Ich muss leider sehr weit ausholen, ich bitte um Nachsicht.
Es gibt den Begriff des "Buskeismus", der durchaus in der ( nicht-nur- ) Hamburger Juristenszene
geläufig ist. Das führt auf folgendes zurück:
Der Vorsitzende Richter Kammer 24 am LG Hamburg ist "Andreas Buske".
Buske urteilt regelmäßig immer Freitags. Das Super-Nature Urteil ist, meines Wissens nach,
an einem Freitag verkündet worden, was mich "dringend" vermuten lässt, dass das Urteil
ein "Buske-Urteil" ist.
Im übrigen erachte ich es als ÄUßERST "unklug", dass man mit dieser Sache an das
LG HH gegangen ist, das habe ich Martin Geuß aber auch mal telefonisch gegenüber zum Ausdruck gebracht.
Buske-Urteile sind in Fachkreisen teilweise als "nicht nachvollziehbar und verwunderlich" bekannt,
um es diplomatisch auszudrücken.
Der "Trick" dabei ist folgender:
Buske (insofern er hier urteilender Richter war) folgt in seiner Urteilsbegründung oft "halben Schritten",
die aber -aus meiner Sicht- nicht vollständig und konsequent sind. So auch hier, mehr dazu nachfolgend.
An dieser Stelle holen wir weit aus:
Jegliche Richtlinien, Gesetze und Verordnungen in Deutschland manifestieren den
(Achtung

chlüsselsatz, im Kopf behalten) "erklärten Wille des Gesetzgebers".
Entscheidend hierbei ist -und das weiß nun jeder-, dass jegliche Formulierungen in Schrift
immer "ausgelegt werden können", vor allem wenn Missinterpretation vorherrscht. Es ist also
gerade im Amt des Richters von erhebliche Bedeutung, dem WILLEN des Gesetzgebers Tribut zu zollen
und nicht etwa Gesetzestexte so "umzubiegen" oder sinnenfremden, dass sie am Ende NICHT mehr den
WILLEN des Gesetzgebers entsprechen.
Wenn wir uns die Begründung der Kammer 24 im Super-Nature Fall ansehen, fallen uns 2 Paragraphen auf,
auf die sich die gesamte Urteilsbegründung beziehen:
Der §824 des BGB und der §6 des mdstv (
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm#nr6 ).
Um dem Willen des Gesetzgebers Tribut zu zollen ist es wichtig und durchaus ÜBLICH, Gesetze "rückwärts"
zu lesen.
Erklärung:
Du bestellst einen Maler. Am Montag sagst Du ihm "Die Küche bitte in Blau".
Bevor er anfängt am Mittwoch zu malen, sagst Du ihm am Dienstag zuvor "Doch nicht in Blau, wir nehmen Rot".
Welche Farbe meinst Du, wird der Maler am Mittwoch aufbringen, Rot oder Blau ?
Natürlich, er wird ROT malen, denn das ENTSPRICHT DEINEM JÜNGSTEN WILLEN.
Wir kennen das von Preislisten:
"Diese Preisliste ersetzt jede vorangegangene".
Warum verdeutliche ich das?
Weil der JÜNGSTE Wille hier entscheidend ist.
Es interessiert nicht, was Du am Montag (Blau) gesagt hast, der Dienstag (Rot) ist entscheidend, denn das
entspricht Deinem JÜNGSTEN, GEÄUßERTEM WILLEN.
Das ist mit den Gesetzen ähnlich. Das BGB stellt eine Art "Grundgesetz" dar und wird immer dann herangezogen,
wenn es
a) keine passendere
b) keine spezifizierte
c) keine jüngere, anderslautende Gesetzgebung gibt.
Gibt es gegensätzliche Äußerungen, wird immer die Jüngste herangezogen - zumindest SOLLTE das so sein.
Und hier wird es erheblich wichtig:
Gucken wir uns mal den §824 des BGB genau an:
§ 824
Kreditgefährdung
(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu
gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden
Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Erst mal ist er sowieso nur bedingt anwendbar, weil er als "Kondition" beinhaltet, dass eine evtl. Haftung bereits positiv festgestellt wurde/wird.
Verständlich? Ich kann erst haften, wenn meine Haftung FESTGESTELLT wurde.
Dazu gehört folgendes:
Wir zerlegen den 824 mal und lassen den "Einschub" raus, dann wird es deutlicher:
§ 824
Kreditgefährdung
Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet....hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen,
wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
AHA.....man schenke BESONDERE Aufmerksamkeit ab hier:
"wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss."
Die Kondition: Der §824 ist also eine "konditionelle Vorschrift", die eben NUR bedingt und unter der Bedingung greift.
Die Bedingung hier ist: "wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss."
Wie kann jemand die Unwahrheit überhaupt beurteilen, wenn er einen entsprechenden Beitrag in seinem Forum
NOCH NICHT MAL KENNT ???
Damit denke ich, dass der §824 diesen Fall gar nicht abdecken KANN und SOLL!
Nun muss man wissen, dass der §824 unverändert seit ca. 159 Jahren so im BGB steht. Er steht also dort seit ewigen
Zeiten, Zeiten wo das Internet noch nicht mal für die Öffentlichkeit ZUGÄNGLICH war.
Es mag der geneigte Jurist nun einwenden, dass der 824 aber auch in den sog. (und berühmten) "Leserbrief-Klagen"
immer Anwendung fand, was so auch völlig richtig ist (Zeitungen haften für Leserbriefe). Nur haben wir hier einen
ELEMENTAREN Unterschied: Die Redaktion, die einen Leserbrief abdruckt, hat KENNTNIS vom Inhalt selbigen....und damit
ist das eben NICHT vergleichbar, geschweige denn übertragbar/anwendbar auf den vorliegenden Fall.
Der Gesetzestext und Wortlaut des §824 ist gar nicht BESTIMMT, die Rechtssituation von Internetforen zu "behandeln",
genau DAS versucht aber die Kammer 24 glaubhaft darzustellen. Unschlüssig und fehlerhaft, wie ich meine.
Der §824 soll die Folgen einer Kreditgefährdung durch den Tatbestand regeln, der Paragraph "reagiert" also auf den Tatbestand.
Er soll aber NICHT die KLÄRUNG der Haftbarkeithaltung regeln.
Der §824 setzt demnach erst dann an, wenn GEKLÄRT wurde, daß ich haftbar zu halten bin. Zur KLÄRUNG der Haftbarkeitshaltung hingegen
wird, speziell im Bereich der Foren, der §6 des mdsv (und ff.) herangezogen.
Und hier "schiesst die Kammer 24 von hinten durch die Brust ins Auge", wie ich meine:
Dazu muss man sich nämlich vorstellen, wie der WILLE des Gesetzgebers ist und WÄRE, hätte er den §824 in Hinsicht auf
Onlinedienste formuliert, dann würde sich der §824 nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit so lesen:
(1) Wer sich aktiv und wissentlich an der Verbreitung oder Behauptung einer Tatsache und der Wahrheit zuwider beteiligt,
die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen,
hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Entscheidend hier ist die neue Formulierung "aktiv und wissentliche Beteiligung".
Meiner Meinung nach entspräche genau DAS dem Willen des Gesetzgebers. Als dieser nämlich zu Kaisers Zeiten den §824 ausformulierte,
dachte dieser offensichtlich an die AKTIVE Teilnahme/Bewirkung einer Person an der Verbreitung von Lügen und dem daraus entstehenden
Schaden, aber an Internetforen (Passivverbreitung) wohl kaum...
Und genau WEGEN dieser "Missdeutungsmöglichkeit" hat der Gesetzgeber, sogar DIESES Jahr, seinen "neuen und zeitnahen Willen"
bekundet - im Zuge des neugefassten "Mediendienste-Staatsvertrag" welcher das bisherige "Teledienstgesetz" ablöste und die Vorschriften
aus letzterem im wesentlichen übernommen hat.
Nun könnte HIER der Jurist einwenden "Der Gesetzgeber hat aber in seinem neuen Gesetz nicht explizit ausformuliert, dass
der §824 BGB keine Anwendung finden soll".
Richtig, hat er nicht....MUSS er auch nicht, weil ja eben genau aus obigem Grund der 824 gar nicht erst Anwendung finden kann/soll.
Der Gesetzgeber hat wohl offensichtlich nicht damit gerechnet, dass genau DIESER Umstand (Missdeutung) nicht nur passieren kann sondern
auch, im großen Maße, passieren WÜRDE. Wir werden bei der nächsten Neufassung des BGBs mal darauf achten...
Und dann gibt es da noch den §6 (und ff.), welchen die Kammer 24 auch zitiert, aber auch leider hier mit Annahmen und
Vermutungen, welche im Urteil noch nicht einmal substantiiert ausgeführt wurden.
Gucken wir uns mal den $6 an:
§ 6
[Allgemeine Grundsätze der Verantwortlichkeit]
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereit halten, nach diesem Staatsvertrag oder den allgemeinen
Gesetzen verantwortlich.
So...nun sollte eigentlich JEDEM klar sein, dass Beiträge Dritte EBEN NICHT "eigene Informationen" sind.
Eigene Informationen sind die, die ICH aktiv und mit "Eigenleistung" wirksam online stelle.
Das mache ich aber nicht durch Forenbetrieb, wie es ja auch genügend Gerichte gleichermaßen sehen.
Die Kammer 24 allerdings kommt mit dem "Kunstgriff" daher, eine Differenzierung mit dem Wortspiel
"Eigene BEHAUPTUNGEN" einzuwenden. Entschuldigung, aber das halte ich für Haarspalterei, die im Schluss auch nur noch dazu
dient, den Willen des Gesetzgebers nachträglich zu ändern.
Und genau DESWEGEN hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit ganz unmissverständlich ausformuliert, dass Plattformbetreiber jeglicher Art
(Foren, Blogs, Chat etc) erst DANN haftbar zu halten sind, nachdem sie KENNTNIS eines fremden Drittbeitrages erlangen.
Diesen UNMISSVERSTÄNDLICHEN Willen des Gesetzgebers ignoriert das LG HH aber VOLLSTÄNDIG und macht eine äußerst zweifelhafte Grätsche
und jongliert mehr als dünn und dürftig, ohne jegliche Erklärung, salopp mit nur einem Satz in der Urteilsbegründung daher:
"1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV.
"Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung
entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen
Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben."
Ist das so...tatsächlich ? "Mind to elaborate"?.....
Mit keinem einzigen Wort sagt die Kammer 24 hier, WARUM sie meint, dass das so sei und WOHER (Gesetz?) sie diese Weisheit ableitet.
Es wird einfach behauptet und damit ist das Urteil fertig.
UNGLAUBLICH.
Ein bestehendes Gesetz und UNMIßVERSTÄNDLICHER Wille des Gesetzgebers wird hier ignoriert, bzw. fehlerhaft ausgelegt und zu
"eigenem Zwecke" ein ganzes Urteil darauf begründet. Ist das Rechtsbeugung?
Der Gesetzgeber hat ganz klar gesagt, und so urteilen ja auch die (übrigen) Gerichte, dass eben "eigene Informationen" ganz klar diese
sind, die ich SELBER und AKTIV einstelle. Informationen, zu deren Verbreitung ich "nur" technische Gelegenheit gebe, sind eben NICHT
"eigene Informationen" im Sinne des §6 und WERDEN ES AUCH NIE.
Lediglich eine Haftung als sog. "Mitstörer" kommt in Betracht, wenn ich auf einen rechtswidrigen Beitrag hingewiesen werde (Kenntnis erlange)
und JETZT immer noch nicht für "Heilung" sorge.
Die Begründung der Kammer 24 allerdings, man sei ja grundsätzlich und immer als Betreiber für jegliche Drittinformation "Eigner" und damit
haftbar, ist nicht mal ansatzweise dargelegt und begründet worden und im Resümee für mich sogar schlichtweg UNSINN.
Gucken wir uns noch mal §824 BGB an, es geht mir dabei ins besondere um EIN Wort:
Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder ---> verbreitet <---- , die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu
gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden
Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Das Wort heißt "VERBREITET".
Wäre die "Logik" der Kammer 24 schlüssig und begründet, haftet also JEDER, der "verbreitet".
Gut, dann "spinnen" wir das mal weiter:
Die "BILD" schreibt morgen "Der Richard belästigt kleine Jungs vor dem örtlichen Kindergarten und zwingt die zu "sexuellen
Handlungen mit Schutzbefohlenen".
Das ist natürlich unwahr und gem. §824 ein klassischer Fall.
Wenn verklage ich nun also?
Die "Bild"..............F A L S C H !!!!
Wenn es nach der Kammer 24 geht, verklage ich den ZEITUNGSJUNGEN, den Kiosk, den Fahrer der nachts die "Bild" an die
Stände fährt und sogar das örtliche Atlantik-Hotel, weil diese die Bild anbieten. Danach die Lufthansa (bietet auch Bild an)
und wen-nicht-noch.
Warum ?
Weil nach der Kammer 24 ja die VERBREITUNG bereits zur Haftung führt.
Gut, mein Bespiel hinkt natürlich, denn der Zeitungsjunge hat ja nicht die "Plattform" zur Verbreitung gestellt.
Hat er das nicht ? Ist nicht alleine der Umstand, daß ich die Zeitung LESE, die erforderliche "Plattform" der Redaktion,
an zukünftiger Verbreitung zu wirken? Das ist zwar WEIT hergeholt, aber das ist ja nunmal die Begründung der Kammer 24 auch (imho).
So, und NUN sieht man, wie "unschlüssig" sich das Urteil für mich darstellt, welch "Juristensaltos" sich dort für mich darstellen-
Auslegungen, um den scheinbar im Hause vorherrschendem Vorurteil gegen Foren zu dienen ("denen zeigen wir es").
Vielleicht wurde den(m) Richter selber mal in einem Forum übel mitgespielt und seit dem hat man sich diese
"unheilvollen Stätten Sodom & Gomorra's" zum persönlichen Feind erklärt? Das ist natürlich nur eine persönliche und nicht beweisbare
Vermutung meinerseits.
Ich STAUNE aber schon, dass eine Kammer derart in Erscheinung tritt. Ginge es nach mir, wäre ich bereits in nächster Instanz beim
Zivilsenates des OLG, mit Presse und Fernsehen im Gepäck. Allerdings war hier Richter Buske ebenfalls mal tätig.
Es wäre natürlich ebenfalls nur eine haltlose Vermutung meinerseits, dass man dort ggfls. nicht "erpicht" ist, die Urteile des
ehemaligen Senatskollegen aufzuheben - das ist also dünnes Eis.
Es kann aber nicht angehen, dass EINE Kammer in der BRD Urteile spricht, die entgegen der meisten anderen Gerichte an der üblichen Rechtsfindung
vorbeigehen und dabei katastrophale Folgen verursacht. Das wäre an sich ja ok, wenn man vermuten müsste, dass alle ANDEREN Gerichte
in Deutschland Unsinn ausurteilen und nur die hiesige Kammer 24 das Licht der Rechtsfindung erblickt hat. Irgendwie kommt mir das aber
"unwahrscheinlich" vor....
Warum meint Ihr wohl, haben Leute wie Schröder & Co. ihre Fälle GEZIELT an das LG HH/Kammer 24 gebracht?
"You do the math..."
Wenn die Justiz anfängt steuerbar zu werden, und sei es wegen der "abnormen" Rechtsfindung eines einzelnen Richters, sollte man WIRKLICH
über ein Enthebungsverfahren nachdenken.
Anträge kann JEDER Bundesbürger dahingehend stellen.
Ich bin kein Jurist und habe ja eigentlich gar keine Ahnung, ich habe aber einen gesunden Menschenverstand und der fühlt sich durch dieses
Urteil beleidigt.
Nach dem Urteil hafte ich für JEDE Äußerung fremder Dritter hier - ist das nicht schön?
Disclaimer:
Die hier dargestellten Ansichten sind privat und meine Meinung. Sie müssen in keiner Weise den Tatsachen
entsprechen und können durchaus auch falsch sein. Insofern die Rechte Dritter hier beschnitten oder verletzt werden,
entferne ich die entsprechenden Passagen streitlos und unter Protest gegen jegliche Kosten. Derartige Anliegen sind
bitte an die Mailadresse im Impressum zu richten.