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Zitat
Original von docjoe
Das mit dem Handelsregister wird gerade geklärt.
Das mit dem Kaufmann habe ich vielleicht falsch gedeutet -
der Typ firmiert jetzt als e.K.
Ob das Konkursverfahren schon durch ist, wird sich zeigen.
An wievielter Stelle auf der Liste man dann beim Konkursverwalter
stehen wird? Shit...
Ich überlege, ob der Inhaber in irgendeiner Form noch haftbar gemacht
werden kann. Hatte gehofft, es gäbe da vielleicht irgendeine Option?
Zitat
Original von docjoe
käme durch "Lärmbrücken" zwischen dem Boden und den Wänden
zustande.
Zitat
Original von jungspund
hi,
wenn das ein durchgehender estrich mit leichtbauwänden drauf ist,
dann ist der vermieter selbst schuld an der Lärmbrücke.
aber das kann man auch im bauplan sehen.
g
j

), dass ich mich zukünftig sehr genau erkundigen werde, wer da kommt. Du kannst Ihn ja ablehnen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Martin« (2. Juni 2006, 12:01)
Das mit dem Abnehmen der Fliesen sehe ich auch so.
Zitat
Original von docjoe
woran kann man denn im Bauplan sehen, ob der Estrich getrennt
worden ist?
Cybergent
© ....(ohne "a")
Zitat
Original von docjoe
Der Gutachter ist anscheinend ein Fliesenleger. Frage:
Kann er (oder auch ich) bei Abnahme von Sockelfliesen erkennen,
ob der Estrich durch geht? Woran sieht man das? Worauf muss
ich achten?
Zitat
Original von docjoe
Der Gutachter ist anscheinend ein Fliesenleger.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Beo« (8. Juni 2006, 18:13)

Zitat
Original von mordsfilm
Hi, Doc!
Wenn das Gericht einen Fliesenlegermeister als Gutachter ausgesucht hat, ist das durchaus in Ordnung.
Denn die Gegenseite behauptet ja, die Fliesenarbeiten in Deiner Praxis seien unfachmäßig ausgeführt.
Das Gericht stellt dem Gutachter ganz klare Fragen, und die beziehen sich in der Regel auf die Behauptungen der Klageschrift.
Also hat der Gutachter nur festzustellen, OB Dein Fliesenleger normgerecht gearbeitet hat oder nicht.
Die Aufgabe des Gutachters ist es nicht, festzustellen, wie der Lärm übertragen wird, wennn er konstatiert, daß der Fliesenleger seine Arbeit ordentlich gemacht hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »docjoe« (9. Juni 2006, 10:18)
Zitat
Original von docjoe
Frage: ist der ausführende Fliesenleger tatsächlich in der Pflicht, auf fehlende
Trennfugen hinzuweisen?
Zitat
Original von docjoe
Da sind ja wieder alle
Also: Ich habe hier ein Foto aus der Bauphase gefunden,
auf dem man deutlich sieht, dass zumindestens INNERHALB meiner
Räumlichkeiten die Wände direkt auf dem Estrich stehen.
Zitat
Wenn er aber seine Fliesen gerade auf den Estrich geklebt hat und zwischen Fliesen und Riemchen an der Wand eine Fuge gelassen hat, die dann später mit Silikon ausgespritzt wurde, hat er alles richtig gemacht.
Zitat
Original von jungspund
Zitat
100% richtig ist das nicht, vor allem, da der Estrich vom Joe wahrscheinlich schwimmend verlegt ist.
Ist er nicht?
Habe ich da etwas überlesen?
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