Mal eine Frage zu Einzugsermächtigung / Rückbuchungen:
Wir haben unserer Hausverwaltung eine Einzugsermächtigung für das monatliche Hausgeld erteilt. Sonderumlagen haben wir explizit ausgeschlossen.
Nun bekommen wir neue Fenster und sollten einige Tausender Sonderumlage zahlen. Wegen ungeklärten Themen bzgl. Fenster habe ich die Sonderumlage noch nicht überwiesen. Nicht weil das gerechtfertigt wäre, sondern nur um Schwung in die Sache zu bringen. Drei Tage nach Ablauf der Zahlungs-Frist hat die Hausverwaltung die Sonderumlage selbst eingezogen, sich also ohne Erlaubnis an meinem Konto bedient. Ich habe den Betrag am nächsten Tag durch die Bank zurück buchen lassen.
Auf Rückfrage bei der HV, was das Ganze soll, erklärten die uns, sie können nicht zwischen Wohngeld und Sonderumlage unterscheiden. Entweder Einzugsermächtigung für Alles - oder für gar Nichts.
Nun gut, das ist mir zunächst wurscht, was die können und was nicht. Blöd nur, dass laut Verwaltervertrag je Monat 2,50 Euro extra fällig sind, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt - sonst hätte ich sie eh schon längst widerrufen. Ebenfalls im Verwaltervertrag ist eine Gebühr je Mahnung von 10,00 Euro festgelegt.
Soweit, so nicht-gut. Nun das eigentliche Problem:
Heute kam eine Zahlungserinnerung. Diese enthielt neben unserem offenen Betrag auch
a) Den Betrag für die Rücklastschrift 3,00 Euro
b) Die Mahngebühr 10,00 Euro
c) Die Ankündigung, dass der offene Betrag + 3 Euro + 10 Euro zur nächsten Wohngeldfälligkeit abgebucht wird.
Zu a) Ähm, wenn die zu doof sind, unsere Einschränkung in der Einzugsermächtigung zu lesen und zu bearbeiten, warum sollen wir dann die Rücklastschrift bezahlen?
Zu b) Eine Mahngebühr für eine 1. Zahlungserinenrung (knapp 4 Wochen nach Termin)? Ist das rechtens?
Zu c) Ja, gehts denn noch?
Und überhaupt: Ist es zulässig, Mehraufwand wegen Nicht-Erteilung einer Einzugsermächtigung zu verrechnen?
Wir haben unserer Hausverwaltung eine Einzugsermächtigung für das monatliche Hausgeld erteilt. Sonderumlagen haben wir explizit ausgeschlossen.
Nun bekommen wir neue Fenster und sollten einige Tausender Sonderumlage zahlen. Wegen ungeklärten Themen bzgl. Fenster habe ich die Sonderumlage noch nicht überwiesen. Nicht weil das gerechtfertigt wäre, sondern nur um Schwung in die Sache zu bringen. Drei Tage nach Ablauf der Zahlungs-Frist hat die Hausverwaltung die Sonderumlage selbst eingezogen, sich also ohne Erlaubnis an meinem Konto bedient. Ich habe den Betrag am nächsten Tag durch die Bank zurück buchen lassen.
Auf Rückfrage bei der HV, was das Ganze soll, erklärten die uns, sie können nicht zwischen Wohngeld und Sonderumlage unterscheiden. Entweder Einzugsermächtigung für Alles - oder für gar Nichts.
Nun gut, das ist mir zunächst wurscht, was die können und was nicht. Blöd nur, dass laut Verwaltervertrag je Monat 2,50 Euro extra fällig sind, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt - sonst hätte ich sie eh schon längst widerrufen. Ebenfalls im Verwaltervertrag ist eine Gebühr je Mahnung von 10,00 Euro festgelegt.
Soweit, so nicht-gut. Nun das eigentliche Problem:
Heute kam eine Zahlungserinnerung. Diese enthielt neben unserem offenen Betrag auch
a) Den Betrag für die Rücklastschrift 3,00 Euro
b) Die Mahngebühr 10,00 Euro
c) Die Ankündigung, dass der offene Betrag + 3 Euro + 10 Euro zur nächsten Wohngeldfälligkeit abgebucht wird.
Zu a) Ähm, wenn die zu doof sind, unsere Einschränkung in der Einzugsermächtigung zu lesen und zu bearbeiten, warum sollen wir dann die Rücklastschrift bezahlen?
Zu b) Eine Mahngebühr für eine 1. Zahlungserinenrung (knapp 4 Wochen nach Termin)? Ist das rechtens?
Zu c) Ja, gehts denn noch?
Und überhaupt: Ist es zulässig, Mehraufwand wegen Nicht-Erteilung einer Einzugsermächtigung zu verrechnen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Elmar () aus folgendem Grund: Titel konkreter formuliert.