in einer der letzten Focusausgaben war ein Bericht über einen GEZ-Fahnder (Focus). Demnach sind die vor der Wohnungstür recht machtlos, versuchen es aber mit Psychoterror. Die Fahnder sind sehr motiviert, weil sie für jede Neuanmeldung Provision bekommen.
      So weit ich weiß, sollte man, wenn man nicht angemeldet ist, z.B. an Fernsehgewinnspielen tunlichst nicht teilnehmen. Wahrscheinlich werden die sich demnächst auch für die Kundendaten von Internetprovidern interessieren. Zu dem, wann man zahlen muss, gibt es eine ausführliche Liste auf der GEZ-Homepage.

      Gruß
      Thechnor
    • Morsche !

      Wie kommen die eigentlich an personenbezogene Daten ran ? Wenn ich umziehe und die GEZ kündige mit dem Vermerk "Auf bestimmte Zeit in´s Ausland verreist" wie können die mich dann überhaupt ausfindig machen. Auf´m Einwohnermeldeamt kann ich mir doch nicht so einfach mir nix, dir nix über jeden Bürger die Adresse besorgen. Im Telefonbuch stehe ich nicht drin, und bin auch sonst nirgends mit meiner neuen Adresse registriert...
      Wie kommen die bitteschön an meine persönlichen Daten ran ??? Schreit da nicht jeder Datenschützer "hurra"... ?!?! :mecker:
      greetz,

      Siggi


      Dieser Beitrag wurde bereits 153 mal editiert, zuletzt von »Sparxx« (Morsche !, 08:15)
    • Bei uns war letztens so ein GEZ Fuzzi und der hatte von unserem Einwohnermeldeamt einen riesigen Stapel Karteikarten mit dabei.

      Da stand genau drauf:

      Adresse .... und wer dort polizeilich gemeldet ist, eben die Daten des Einwohnermeldeamtes.

      Diese Daten sind vielleicht für Behörden untereinander "shareware" :lol:

      Gruß,

      Kalle
    • Original von Sparxx
      Morsche !

      Wie kommen die eigentlich an personenbezogene Daten ran ? Wenn ich umziehe und die GEZ kündige mit dem Vermerk "Auf bestimmte Zeit in´s Ausland verreist" wie können die mich dann überhaupt ausfindig machen. Auf´m Einwohnermeldeamt kann ich mir doch nicht so einfach mir nix, dir nix über jeden Bürger die Adresse besorgen.


      Aber genau von dort bekommen die scheinbar ihre Infos!

      Gruß,
      Michael
    • Hallo,

      schon in diesem Focus-Appetithappen steht (link siehe mein Post oben), dass die GEZ-Fahnder sich die Listen bei den Kommunen bekommt:

      Meldelisten vom Bürgermeister

      Vor größeren Touren mache ich einen Termin beim Bürgermeister. Ich erkläre ihm, dass es auch in seinem Interesse ist, wenn sich die Bürger unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegenüber korrekt verhalten. Dann bitte ich ihn, mich beim Chef des Einwohnermeldeamts einzuführen. Meistens klappt das. So komme ich an die Liste: Namen und Adressen aller Einwohner über 18 Jahre, geordnet nach Straßen und Hausnummern.

      Sie meinen, das sei illegal? Dann schauen Sie doch mal in den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Der ist sozusagen meine Arbeitsgrundlage. Unter Paragraf 8, Absatz 4 steht, dass die Landesrundfunkanstalt oder eine von ihr beauftragte Stelle ?personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen? darf. Also vergleiche ich die Liste aus dem Amt mit den Namen, die mir die GEZ gibt. Wer angemeldet ist, bekommt einen Haken. Die anderen bekommen Besuch. Von mir.


      Gruß
      Thechnor
    • - zum Thema Adressenübermittlung an die GEZ und sonstige Institutionen/Personen empfehle ich die Lektüre der jeweiligen Meldegesetze in den einzelnen Bundesländern - z.B. für NRW sind es die §§30ff, zu lesen zB hier: lfd.nrw.de/fachbereich/download/melde-und-ausweiswesen.pdf

      Danach bekommt jeder fast jede Auskunft von den Meldebehörden. Manche automatisch, manche eben nur auf Nachfrage.

      - zum Thema
      nur für die Bereitstellung einer Dienstleistung Gebühren zu kassieren

      siehe den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, nachzulesen zB auf den Seite der GEZ.

      Es ist keine Dienstleistung, für deren Bereitstellung gezahlt wird, sondern du bezahlst für das "wundervolle Privileg", (relativ) unabhängigen Rundfunk/Fernsehen empfangen zu dürfen. <- diesen Satz setzt ich mal extra nicht in Ironie-tags.

      In anderen Ländern gibt es Staatsfernsehen oder nur "private" Meinungsmacher. Die zeigen eben nur das, was manche (oder ganz bestimmte) Leute verbreitet wissen wollen.
      Gruß, Michael
    • Die Weitergabe von kompletten Datensätzen ist in jedem Fall illegal.

      Die GEZ ist keine Behörde, auch wenn sich ihre Provisionsjäger gerne den Anstrich geben.

      Der betreffende, zitierte Paragraph gilt ausschließlich für selbst gesammelte Daten.

      Was Anfragen an das Einwohnermeldeamt betrifft, ist aber JEDER befugt, um Auskunft zu ersuchen, wenn er ein berechtigtes Interesse geltend machen kann.

      Das hat auch jeder Privatmann, der einen Schuldner sucht.

      Dann trägt der als Grund für das Auskunftsersuchen ein "Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen", bezahlt seine Gebühr und erhält die Auskunft, ob der Betreffende und wenn ja, wo gemeldet ist.

      Eine solche Auskunft ist aber IMMER personenbezogen.

      Das heißt, die GEZ könnte im Prinzip eine Melderegisterauskunft mit der Behauptung, man hätte bei ihr Schulden, weil man schwarzsieht, erlangen.
      Zu diesem Zweck müßte sie aber erstens den Namen haben und zweitens die GEBÜHR für die Auskunft bezahlen.

      Also wäre eigentlich zu überprüfen, ob Bürgermeister, die vollständige Datensätze der GEZ überlassen, nicht schon aus diesem Grund Straftäter sind, weil sie damit verhindern, daß die GEZ für ihre Auskunftsersuchen Gebühren entrichtet und sich damit der Untreue schuldig machen.
    • Hallo!

      Zitat: Die Weitergabe von kompletten Datensätzen ist in jedem Fall illegal.

      Falsch, siehe die Paragraphen zur Datenübermittlung (§30) zwischen den Meldebehörden und die Datenübermittlung an Behörden usw. (§ 31).


      Also wäre eigentlich zu überprüfen, ob Bürgermeister, die vollständige Datensätze der GEZ überlassen, nicht schon aus diesem Grund Straftäter sind, weil sie damit verhindern, daß die GEZ für ihre Auskunftsersuchen Gebühren entrichtet und sich damit der Untreue schuldig machen.

      Der Bürgermeister macht sich nicht strafbar. Siehe § 31 MeldeG NW - "Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen" als Beispiel. Zu beachten sind der Absatz 1 und 2. Die GEZ ist eine sonstige öffentliche Stelle und die Daten sind zur Erfüllung der in Ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich. Deshalb erfolgt diese Auskunft auch kostenfrei. Es handelt sich nicht um die einfache bzw. erweiterte Melderegisterauskunft nach § 34 MeldeG NW. Die kann jeder stellen.

      Ob es uns nun gefällt oder nicht, aber die GEZ hat einen klaren Auftrag von den Rundfunkanstalten und der Gesetzgeber hat ihr die notwendigen Rechte dazu gegeben. :wut:

      Ich will hier keineswegs 'ne Lanze für die GEZ brechen, aber aus eigener beruflicher Erfahrung (hab mal als Vollstreckungsbeamter gearbeitet) weiß ich, dass das alles rechtens ist. Wurde mehrmals gerichtlich, auch vor den Verfassungsgericht, geklärt.

      Ich gehe aber der davon aus, dass ab Erhalt der Gebührenbescheide für Internet-PCs viele klagen werden und hoffentlich auch Erfolg haben werden. Grade im Bezug auf das EU-Recht.

      Grüße

      Kegol
      Wer lesen kann ist klar im Vorteil! (Ich kann's nicht)
    • HI!

      als bei mir die GEZ war hab ich die nicht reingelassen:)

      3 wochen später ja, aber davor hatte ich den TV usw plus video usw zu den nachbarn rübergestellt!

      der GEZ man hat schon dumm aus der wäsche gekuckt als es nix gefunden hat!

      ich nur" ich bin so selten daheim, dass sich ein TV oder radio nicht lohnt"

      das hat den typen zufriednegestellt und der wurde dann nie wiedr gesehen!

      ist schon eine frechheit für den müll zahlen zu müssen auch wenn die programme gar nicht gesehen werden

      mfg
      ]-->Sony 1292 (9 Zoll) CRT on HDI DUNE<--[
      HDTV RULEZ
    • Hallo!

      Als ich damals (noch bei meinen Eltern) mein eigenes Telefon angemeldet hatte, bekam ich prompt Post von der GEZ. Da dürfte wohl auch ein Zusammenhang bestehen.
      Ansonsten finde ich, daß sich der Verein nicht mehr am Rande der Legalität bewegt. Meiner Meinung nach sind die schon auf der dunklen Seite der Macht angelangt. Wenn ich da nur an den Fernsehbericht von vor zwei bis drei Wochen denke. Dort hatte jemand sein Bistro zugemacht und die Kündigung mit Kopie der Gewerbeauflösung an die GEZ geschickt. Drei Jahre Später kam dann die Nachforderung für die nicht gezahlten Gebühren. Angeblich hat die GEZ die Kündigung nie erhalten. In dem Bericht kamen da noch weitere geschädigte, denen ähnliches passiert ist vor.
      Da hilft nur die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und ausdrücklich die Bestätigung der Kündigung verlangen.

      ...da sind ARD und ZDF schon eine Art Pay TV. :puke:

      Gruss,
      Goose
      Meine Spielsachen:
      JVC DLA-X7900; Xodiac eMasked 260; Oppo BDP-103D; Anthem AVM 60; Rotel RMB-1075; Rotel RB-1590; Rotel RCD-1072; 2x nuVero 14, 1x nuVero 7, 4x nuVero 5, Velodyne SPL-1200 Ultra
    • Schon das erste Schreiben, das man erhält, stellt den rechtlichen Sachverhalt gezielt und bewußt falsch und irreführend dar.

      Da wird auf irgendwelche Paragraphen im Rundfunkstaatsvertrag verwiesen, die eine Auskunftspflicht begründen würden.

      Wohlweislich verschwiegen wird, daß diese Pflicht nur der hat, der TATSÄCHLICH ein Rundfunkgerät zum EMPFANG bereithält.

      Wer nichts angeschlossen hat, ist also garnicht verpflichtet, auf ein solches Schreiben zu reagieren.

      Früher waren diese Briefe auch noch mit obskuren Drohungen bis zur Wohnungsöffnung und -durchsuchung versehen, bis dann wohl irgendwer bei der GEZ kalte Füße bekommen hat, da man derlei durchaus aus Nötigung auslegen könnte.

      Wer kein Rundfunkgerät betreibt, kann diese Briefe bedenkenlos in die Rundablage befördern.
    • ...
      Wohlweislich verschwiegen wird, daß diese Pflicht nur der hat, der TATSÄCHLICH ein Rundfunkgerät zum EMPFANG bereithält.

      Wer nichts angeschlossen hat, ist also garnicht verpflichtet, auf ein solches Schreiben zu reagieren.

      ...
      Wer kein Rundfunkgerät betreibt, kann diese Briefe bedenkenlos in die Rundablage befördern.

      Die GEZ weist in ihrem Schreiben aber darauf hin (natürlich im Kleingedruckten :wink:), dass diese Auskunftspflicht nur für diejenigen gilt die entsprechende Empfangsgeräte besitzen!

      Gruss
      Amigo
    • hi,

      bin zum juni 05 in die schwei gezogen und habe vergessen die gez rechtzeitig zu informieren, was ich vor 2 monaten per fax nachgeholt habe, da sich die mahnungen in der alten wohnung gehäuft haben. abmeldebescheinigug aus beigelget und dachte die geschichte wäre gegessen. aber pustekuchen: jetzt kriege ich die mahnungen in die schweiz, weil ich nicht rechtzeitig abgemeldet habe (aber die zahlungen in d natürlich rechtzeitig mit dem auswandern gestoppt habe :biggrin:). bin mal gespannt ob die auch über die grenze vollstrecken können... :silly:
      Gruss
      Holger

      HT-V: JVC DLA-X7900, Selbstbau LW 3,6x1,54m(Seymour AV), Oppo UDP-205, AppleTV 4K, Nvidia Shield, Toshiba EP35
      HT-A: Marantz AV 8805 & Vincent SP 3x993+2x997,Marantz MM8077, Focal Electra 1027BE(FL&R) & CC1007BE(C) & 1007BE (FHL&R), NuVero11(SL&R), NuVero7 (BSL&R), WS12 (VoG); Subs: 2xNubert AW1300 DSP, Canton Sub & SVS SB 4000

      Logitech Ultimate Elite, diverse Diffusoren & Absorber
    • Original von Red Goose
      Hallo!

      Als ich damals (noch bei meinen Eltern) mein eigenes Telefon angemeldet hatte, bekam ich prompt Post von der GEZ. Da dürfte wohl auch ein Zusammenhang bestehen.


      Auf jeden Fall!
      Als ich damals umgezogen bin, war die Telekom eindeutig die einzige Stelle, denen
      ich meine neue Adresse zwecks Anschluss mitgeteilt hatte.
      Schon 1 Monat später, noch bevor ich meinen 2. Wohnsitz der Stadt gemeldet hatte,
      da hatte ich einen Brief der GEZ im Kasten.
      Ab da an wusste ich, dass der Datenschutz das Papier nicht wert ist :wut:

      Gruss,
      Thomas
      "Solange mein Chef so tut, als würde ich viel verdienen,
      tue ich so, als würde ich viel arbeiten".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TEF2000 ()

    • Da wäre dann doch der Musterbrief per Einschreiben ganz angemessen:


      GEZ-Musterbrief:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

      1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1?3 BDSG)

      2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

      3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

      4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

      5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

      6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

      Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

      Mit freundlichen Grüßen

    • So nun war er da...

      Hallo ,

      na darauf hatte ich schon länger gewartet.
      Es hat also Vormittags geschellt und es stand ein recht ungepflegtes Männchen vor der Haustür.
      Zuerst habe ich gedacht da möchte mal wieder jemand für das Winterbivak der Tiere eines der zahllosen Wanderzirkusse sammeln, aber dann zog er doch ein recht zerfledderten WDR Ausweis aus der Tasche.
      Nach der obligatorischen Frage nach den Fernseher ( habe ich wirklich nicht ! ) wurden auch alle anderen Empfangsgeräte + Autoradio durchgekaut.
      Nachdem wir die Liste zu seiner Endtäuschung abgearbeitete hatten und ich ihm noch anbot seinen zerschundenen Ausweis neu einzulaminieren ( damit die Leute nicht denken sollen er würde sich die Brote damit schmieren ) , zog er dann enttäuscht von dannen.

      Hat jemand schonmal erlebt das diese Gestalten dann noch öfter auftauchen ??
      Oder steht der nun wöchentlich vor der Tür ?
      Gruß aus dem Münsterland

      Karsten
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