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Zum ersten ungelesenen Beitrag

peterle

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81

Mittwoch, 19. April 2006, 20:18

Zitat

Original von Punktbringer
...
ich denke, bald führt kein weg mehr drum rum, foren-server im ausland zu etablieren.
am besten in einem land, wo demokratie nicht nur ein schlagwort ist, sonder gelebt wird.


Das ist ja nun eine völlig weltfremde Idee*. Demokratie und gelebt. Du mußt in ein Land mit einer zünftigen Diktatur gehen und den Diktator schön schmieren, dann klappts auch mit der Freiheit. :silly:


*Merkbefreite Mitleser mögen sich bitte mit ironischen/satririschen und ähnlichen Stilmitteln vetraut machen, bevor sie einen Versuch der Reaktion wagen. :sarcasm:
"Kommen Sie mit oder soll ich mitkommen?" :shocked:





grüße
peterle

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"Each time the Lord closes a door, somewhere he opens a window"

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82

Mittwoch, 19. April 2006, 20:19

ich glaube nicht, dass das die bessere alternative ist, peterle... praktiziert wird es aber auf jeden fall :biggrin:





Tja, dann muss ich ja wohl... :-/

MCU

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83

Mittwoch, 19. April 2006, 20:26

Wäre dies denn noch möglich falls das Urteil bestand hätte?

Zur Not könnte man doch die Postings verschlüsseln bzw. nur für Forenmitglieder sichtbar machen. Anschließend könnten die Texte dann von den Moderatoren für die "öffentlichkeit" freigegeben werden, sofern diese unbedenklich sind.

Die Member hätten den Vorteil nicht zensiert zu werden und alle anderen müssen dann halt mit einem abgespeckten Inhalt leben.

Wäre jetzt mal so eine Idee bzw. Frage, bevor die Foren alle den Bach runter gehen.


CU
MCU

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84

Mittwoch, 19. April 2006, 20:34

wäre was genau noch möglich, MCU?


mich würd's aber dennoch interessieren, wie es aussähe, wenn der/die foren-server nicht in D stationiert wären... würde dann immer noch die deutsche rechtsprechung gelten oder nicht?
oder ist ausschlaggebend, wo der forenbetreiber wohnhaft/angemeldet ist?
Richard dürfte in solchen sachen sattelfester sein...





Tja, dann muss ich ja wohl... :-/

MCU

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85

Mittwoch, 19. April 2006, 20:38

Meine Frage wäre...

Ob der Forenbetreiber auch dann abgemahnt werden kann, obwohl die Postings nicht allgemein zugänglich sind (also nur Member alle Postings unzensiert lesen können).

Hoffe jetzt ist es verständlich.


CU
MCU

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86

Mittwoch, 19. April 2006, 20:40

jetzt ja, danke auch!

mir ist eine ähnliche idee gekommen, nämlich ein forum ohne "gäste", also nur member...
ich denke, wir meinen das gleiche.
aber ich weiss leider nicht, inwiefern das die rechtslage ändern würde resp. was für vor-/nachteile daraus erwüchsen...





Tja, dann muss ich ja wohl... :-/

peterle

Foren Veteran

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87

Mittwoch, 19. April 2006, 20:55

Man betreibt ja so ein Forum in der Regel, weil man einen Informationsaustausch herstellen möchte. Der ist aber bekanntlich dann am größten, wenn man viele Leute da hat - über die Qualität läßt sich natürlich trefflich streiten, aber dafür gibt es andere Mittel, als die Leserschaft zu beschränken oder zu behindern.
Insofern wäre es also vollkommen kontraproduktiv für den Betrieb eines Forums nur meinen zwei Nachbarn und dem Schwippschwager aus Piepnest den Inhalt zugänglich zu machen.
Ich halte das also für die meisten Boards nicht für einen gangbaren Weg.

Selbstverständlich kannst Du über ein deutsches Gericht alles mögliche verbieten lassen. Google.de ist da ein schönes Beispiel. Suchst Du da nach den üblichen in D Verdächtigen, wirst Du belehrt, daß Google einige Ergebnisse gelöscht hat.

Die Frage ist nur, ob man deinen Forenserver in Usbekistan dann so ohne weiteres abschalten lassen kann und ob Du so doof warst und in D geblieben bist oder auf den Fidschis gerade kuscheln bist ...





grüße
peterle

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"Each time the Lord closes a door, somewhere he opens a window"

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88

Mittwoch, 19. April 2006, 21:02

also braucht's nur einen im exil lebenden deutschen... :biggrin:


Richard, was wäre dein neues lieblingsdomizil? :lol:





Tja, dann muss ich ja wohl... :-/

MCU

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89

Donnerstag, 20. April 2006, 08:37

Zitat

Original von peterle
Man betreibt ja so ein Forum in der Regel, weil man einen Informationsaustausch herstellen möchte. Der ist aber bekanntlich dann am größten, wenn man viele Leute da hat - über die Qualität läßt sich natürlich trefflich streiten, aber dafür gibt es andere Mittel, als die Leserschaft zu beschränken oder zu behindern.
Insofern wäre es also vollkommen kontraproduktiv für den Betrieb eines Forums nur meinen zwei Nachbarn und dem Schwippschwager aus Piepnest den Inhalt zugänglich zu machen.
Ich halte das also für die meisten Boards nicht für einen gangbaren Weg.

Selbstverständlich kannst Du über ein deutsches Gericht alles mögliche verbieten lassen. Google.de ist da ein schönes Beispiel. Suchst Du da nach den üblichen in D Verdächtigen, wirst Du belehrt, daß Google einige Ergebnisse gelöscht hat.

Die Frage ist nur, ob man deinen Forenserver in Usbekistan dann so ohne weiteres abschalten lassen kann und ob Du so doof warst und in D geblieben bist oder auf den Fidschis gerade kuscheln bist ...


Hier stimme ich nur bedingt zu.

Denn hat nicht gerade "beisammen.de" eigentlich bewiesen, dass ein Forum (bei einer gewissen Anzahl von Membern), auch sehr gut nur mit den "schreibberechtigten" Usern funktionieren kann. Die "nur" Mitleser konnten ja während der Registrierungsperre auch keinen Input geben.
Selbstverständlich ist dies für neue Foren eventuell hinderlich, aber da gibt es Anfangs ja auch nicht so viele Postings.

Wenn alle Forenserver umziehen - würden dann die Provider nicht einfach den Zugang von Deutschland aus unterbinden können (müssen)?


CU
MCU

jungspund

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90

Donnerstag, 20. April 2006, 09:56

Zitat

Original von MCU
[
Denn hat nicht gerade "beisammen.de" eigentlich bewiesen, dass ein Forum (bei einer gewissen Anzahl von Membern), auch sehr gut nur mit den "schreibberechtigten" Usern funktionieren kann. Die "nur" Mitleser konnten ja während der Registrierungsperre auch keinen Input geben.


Stimmt nicht. Wenn die Reg bei beisammen geschlossen ist, blühen die Konkurrenzversanstaltungen regelmäßig auf. Gleichzeitig sinkt hier die Anzahl der Beiträge, da die üblichen Fragen beantwortet sind.
Mann sollte sich darüber im Klaren sein, dass in Foren und im usenet ein gewissens Grundrauschen an FAQ dazugehört.

g
j

peterle

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91

Donnerstag, 20. April 2006, 18:38

Zitat

Original von MCU
Denn hat nicht gerade "beisammen.de" eigentlich bewiesen, dass ein Forum (bei einer gewissen Anzahl von Membern), auch sehr gut nur mit den "schreibberechtigten" Usern funktionieren kann.


Das war aber bei Beisammen früher nicht so und Richards Weg ist Richards Weg, den kann man nicht mit anderen vergleichen. Ich halte Beisammen für etwas ganz besonderes in der Forenwelt und Richard als Forenmutti ebenfalls.
Die Zielrichtung bei anderen Foren ist einfach eine andere.


Zitat


Wenn alle Forenserver umziehen - würden dann die Provider nicht einfach den Zugang von Deutschland aus unterbinden können (müssen)?


Dann nimmst Du halt aus D ein paar Anonymizer und sonstige Umwege, um zum Ziel zu kommen.





grüße
peterle

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Richard

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92

Freitag, 21. April 2006, 16:26

Rein formaljuristisch ist bei einem zweifelhaften Forenbeitrag folgendes zu beachten:

1. Es ist meistens Strafrecht, da Beledigungen etc.
Manchmal auch Patentschutz, selten aber Zivilzeugs. Zivilkrams leitet sich meist aus Beleidigungen und Verleumdung ab (Schadensersatz).

Und das bedeutet:
Der Gerichtsstand bei einer Internetsache ist:
DIE WELT !

Kein Witz...ich kann Ebay morgen in einem 4 Seelendorf auf der Nordhöhe der Tibetanischen Gebirgskette auf Unterlassung in Anspruch nehmen, da der Gerichtsstand in Internetsachen auch der sein KANN, wo das "Angebot" empfangen wurde (Ort der Erfüllung, bzw. "Tatort"). Und das ist mein Computer, wo immer der auch steht.

Dieser Umstand wird übrigens von einigen Anwälten ganz GEZIELT genutzt, um z.B. eine in Deutschland ansässige Firma in Amerika, nach deren Rechtssystem zu belangen (ouch).

Es ist in "Wirklichkeit" zwar WEITAUS komplizierter, es gibt hier sogar landesübergreifende Regulations- und Rechtssystembestimmungswerke, aber das ist ein SEHR weitreichendes und kompliziertes Thema. Vor ALLEM, wenn es aus der EU rausgeht...


Wenn ich also die Plattform im südlichen Teil Afghansitan's hoste, kann trotzdem Gerichtsstand z.B. England, Bristol werden. Und geladen wird der Richard an seinem gemeldeten Wohnsitz.

Die "Serverflucht", wie immer viele meinen, ist gar nicht so einfach und als allseitiges Heilmittel für Warezsites etc zu betrachten.

Der Sinn da ist nämlich ein anderer:
Eine Warezsite auf einem Kubanischem Server ohne Impressum:

1. Wer betreibt (ja...genau..wir fragen die Kubanische Interfirma unter Androhung eines Beschlusses...LMAO, die werden sich kugeln...) diese Seite
2. Wer hat die Seite besucht?
3. Wo sind die Protokolle ?
4. Und dann ist das ganze noch in Kuba

Diese 4 Punkte sind es, welche die Strafverfolgung hier einfach schlichtweg unmöglich machen.

Aber eine Deutsche Seite mit Impressum und in D gemeldetem Betreiber....der kann technisch seinen Server hinstellen wo er möchte, der "Zugriff" auf den Betreiber ist SEHR unproblematisch möglich.


@MCU
Der Gastzugriff alleine stellt eine Site nichts rechtsfrei, es gelten die gleichen Bedingungen.





Gruß, Richard

www. eisammen.de


peterle

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93

Freitag, 21. April 2006, 16:42

Also ist doch alles eigentlich ganz einfach!
Kuba und Fidels Nichte wird Geschäftsführerin der Ltd, die regelmäßige Tantiemen an den Gründer der Seite für Beratung an die Caymans zahlt, welches er auf den Malediven abhebt.
Wer will da noch nach Afghanistan oder Tibet? :biggrin:





grüße
peterle

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Vorlone

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94

Samstag, 22. April 2006, 14:38

Nach diesem Link http://www.buskeismus.de/ aus dem Heise Forum ist das LG Hamburg ja bekannt für solche Urteile. Zuletzt war es ja Schröder gegen Westerwelle und das aktuellste ist die Frau von Schröder gegen den Stern. Alle erfolgreich.
Wenn es gegen die Meinungsfreiheit geht scheint man an diesem LG sehr gute Chancen zu haben :wut:

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95

Samstag, 22. April 2006, 15:11

rechtsfreie hansestadt hamburg, Vorlone? :biggrin:





Tja, dann muss ich ja wohl... :-/

Esel

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96

Freitag, 5. Mai 2006, 12:42

Bewegung aus Düsseldorf

Wenn der Link oder Auszug nicht genannt werden darf bitte löschen:

Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.

Quelle: Heise.de





Ich habe einen Drachen und werde ihn benutzen. :biggrin:

VladTepes

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97

Freitag, 5. Mai 2006, 21:35

RE: Bewegung aus Düsseldorf

Wie will denn der Forenbetreiber den Nutzer, der mit seiner Äußerung die Rechte Dritter verletzt hat, bekannt geben? Auf die bei der Anmeldung eingetragenen Daten wird er sich wohl kaum verlassen können. Und einer IP-Anfrage wird das zuständige Telekomunikationsunternehmen gegenüber dem Forenbetreiber wohl auch nicht nachkommen.





Untertänigst, VladTepes.

http://www.samuel-greef.de

Cybergent

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98

Freitag, 5. Mai 2006, 23:33

Da wären wir wieder bei der Anmeldung mit Realdaten, die vom Forenbetreiber verifiziert wird. Kann ja ruhig auch was kosten.

Das hält die Trolls raus und erhöht die Qualität der Foren.

Ich finde, jeder sollte dazu stehen, was er schreibt.
Wer eben nur anonym stänkern will, hat Pech gehabt.

Ob ich nun in einem TV-Interview oder im Radio meine Meinung kund tue, oder eben gegenüber einigen Tausend Lesern in einem Forum ist imho durchaus vergleichbar.

Nur im Radio und TV kann auch nicht jeder unkontrolliert irgendwelchen Mist verbreiten. Da muß man ja auch dazu stehen, was man sagt. Warum sollte das in einem Forum anders sein?





Freundliche Grüße,

:silly: Cybergent :silly: © ....(ohne "a")

.

Cybergent

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99

Freitag, 5. Mai 2006, 23:37

Zitat

Original von Richard
Aber eine Deutsche Seite mit Impressum und in D gemeldetem Betreiber....der kann technisch seinen Server hinstellen wo er möchte, der "Zugriff" auf den Betreiber ist SEHR unproblematisch möglich.


Nur, zu was sollte ein in Kuba stehender Server ein Impressum haben oder einen Hinweis auf den Betreiber? Woher sollte jemand wissen, wer das ist?

Wer dort werben möchte kontaktiert per Email und zahlt auf ein Konto in der Karibik. Mehr brauchts nicht, oder?





Freundliche Grüße,

:silly: Cybergent :silly: © ....(ohne "a")

.

DanMan

Supermod :)

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100

Dienstag, 1. August 2006, 18:08

ICh denke dieser Thread sollte nicht in Vergessenheit geraten, deshalb hier mal der letzte Newsletter von Heute:

Hallo !

Es sind noch knapp drei Wochen bis zu Verhandlung in Hamburg.
Naturgemäß hat sich in der Zwischenzeit nicht sehr viel getan,
ich möchte trotzdem aber nochmal ein kurzes "Lebenszeichen" geben.
Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit die Klage erwidert und wird beantragen,
diese abzuweisen, was natürlich wenig verwunderlich ist.
In der Begründung wird nochmals explizit aus der Urteilsbegründung zum
"Heise-Fall" zitiert - und da wir ja mit der Klage herausfinden wollen, was
dieses Urteil für die deutsche Forenwelt zu bedeuten hat, ist das genau in
unserem Sinne.

Die Verhandlung ist öffentlich, wenn also jemand in der Nähe ist und als
Zuschauer dabei sein möchte, so kann er/sie das gerne tun.
Hier die genauen Daten:
Termin: 22.08.2006, 11 Uhr
Ort: Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz 1, Hamburg
Sitzungsraum: A.275(312)
Das Aktenzeichen ist 329 O 164/06.

Nun können wir alle nur noch abwarten und Daumen drücken, dass heute in drei
Wochen in unserem Sinne entschieden wird.
Es gab in der Zwischenzeit ja schon Entscheidungen, die durchaus hoffen lassen,
wie z.B. das Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.06.06
(siehe http://www.supernature-forum.de/vbb/show…&threadid=57768)


Mit freundlichen Grüßen
Martin Geuß
webmaster@supernature-forum.de





Gruß
Dennis

Mettwurst

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101

Freitag, 18. August 2006, 00:04

Prozess verschoben

Hallo zusammen,
Wieder mal was aktuelles per neuestem Newsletter (also Urlaub verschieben):
Zitat:
Per Fax (Links siehe unten) erhielten wir heute vormittag die Mitteilung,
dass die für kommenden Dienstag, den 22. August 2006, angesetzte Verhandlung
vom Gericht abgesetzt wurde.
Grund: Dem Gericht ist im Zuge der Terminvorbereitungen aufgefallen,
dass eigentlich eine andere Kammer zuständig ist, nämlich die 24. Pressekammer
des LG Hamburg, welche auch das Heise-Urteil gefällt hat.
Diese muss nun einen neuen Termin ansetzen.
Es ist sehr merkwürdig, dass dies so kurz vor dem Verhandlungstermin geschieht.
Zufällig - oder eben auch nicht - wird am 22. August, ebenfalls um 11 Uhr,
die Berufung des Heise-Verlags vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt.
Es ist unwahrscheinlich, dass es da einen direkten Zusammenhang gibt,
auszuschließen ist es allerdings auch nicht.
Es ist mit Spannung zu erwarten, wie die Heise-Berufung vor dem OLG ausgeht;
es gibt Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Fällen, aber auch ein paar wesentliche
Unterschiede. Von daher hat der Ausgang dieses Falles nicht unbedingt
"automatische Folgen" für unsere Sache.
Wir werden so oder so keinen Rückzieher machen, das ist klar.
Grundsätzlich bin ich erstmal enttäuscht, dass es nun zu einer (vermutlich
erheblichen) Verzögerung kommen wird, ehe wir Klarheit bekommen.
Zahlreiche Leute hatten geplant, an der Verhandlung teilzunehmen und bereits
entsprechend geplant, von daher bitte ich Euch, die Information so gut es geht
zu streuen, damit sich niemand umsonst auf den Weg nach Hamburg macht.
Zitat-Ende

Gruß,
Mettwurst





Mitsu HC6500,Marantz DV8400, Samsung HD950, Grobi-Box, ROTEL RSP1098, ROTEL RT1080, ROTEL RMB1075, 2x ROTEL RB-980BX, B&WLCR60, 2xB&W DS6, 2x B&W Nautilus802, ARChronus W38, 1xHeco SB-Dipol

Esel

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102

Montag, 28. August 2006, 17:59

Geht doch!

Damit dürfte das wohl vom Tisch sein! :jump:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/77377/from/rss09

OLG Hamburg legt Begründung zum "Heise-Forenurteil" vor

Das hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat am heutigen Montag die schriftliche Begründung zu seinem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag nachgereicht (Az. 324 O 721/05, PDF). Am 22. August hatte das Gericht entschieden, dass der Verlag ein Artikelforum auf heise online dann auf rechtswidrige Beiträge hin überwachen muss, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg als Vorinstanz de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt. Der Verlag hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.
Anzeige

In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, inwieweit der Verlag für Beiträge in den öffentlichen Diskussionsforen auf heise online haftet. Ausgangspunkt des Streits war das Posting eines Forennutzers, das einen unzulässigen Blockadeaufruf gegen die Server des Internet-Dienstleisters Mario Dolzer enthielt, über die ein Trojaner-Programm verbreitet wurde. Der Verlag hatte diesen Beitrag zwar unverzüglich nach Kenntnisnahme gelöscht. Doch hatte das Landgericht (LG) Hamburg in erster Instanz entschieden, dass der Verlag als so genannter "Störer" für diesen Beitrag auch ohne Kenntnis selbst in Haftung zu nehmen sei (PDF).

In der schriftlichen Begründung erkennt das OLG Hamburg zunächst an, dass der Verlag "weder als Täter noch als Teilnehmer an den schadensträchtigen Veröffentlichungen in Betracht" kommt. Die Beiträge in Webforen wie denen von heise online seien nicht mit Leserbriefen in Printmedien zu vergleichen. In Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen gelte "für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht."

Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge "die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten". Die Kontrolle eines einzelnen Artikelforums von heise online hält das Gericht für zumutbar, wenn weitere Rechtsverletzungen drohten. Ansonsten entstehe für den in seinen Rechten verletzten ein "Vakuum" für den Schutz seiner grundrechtlich geschützten Positionen, weil er lediglich die Löschung konkreter Beiträge verlangen könne.

Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat "eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat". Weil der Verlag sein Forum gewerblich betreibe, sei ihm eine Überwachung überdies "eher zuzumuten" als privaten Forenbetreibern.

"Es ist bei uns gängige Praxis, dass wir Beiträge in derlei Foren nach Veröffentlichung prüfen, soweit es mengenmäßig zu leisten ist", erklärt Christian Persson, Chefredakteur von heise online. "Postings, in denen wir Rechtsverstöße erkennen, sperren wir ohnehin sofort." Bereits in den Nutzungsbedingungen zu den Foren erkenne der Verlag eine Mitverantwortung für die Verbreitung der Forenbeiträge an: "Für die nunmehr eingeschränkte Verpflichtung hätte es des Urteils nicht bedurft. Obwohl die Berufung zurückgewiesen wurde, sehen wir unsere Auffassung in dieser Frage bestätigt. Wir freuen uns darüber, dass die vom Landgericht Hamburg gesehene Vorab-Kontrollpflicht für Forenbeiträge wieder vom Tisch ist." Ob der Verlag gegen Zurückweisung der Berufung Rechtsmittel einlege, werde nach genauerer Prüfung der Urteilsgründe entschieden. (hob/c't)





Ich habe einen Drachen und werde ihn benutzen. :biggrin:

Richard

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103

Montag, 28. August 2006, 19:43

Hmm....ich habe Konzentrationsstörungen :verlegen:

Hier ist doch nur die Begründung des OLG gereicht worden, inwiefern ist das jetzt gut für Heise ?





Gruß, Richard

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104

Montag, 28. August 2006, 23:55

"Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge "die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten". Die Kontrolle eines einzelnen Artikelforums von heise online hält das Gericht für zumutbar, wenn weitere Rechtsverletzungen drohten. Ansonsten entstehe für den in seinen Rechten verletzten ein "Vakuum" für den Schutz seiner grundrechtlich geschützten Positionen, weil er lediglich die Löschung konkreter Beiträge verlangen könne."

Zum einen weil endlich Klarheit herrscht wie das Urteil zu interpretieren ist, zum anderen weil konkret angegeben ist, was genau von heise erwartet wird. Im kommerziellen Bereich ist eine derartige Art der Überwachung durchaus zuzumuten und technisch sicherlich sogar halbautomatisch lösbar.
Vor allem die Einschränkung auf das entsprechende Artikelforum macht es wirklich leichter, genauso die Notwendigkeit, dass erstmal das Posting extern beanstandet werden muss.

Damit ist heise nicht in der Pflicht präventiv alle Beiträge zu überprüfen und ggf. lassen sich ja auch die Artikelforen alter Artikel nach 4 Wochen oder so schliessen, das hätte wohl keine negativen Folgen für die auf heise gepflegte Diskussionskultur.

Ich finde die Begründung hätte kaum besser ausfallen können und ich kann heute nacht wieder etwas besser schlafen, da eine wichtige Schlacht für die freie Meinungsäußerung gewonnen wurde. Danke an Heise und das OLG Hamburg :jump:

PS: und auch danke an Esel für den Hinweis, ich hätte heute nicht mehr auf heise gelesen und mir wäre das somit ziemlich sicher entgangen !

Esel

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Dienstag, 29. August 2006, 00:39

Jaja

So habe ich das auch gesehen.
Das beweist das fast jeder Esel lesen kann :silly:

und nun (nach InsideMan und Aeon Flux) gute nacht.





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andredigital

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Montag, 22. Januar 2007, 00:41

Hallo,

am 19.01.07 war mal wieder eine Verhandlung zum besagten Fall in Hamburg:

heise: Richter schlägt in Verhandlung um Foren-Abmahnung Vergleich vor

Grüße,
André

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andredigital« (22. Januar 2007, 00:42)


Esel

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Sonntag, 6. Mai 2007, 20:44

Gute nacht Leute

es war schön mit euch im Land der Meinungsfreiheit:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348/from/rss09
:redlight:





Ich habe einen Drachen und werde ihn benutzen. :biggrin:

andredigital

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Sonntag, 6. Mai 2007, 21:02

Hallo,

mir ist bezüglich dieses heise-news Beitrags auch vorhin die Kinnlade runtergeklappt.
Allein dieser Satz ist doch wirklich unglaublich:

Zitat

heise-news: Im Übrigen ergebe sich eine Haftung bereits daraus, dass es sich bei einem Internetforum grundsätzlich um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des neu geschaffenen Paragrafen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) handele.


:confused:

Grüße,
André

TheBlind

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109

Sonntag, 6. Mai 2007, 21:27

Hi !

Tja, das Landgericht Hamburg ist auch bekannt fuer unglaubliche Urteile zum Thema Arbeitsrecht...


Cu.

kinodehemm

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110

Montag, 7. Mai 2007, 09:07

Moin,

nachdem das Thema 'Rede- und Meinungsfreiheit unter Einbeziehung der Medien des 21.Jh' ja nun von den Ex-Kollegen des Herrn Schill in einer ihn sicher begeisternden Art und Weise erledigt wurde, sollte man darueber nachdenken, die Versammlungsfreiheit auch mal kritisch zu durchleuchten.

Wenn sowas wie Bannmeilen und Sicherheitszonen etc. mittlerweile bei jeder Baumarkteroeffnung mit Politikerbeteiligung genutzt werden, koennte man doch auch dieses Ex-Grundrecht durchaus zur Disposition stellen . :yes:

Wenn man sich im Fussballstadion oder auf'm Grossen Preis von Deutschland trifft, sollte das doch genuegen...


-to be continued-





Gruss,

het raetsken

Esel

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111

Montag, 7. Mai 2007, 11:08

Jo

Ich bin desweiteren für die Abschaffung unangemeldeter Telefonate.
Männer sollten auch nicht mehr mit Frauen reden (haben wir das je?) :wink:
und Schwiegermütter die Konzerne leiten.

Ach ja, schafft auch gleich das Geld und die Compu...


*User?Login interrupted*

:silly:





Ich habe einen Drachen und werde ihn benutzen. :biggrin:

Richard

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112

Montag, 7. Mai 2007, 12:10

Zitat

Original von andredigital
Hallo,

mir ist bezüglich dieses heise-news Beitrags auch vorhin die Kinnlade runtergeklappt.
Allein dieser Satz ist doch wirklich unglaublich:

Zitat

heise-news: Im Übrigen ergebe sich eine Haftung bereits daraus, dass es sich bei einem Internetforum grundsätzlich um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des neu geschaffenen Paragrafen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) handele.


:confused:

Grüße,
André



Was völliger Unsinn ist, das steht nämlich genau NICHT im §54.

DOrt steht:

Zitat


(2) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.


Man beachte, der Paragraph definiert lediglich, daß redaktionell-journalistische Beiträge einer eben solchen Redaktion den gleichen Grundsätzen unterliegen, die für das gedruckte Wort ebenfalls gelten.

Mit keinem Wort wird dort die Definition eines Internetforums getroffen.

Aber auch hier wurde seitens der Kammer 24, völlig herbeigezogene "Auslegung" betrieben, die WEIT am Wille des Gesetzgebers vorbei geht, der Begriff "Rechtsbeugung" kommt in den Sinn.


Ich habe das Urteil im Super-Nature Fall GRÜNDLICHST gelesen und eine sehr eigene Meinung dazu. Der Meinung folgt im wesentlichen ein mir bekannter RA, der sich durchaus auch mit Verfassungsfragen beschäftigt.

Mein Kommentar würde aber hier den Rahmen sprengen und Seiten füllen, was ich nur auf mehrfachen und ausdrücklichen Wunsch zu posten erwägen würde.





Gruß, Richard

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Esel

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113

Montag, 7. Mai 2007, 12:15

Genau

Kampf dem Spannungsabfall :jump:


Nöööö, erzähl schon. Aber vorher sorgfältig prüfen :biggrin:





Ich habe einen Drachen und werde ihn benutzen. :biggrin:

OliverB

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114

Montag, 7. Mai 2007, 12:57

@Richard

Bitte laß uns an Deinen juristisch wohlgeformten Ergüssen teilhaben. Finde ich immer wieder faszinierend :wink:





Gruß
Oliver


Wenn Du Gott siehst, musst Du bremsen (Kevin Schwantz)

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115

Montag, 7. Mai 2007, 13:52

@Richard:

Bitte definiere "mehrfach und ausdrücklich" damit ich die entsprechende Zahl von Postings in adäquater Wortwahl loslassen kann... :biggrin:

Best wishes,
Michael





Mein Heimkino-Motto:
"Rechnet sich das?" - "Nein, aber es tut gut!"

Richard

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116

Montag, 7. Mai 2007, 13:58

Ich muss leider sehr weit ausholen, ich bitte um Nachsicht.


Es gibt den Begriff des "Buskeismus", der durchaus in der ( nicht-nur- ) Hamburger Juristenszene
geläufig ist. Das führt auf folgendes zurück:

Der Vorsitzende Richter Kammer 24 am LG Hamburg ist "Andreas Buske".
Buske urteilt regelmäßig immer Freitags. Das Super-Nature Urteil ist, meines Wissens nach,
an einem Freitag verkündet worden, was mich "dringend" vermuten lässt, dass das Urteil
ein "Buske-Urteil" ist.

Im übrigen erachte ich es als ÄUßERST "unklug", dass man mit dieser Sache an das
LG HH gegangen ist, das habe ich Martin Geuß aber auch mal telefonisch gegenüber zum Ausdruck gebracht.

Buske-Urteile sind in Fachkreisen teilweise als "nicht nachvollziehbar und verwunderlich" bekannt,
um es diplomatisch auszudrücken.

Der "Trick" dabei ist folgender:
Buske (insofern er hier urteilender Richter war) folgt in seiner Urteilsbegründung oft "halben Schritten",
die aber -aus meiner Sicht- nicht vollständig und konsequent sind. So auch hier, mehr dazu nachfolgend.

An dieser Stelle holen wir weit aus:

Jegliche Richtlinien, Gesetze und Verordnungen in Deutschland manifestieren den
(Achtung:Schlüsselsatz, im Kopf behalten) "erklärten Wille des Gesetzgebers".

Entscheidend hierbei ist -und das weiß nun jeder-, dass jegliche Formulierungen in Schrift
immer "ausgelegt werden können", vor allem wenn Missinterpretation vorherrscht. Es ist also
gerade im Amt des Richters von erhebliche Bedeutung, dem WILLEN des Gesetzgebers Tribut zu zollen
und nicht etwa Gesetzestexte so "umzubiegen" oder sinnenfremden, dass sie am Ende NICHT mehr den
WILLEN des Gesetzgebers entsprechen.

Wenn wir uns die Begründung der Kammer 24 im Super-Nature Fall ansehen, fallen uns 2 Paragraphen auf,
auf die sich die gesamte Urteilsbegründung beziehen:

Der §824 des BGB und der §6 des mdstv ( http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm#nr6 ).

Um dem Willen des Gesetzgebers Tribut zu zollen ist es wichtig und durchaus ÜBLICH, Gesetze "rückwärts"
zu lesen.

Erklärung:
Du bestellst einen Maler. Am Montag sagst Du ihm "Die Küche bitte in Blau".
Bevor er anfängt am Mittwoch zu malen, sagst Du ihm am Dienstag zuvor "Doch nicht in Blau, wir nehmen Rot".

Welche Farbe meinst Du, wird der Maler am Mittwoch aufbringen, Rot oder Blau ?

Natürlich, er wird ROT malen, denn das ENTSPRICHT DEINEM JÜNGSTEN WILLEN.

Wir kennen das von Preislisten:
"Diese Preisliste ersetzt jede vorangegangene".

Warum verdeutliche ich das?
Weil der JÜNGSTE Wille hier entscheidend ist.
Es interessiert nicht, was Du am Montag (Blau) gesagt hast, der Dienstag (Rot) ist entscheidend, denn das
entspricht Deinem JÜNGSTEN, GEÄUßERTEM WILLEN.

Das ist mit den Gesetzen ähnlich. Das BGB stellt eine Art "Grundgesetz" dar und wird immer dann herangezogen,
wenn es

a) keine passendere
b) keine spezifizierte
c) keine jüngere, anderslautende Gesetzgebung gibt.

Gibt es gegensätzliche Äußerungen, wird immer die Jüngste herangezogen - zumindest SOLLTE das so sein.

Und hier wird es erheblich wichtig:

Gucken wir uns mal den §824 des BGB genau an:

§ 824
Kreditgefährdung
(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu
gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden
Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.



Erst mal ist er sowieso nur bedingt anwendbar, weil er als "Kondition" beinhaltet, dass eine evtl. Haftung bereits positiv festgestellt wurde/wird.
Verständlich? Ich kann erst haften, wenn meine Haftung FESTGESTELLT wurde.


Dazu gehört folgendes:
Wir zerlegen den 824 mal und lassen den "Einschub" raus, dann wird es deutlicher:

§ 824
Kreditgefährdung

Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet....hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen,
wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.


AHA.....man schenke BESONDERE Aufmerksamkeit ab hier:
"wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss."

Die Kondition: Der §824 ist also eine "konditionelle Vorschrift", die eben NUR bedingt und unter der Bedingung greift.
Die Bedingung hier ist: "wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss."
Wie kann jemand die Unwahrheit überhaupt beurteilen, wenn er einen entsprechenden Beitrag in seinem Forum
NOCH NICHT MAL KENNT ???

Damit denke ich, dass der §824 diesen Fall gar nicht abdecken KANN und SOLL!

Nun muss man wissen, dass der §824 unverändert seit ca. 159 Jahren so im BGB steht. Er steht also dort seit ewigen
Zeiten, Zeiten wo das Internet noch nicht mal für die Öffentlichkeit ZUGÄNGLICH war.

Es mag der geneigte Jurist nun einwenden, dass der 824 aber auch in den sog. (und berühmten) "Leserbrief-Klagen"
immer Anwendung fand, was so auch völlig richtig ist (Zeitungen haften für Leserbriefe). Nur haben wir hier einen
ELEMENTAREN Unterschied: Die Redaktion, die einen Leserbrief abdruckt, hat KENNTNIS vom Inhalt selbigen....und damit
ist das eben NICHT vergleichbar, geschweige denn übertragbar/anwendbar auf den vorliegenden Fall.


Der Gesetzestext und Wortlaut des §824 ist gar nicht BESTIMMT, die Rechtssituation von Internetforen zu "behandeln",
genau DAS versucht aber die Kammer 24 glaubhaft darzustellen. Unschlüssig und fehlerhaft, wie ich meine.

Der §824 soll die Folgen einer Kreditgefährdung durch den Tatbestand regeln, der Paragraph "reagiert" also auf den Tatbestand.
Er soll aber NICHT die KLÄRUNG der Haftbarkeithaltung regeln.
Der §824 setzt demnach erst dann an, wenn GEKLÄRT wurde, daß ich haftbar zu halten bin. Zur KLÄRUNG der Haftbarkeitshaltung hingegen
wird, speziell im Bereich der Foren, der §6 des mdsv (und ff.) herangezogen.

Und hier "schiesst die Kammer 24 von hinten durch die Brust ins Auge", wie ich meine:
Dazu muss man sich nämlich vorstellen, wie der WILLE des Gesetzgebers ist und WÄRE, hätte er den §824 in Hinsicht auf
Onlinedienste formuliert, dann würde sich der §824 nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit so lesen:

(1) Wer sich aktiv und wissentlich an der Verbreitung oder Behauptung einer Tatsache und der Wahrheit zuwider beteiligt,
die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen,
hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.


Entscheidend hier ist die neue Formulierung "aktiv und wissentliche Beteiligung".
Meiner Meinung nach entspräche genau DAS dem Willen des Gesetzgebers. Als dieser nämlich zu Kaisers Zeiten den §824 ausformulierte,
dachte dieser offensichtlich an die AKTIVE Teilnahme/Bewirkung einer Person an der Verbreitung von Lügen und dem daraus entstehenden
Schaden, aber an Internetforen (Passivverbreitung) wohl kaum...

Und genau WEGEN dieser "Missdeutungsmöglichkeit" hat der Gesetzgeber, sogar DIESES Jahr, seinen "neuen und zeitnahen Willen"
bekundet - im Zuge des neugefassten "Mediendienste-Staatsvertrag" welcher das bisherige "Teledienstgesetz" ablöste und die Vorschriften
aus letzterem im wesentlichen übernommen hat.

Nun könnte HIER der Jurist einwenden "Der Gesetzgeber hat aber in seinem neuen Gesetz nicht explizit ausformuliert, dass
der §824 BGB keine Anwendung finden soll".

Richtig, hat er nicht....MUSS er auch nicht, weil ja eben genau aus obigem Grund der 824 gar nicht erst Anwendung finden kann/soll.
Der Gesetzgeber hat wohl offensichtlich nicht damit gerechnet, dass genau DIESER Umstand (Missdeutung) nicht nur passieren kann sondern
auch, im großen Maße, passieren WÜRDE. Wir werden bei der nächsten Neufassung des BGBs mal darauf achten...

Und dann gibt es da noch den §6 (und ff.), welchen die Kammer 24 auch zitiert, aber auch leider hier mit Annahmen und
Vermutungen, welche im Urteil noch nicht einmal substantiiert ausgeführt wurden.


Gucken wir uns mal den $6 an:
§ 6
[Allgemeine Grundsätze der Verantwortlichkeit]
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereit halten, nach diesem Staatsvertrag oder den allgemeinen
Gesetzen verantwortlich.



So...nun sollte eigentlich JEDEM klar sein, dass Beiträge Dritte EBEN NICHT "eigene Informationen" sind.
Eigene Informationen sind die, die ICH aktiv und mit "Eigenleistung" wirksam online stelle.
Das mache ich aber nicht durch Forenbetrieb, wie es ja auch genügend Gerichte gleichermaßen sehen.
Die Kammer 24 allerdings kommt mit dem "Kunstgriff" daher, eine Differenzierung mit dem Wortspiel
"Eigene BEHAUPTUNGEN" einzuwenden. Entschuldigung, aber das halte ich für Haarspalterei, die im Schluss auch nur noch dazu
dient, den Willen des Gesetzgebers nachträglich zu ändern.

Und genau DESWEGEN hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit ganz unmissverständlich ausformuliert, dass Plattformbetreiber jeglicher Art
(Foren, Blogs, Chat etc) erst DANN haftbar zu halten sind, nachdem sie KENNTNIS eines fremden Drittbeitrages erlangen.

Diesen UNMISSVERSTÄNDLICHEN Willen des Gesetzgebers ignoriert das LG HH aber VOLLSTÄNDIG und macht eine äußerst zweifelhafte Grätsche
und jongliert mehr als dünn und dürftig, ohne jegliche Erklärung, salopp mit nur einem Satz in der Urteilsbegründung daher:

"1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV.
"Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung
entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen
Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben."


Ist das so...tatsächlich ? "Mind to elaborate"?.....

Mit keinem einzigen Wort sagt die Kammer 24 hier, WARUM sie meint, dass das so sei und WOHER (Gesetz?) sie diese Weisheit ableitet.
Es wird einfach behauptet und damit ist das Urteil fertig.

UNGLAUBLICH.

Ein bestehendes Gesetz und UNMIßVERSTÄNDLICHER Wille des Gesetzgebers wird hier ignoriert, bzw. fehlerhaft ausgelegt und zu
"eigenem Zwecke" ein ganzes Urteil darauf begründet. Ist das Rechtsbeugung?

Der Gesetzgeber hat ganz klar gesagt, und so urteilen ja auch die (übrigen) Gerichte, dass eben "eigene Informationen" ganz klar diese
sind, die ich SELBER und AKTIV einstelle. Informationen, zu deren Verbreitung ich "nur" technische Gelegenheit gebe, sind eben NICHT
"eigene Informationen" im Sinne des §6 und WERDEN ES AUCH NIE.

Lediglich eine Haftung als sog. "Mitstörer" kommt in Betracht, wenn ich auf einen rechtswidrigen Beitrag hingewiesen werde (Kenntnis erlange)
und JETZT immer noch nicht für "Heilung" sorge.

Die Begründung der Kammer 24 allerdings, man sei ja grundsätzlich und immer als Betreiber für jegliche Drittinformation "Eigner" und damit
haftbar, ist nicht mal ansatzweise dargelegt und begründet worden und im Resümee für mich sogar schlichtweg UNSINN.


Gucken wir uns noch mal §824 BGB an, es geht mir dabei ins besondere um EIN Wort:

Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder ---> verbreitet <---- , die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu
gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden
Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.

Das Wort heißt "VERBREITET".


Wäre die "Logik" der Kammer 24 schlüssig und begründet, haftet also JEDER, der "verbreitet".

Gut, dann "spinnen" wir das mal weiter:
Die "BILD" schreibt morgen "Der Richard belästigt kleine Jungs vor dem örtlichen Kindergarten und zwingt die zu "sexuellen
Handlungen mit Schutzbefohlenen".

Das ist natürlich unwahr und gem. §824 ein klassischer Fall.

Wenn verklage ich nun also?

Die "Bild"..............F A L S C H !!!!

Wenn es nach der Kammer 24 geht, verklage ich den ZEITUNGSJUNGEN, den Kiosk, den Fahrer der nachts die "Bild" an die
Stände fährt und sogar das örtliche Atlantik-Hotel, weil diese die Bild anbieten. Danach die Lufthansa (bietet auch Bild an)
und wen-nicht-noch.

Warum ?
Weil nach der Kammer 24 ja die VERBREITUNG bereits zur Haftung führt.

Gut, mein Bespiel hinkt natürlich, denn der Zeitungsjunge hat ja nicht die "Plattform" zur Verbreitung gestellt.
Hat er das nicht ? Ist nicht alleine der Umstand, daß ich die Zeitung LESE, die erforderliche "Plattform" der Redaktion,
an zukünftiger Verbreitung zu wirken? Das ist zwar WEIT hergeholt, aber das ist ja nunmal die Begründung der Kammer 24 auch (imho).


So, und NUN sieht man, wie "unschlüssig" sich das Urteil für mich darstellt, welch "Juristensaltos" sich dort für mich darstellen-
Auslegungen, um den scheinbar im Hause vorherrschendem Vorurteil gegen Foren zu dienen ("denen zeigen wir es").

Vielleicht wurde den(m) Richter selber mal in einem Forum übel mitgespielt und seit dem hat man sich diese
"unheilvollen Stätten Sodom & Gomorra's" zum persönlichen Feind erklärt? Das ist natürlich nur eine persönliche und nicht beweisbare
Vermutung meinerseits.

Ich STAUNE aber schon, dass eine Kammer derart in Erscheinung tritt. Ginge es nach mir, wäre ich bereits in nächster Instanz beim
Zivilsenates des OLG, mit Presse und Fernsehen im Gepäck. Allerdings war hier Richter Buske ebenfalls mal tätig.
Es wäre natürlich ebenfalls nur eine haltlose Vermutung meinerseits, dass man dort ggfls. nicht "erpicht" ist, die Urteile des
ehemaligen Senatskollegen aufzuheben - das ist also dünnes Eis.

Es kann aber nicht angehen, dass EINE Kammer in der BRD Urteile spricht, die entgegen der meisten anderen Gerichte an der üblichen Rechtsfindung
vorbeigehen und dabei katastrophale Folgen verursacht. Das wäre an sich ja ok, wenn man vermuten müsste, dass alle ANDEREN Gerichte
in Deutschland Unsinn ausurteilen und nur die hiesige Kammer 24 das Licht der Rechtsfindung erblickt hat. Irgendwie kommt mir das aber
"unwahrscheinlich" vor....

Warum meint Ihr wohl, haben Leute wie Schröder & Co. ihre Fälle GEZIELT an das LG HH/Kammer 24 gebracht?
"You do the math..."

Wenn die Justiz anfängt steuerbar zu werden, und sei es wegen der "abnormen" Rechtsfindung eines einzelnen Richters, sollte man WIRKLICH
über ein Enthebungsverfahren nachdenken.

Anträge kann JEDER Bundesbürger dahingehend stellen.


Ich bin kein Jurist und habe ja eigentlich gar keine Ahnung, ich habe aber einen gesunden Menschenverstand und der fühlt sich durch dieses
Urteil beleidigt.

Nach dem Urteil hafte ich für JEDE Äußerung fremder Dritter hier - ist das nicht schön?


Disclaimer:
Die hier dargestellten Ansichten sind privat und meine Meinung. Sie müssen in keiner Weise den Tatsachen
entsprechen und können durchaus auch falsch sein. Insofern die Rechte Dritter hier beschnitten oder verletzt werden,
entferne ich die entsprechenden Passagen streitlos und unter Protest gegen jegliche Kosten. Derartige Anliegen sind
bitte an die Mailadresse im Impressum zu richten.





Gruß, Richard

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117

Montag, 7. Mai 2007, 14:46

Wow, Richard, sehr lesenswert! :thumbs-up:

Vielen Dank für diesen kleinen Nachhilfeunterricht in Rechtskunde. Ich finde deine Argumentationslinie und auch die Einschätzung der Urteilsbegründung nachvollziehbar. Wird supernature eigentlich Berufung gegen das Urteil einlegen?

Best wishes,
Michael





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OliverB

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118

Montag, 7. Mai 2007, 14:56

Zitat

Original von Richard

Ich bin kein Jurist und habe ja eigentlich gar keine Ahnung, ich habe aber einen gesunden Menschenverstand und der fühlt sich durch dieses
Urteil beleidigt.


Ja nee, is klaa.
Liest sich aber so, als hättest Du mehr Rechtsverstand als andere :wink:

Btw. liest sich wie immer sehr g.... , schreibe den Begriff extra nicht aus, um hier kein Sodom & Gomorrha keimen zu lassen :biggrin:





Gruß
Oliver


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Richard

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119

Montag, 7. Mai 2007, 15:00

Zitat

Original von 24hours
Wow, Richard, sehr lesenswert! :thumbs-up:

Vielen Dank für diesen kleinen Nachhilfeunterricht in Rechtskunde. Ich finde deine Argumentationslinie und auch die Einschätzung der Urteilsbegründung nachvollziehbar. Wird supernature eigentlich Berufung gegen das Urteil einlegen?

Best wishes,
Michael


Ich habe keine Ahnung, ich erreichte Geuß am Freitag leider nicht.

Die Berufung würde zwangsläufig vor dem OLG, wahrscheinlich 7. Senat stattfinden - was ich nicht für unbedingt wünschenswert halte.

Ich weiß leider nicht, ob man direkt an ein "Nebengericht" (BGH, BVG) zur Prüfung kommen kann, mit dem anschliessenden Rückverweis zur Neuausurteilung an die derzeitige Instanz. Das wissen Anwälte aber. WÜRDE das funktionieren, würde ich eher dementsprechend "taktieren".

Das ergibt sich schon daher, weil der BGH selber eben genau ANDERS in ähnlichem Fall urteilte, was das LG HH Urteil überprüfungswürdig macht.

Aber das sind instanzliche Fragen, die ein Anwalt zu beantworten weiß, ich weiß das leider nicht sicher.





Gruß, Richard

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120

Montag, 7. Mai 2007, 15:02

Zitat

Anträge kann JEDER Bundesbürger dahingehend stellen.


WO??? :jump: :jump:





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