OT: Frage zu Einzugsermächtigung / Rückbuchungen (Hausverwaltung, Wohngeld, Sonderumlagen)

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • OT: Frage zu Einzugsermächtigung / Rückbuchungen (Hausverwaltung, Wohngeld, Sonderumlagen)

      Mal eine Frage zu Einzugsermächtigung / Rückbuchungen:

      Wir haben unserer Hausverwaltung eine Einzugsermächtigung für das monatliche Hausgeld erteilt. Sonderumlagen haben wir explizit ausgeschlossen.

      Nun bekommen wir neue Fenster und sollten einige Tausender Sonderumlage zahlen. Wegen ungeklärten Themen bzgl. Fenster habe ich die Sonderumlage noch nicht überwiesen. Nicht weil das gerechtfertigt wäre, sondern nur um Schwung in die Sache zu bringen. Drei Tage nach Ablauf der Zahlungs-Frist hat die Hausverwaltung die Sonderumlage selbst eingezogen, sich also ohne Erlaubnis an meinem Konto bedient. Ich habe den Betrag am nächsten Tag durch die Bank zurück buchen lassen.

      Auf Rückfrage bei der HV, was das Ganze soll, erklärten die uns, sie können nicht zwischen Wohngeld und Sonderumlage unterscheiden. Entweder Einzugsermächtigung für Alles - oder für gar Nichts.

      Nun gut, das ist mir zunächst wurscht, was die können und was nicht. Blöd nur, dass laut Verwaltervertrag je Monat 2,50 Euro extra fällig sind, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt - sonst hätte ich sie eh schon längst widerrufen. Ebenfalls im Verwaltervertrag ist eine Gebühr je Mahnung von 10,00 Euro festgelegt.

      Soweit, so nicht-gut. Nun das eigentliche Problem:

      Heute kam eine Zahlungserinnerung. Diese enthielt neben unserem offenen Betrag auch

      a) Den Betrag für die Rücklastschrift 3,00 Euro
      b) Die Mahngebühr 10,00 Euro
      c) Die Ankündigung, dass der offene Betrag + 3 Euro + 10 Euro zur nächsten Wohngeldfälligkeit abgebucht wird.

      Zu a) Ähm, wenn die zu doof sind, unsere Einschränkung in der Einzugsermächtigung zu lesen und zu bearbeiten, warum sollen wir dann die Rücklastschrift bezahlen?
      Zu b) Eine Mahngebühr für eine 1. Zahlungserinenrung (knapp 4 Wochen nach Termin)? Ist das rechtens?
      Zu c) Ja, gehts denn noch?

      Und überhaupt: Ist es zulässig, Mehraufwand wegen Nicht-Erteilung einer Einzugsermächtigung zu verrechnen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Elmar () aus folgendem Grund: Titel konkreter formuliert.

    • Laienwissen:



      - Die Einzugsermächtigung kann, muss aber nicht, auf einen bestimmten Betrag oder Verwendungszweck festgelegt werden (das hast Du ja offensichtlich gemacht)

      - Den fehlerhaft eingezogenen Betrag kannst Du btw beliebig spät zurückbuchen lassen, dazu gibt es Urteile, die 6 Wochenfrist ist das Papier nicht wert wo drauf sie steht (Mutter hatte glaube ich dazu mal irgendwo einen gut verständlichen Link gepostet)

      - Die Hausverwaltung dürfte theoretisch sogar darauf bestehen das das Hausgeld ausschliesslich per Einzugsermächtigung zu zahlen ist - daher denke ich (nicht wissen...) das die Gebühr wenn man nicht per Einzugsermächtigung zahlt ok geht

      - Für eine Mahnung darf man nur dann Gebühren nehmen (Privat, bei Geschäftskunden ist das anders geregelt) wenn die 30 Tage frist um ist (und diese auch in den AGBs und/oder Rechnung vermerkt wurde), oder bei der 2. Mahnung - also 30 Tage Frist gesetzt per AGB/Rechnung -> 1. Mahnung darf Gebühren kosten (2,50 Euro sind da ok), 30 Tage Frist ist nicht gesetzt -> 1. Mahnung darf nix kosten.
    • OK, danke dir.

      Ich habe denen inzwischen geschrieben:

      - Sie sollen es nicht wagen, nochmal Beträge einzuziehen, für die ich keine Einzugsermächtigung erteilt habe (Sonderumlage)
      - Rücklastschriftgebühr: Verursacht durch deren unberechtigte Lastschrift. Geht zu deren Lasten
      - Mahngebühr: Betrachte ich für eine erste Zahlungserinnerung nach 19 Tagen (4 Wo. oben war falsch) als gegenstandslos.
      - Sie sollen endlich unser Fensterthema klären (wir haben seit Wochen eine mündliche Auskunft alles wäre OK - es scheitert nur an dem Dreizeiler von denen, der das auch schriftlich bestätigt), dann gibt es das Geld sofort. Das spart Arbeit und Ärger für alle Beteiligten.

      Bei der Einzugsermächtigung habe ich kein Problem, sie für das Hausgeld zu erteilen. Aber Sonderumlagen etc., die will ich schon selber überweisen, wenn es mir passt. Nur genau so eine Unterscheidung können oder wollen die nicht machen. Die Alternative wären also

      1) Einzugsermächtigung für Alles.
      2) Einzugsermächtigung für Nichts. Kostet 2,50 Euro extra im Monat.
      3) Einzugsermächtigung mit Einschränkungen: Haben wir jetzt. Sowas kann die Hausverwaltung aber nicht. Also -> Ggf. Rücklastschrift mit entsprechend nervigen Streitereien bzgl Gebühren usw.
    • Hi Elmar,

      folgendes ohne Gewaehr, und nur meine Sicht der Dinge:

      Ich denke, dass Du das schon soweit richtig machst. Ein paar Punkte waeren aber noch zu klaeren,

      Der HV eine Einzugsermaechtigung nur fuer den Einzug des Hausgelds zu erteilen ist aus meiner Sicht OK. Wenn die HV es technisch nicht auf die Reihe bekommt, nur die Gelder einzuziehen, fuer die es eine Einzugsermaechtigung hat, dann ist es das Problem der HV und nicht Deins. Die Sonderumlage muesste dann auf dem "traditionellen" Weg eingetrieben werden, was per Rechnung und Ueberweiseung gehen koennte, oder auch einmalig gestatteter Einzug.

      Die wichtigere Frage ist, ob die HV vertragliche Absicherung hat, ob sie eine solche Einschraenkung ueberhaupt akzeptieren muss. Das muesste ggf. im Vertrag der ET-Gemeinschaft mit der HV stehen.

      Die Antwort zu dieser Frage wuerde dann auch klaeren, wer hier wem [Du/Ihr und die HV] welche Mahngebuehr oder Ruecklastschriftgebuehr belasten darf.


      Was die Fenster an sich betrifft waere wichtig, zu welcher Entscheidung die Eigentuemergemeinschaft in der letzten ET-Versammlung gekommen ist. Wenn die "Ja" zu den Fenstern gesagt haben, dann hat die HV Handlungsvollmacht insoweit sie den von der ET-Gemeinschaft gesetzten Rahmen einhaelt. Daran wirst Du Dich wohl halten muessen oder es als Einzelner anfechten, und zwar gegen die Eigentuemergemeinschaft. Ob Dich das von Deiner Pflicht entbindet, die Sonderumlage abzudruecken, halte ich fuer fraglich.

      Wenn die ET-Gemeinschaft "Nein" oder "Erst was so-und-so klaeren, dann Ja" entschieden hat, dann hat die HV keine Handlungsvollmacht in dieser Sache, bis die ihr auferlegten Pflichten erfuellt sind (koennte das vielleicht der genannte 3-Zeiler sein?).

      Gruesse,

      Juergen
      Theorie ist, wenn einer alles weiss, aber nichts funktioniert. Praxis ist, wenn alles funktioniert, und keiner weiss warum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Juergen S ()

    • Danke Jürgen.

      Ja, dann bin ich wohl auf dem richtigen Weg.


      Juergen S schrieb:

      Was die Fenster an sich betrifft waere wichtig, zu welcher Entscheidung die Eigentuemergemeinschaft in der letzten ET-Versammlung gekommen ist. Wenn die "Ja" zu den Fenstern gesagt haben, dann hat die HV Handlungsvollmacht insoweit sie den von der ET-Gemeinschaft gesetzten Rahmen einhaelt. Daran wirst Du Dich wohl halten muessen oder es als Einzelner anfechten, und zwar gegen die Eigentuemergemeinschaft. Ob Dich das von Deiner Pflicht entbindet, die Sonderumlage abzudruecken, halte ich fuer fraglich.

      Wir haben den Fensterumbau und die entsprechende Sonderumlage beschlossen. Fenster gehören der Gemeinschaft, die Verpflichtung der Zahlung der Sonderumlage besteht unabhängig vom eigentlichen Fensterumbau - und unabhängig von der Problematik bei "unseren" Fenstern (die ja gar nicht unsere sind).

      Die HV hat in unserer Sache keine klaren Aussagen getroffen (typisch-schwammige Antwort z.B. "einheitliche Beschläge dürften eigentlich kein Problem sein"). Klar, die Probleme mit "unseren" Fenstern entbindet mich nicht von der Pflicht, die beschlossene Sonderumlage abzudrücken. Die Nicht-Zahlung habe ich (ungerechtfertigterweise) benutzt, damit das Thema endlich wahrgenommen wird. Das habe ich damit gemeint:

      Elmar schrieb:

      Wegen ungeklärten Themen bzgl. Fenster habe ich die Sonderumlage noch nicht überwiesen. Nicht weil das gerechtfertigt wäre, sondern nur um Schwung in die Sache zu bringen.


      Das hier ist bei uns nicht so eindeutig geregelt:

      Juergen S schrieb:

      Die wichtigere Frage ist, ob die HV vertragliche Absicherung hat, ob sie eine solche Einschraenkung ueberhaupt akzeptieren muss. Das muesste ggf. im Vertrag der ET-Gemeinschaft mit der HV stehen.

      Die Antwort zu dieser Frage wuerde dann auch klaeren, wer hier wem [Du/Ihr und die HV] welche Mahngebuehr oder Ruecklastschriftgebuehr belasten darf.

      Es gibt drei Unterlagen, mit folgendem, stark gekürzten Inhalt:
      1. Verwaltervertrag: Wer keine Einzugsermächtigung erteilt, zahlt 2,50 Euro je Monat extra. Wohngeld und Sonderumlagen wird dort nicht differenziert.
      2. Anschreiben zur Einzugsermächtigung: Der Text ist relativ allgemein gefasst. Konkret ist aber an einigen Stellen von Wohngeld die Rede, der Begriff Sonderumlage kommt nicht vor.
      3. Formular "Einzugsermächtigung": Da steht im Original nur Bankverbindung, Name, Unterschrift usw. drauf. Kein Zweck. Handschriftlich haben wir bei Erteilung ergängt: "Einzungsermächtigung gilt nur für Wohngeld und Wohngeldabrechnungen. Wir erteilen keine Einzugsermächtigung für andere Zahlungen wie z.B. Sonderumlagen",


      Aus 1) folgt, dass wir eine generelle EE erteilen müssen - oder gar keine
      Aus 2) könnte man lesen, dass die EE nur für Wohngeld gilt. Sehr konkret ist das dort aber nicht formuliert.
      Aus 3) folgt auf jeden Fall, dass die HV ungeachtet der Interpretation von 1) und 2) für Sonderumlagen die Finger von meinem Konto zu lassen hat. Unsere Einschränkung wurde einfach ignoriert. Das geht nicht.
    • Was ist bitteschön "Wohngeld" ? :kratz:


      >>>Nun bekommen wir neue Fenster und sollten einige Tausender Sonderumlage zahlen. Wegen ungeklärten Themen bzgl. Fenster habe ich die Sonderumlage noch nicht überwiesen.


      Dann auch bitte die Fenster nicht "annehmen" - solange wie es noch Klärungsbedarf gibt, ggfls. ist das sonst ein "abstraktes Schuldannerkenntnis".
      Aufpassen wg. "Annahmeverzug".

      Kann man hier leider kaum klären, dazu müsste man sich TIEF in bisherige Protokolle und Kommunikation einlesen.
      RA ist empfohlen.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Richard schrieb:

      Was ist bitteschön "Wohngeld" ?



      Wohngeld oder auch Hausgeld ist [in Bayern] die durch die Hausverwaltung von jedem Eigentuemer ueblicherweise monatlich eingezogene Vorauszahlung fuer Heizkosten, Wasser, Hausmeister, Verwaltungskosten, Ruecklagen, etc. Bei vermieteten Objekten kann der Eigentuemer die Kosten teilweise auf den Mieter umlegen.

      Wird das im Norden anders genannt?

      Eine Sonderumlage wird erhoben, wenn aussergewoehnlich hohe Kosten fuer z.B. umfangreichen Renovierungen entstehen, die nicht mehr durch die [monatlich eingezogenen] Ruecklagen gedeckt werden koennen.

      Gruesse,

      Juergen
      Theorie ist, wenn einer alles weiss, aber nichts funktioniert. Praxis ist, wenn alles funktioniert, und keiner weiss warum.
    • Moin,

      danke für die Erklärung Jürgen.

      Der gängige Begriff ist eigentlich (bundesweit imho) "Nebenkosten".


      @Elmar:

      Ich verstehe die Zusammenhänge noch nicht vollständig:

      1. Ist das Objekt Eigentum oder Miete. Hast Du bestimmt schon mal geschrieben, erinnere ich aber nicht.
      2. Wer ist die Hausverwaltung, wer hat diese beauftragt, mit wem läuft der Verwaltungsvertrag?
      3. Wie sind in diesem Vertrag größere Sanierungen gereglt ? Einstimmiger Beschluß ? Mehrheitsbeschluß ?
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Hallo Elmar,

      da ich gestern eh mal beim örtlichen Mieterverein eine "Angelegenheit" besprechen wollte, hab ich mal nachgefragt, wie das in deinem Fall ist.
      Ohne die (Miet-)vertraglichen Einzelheiten zu kennen, wurde pauschal geantwortet.
      Ich gehe aufgrund deines Eingangspostings davon aus, dass du Mieter bist.
      1. Neue Fenster stellen pauschal erst mal keinen Grund für eine Sonderzahlung/Mieterhöhung dar
      2. Im Fall einer Modernisierung (Doppen/Dreifachverglasung für Einfachverglasung) und Lärmreduzierung in der Wohnung (weil an einer Hauptstraße/Flughafen/Bahnhof liegen) wird der Wert des Mietobjektes erhöht, was eine Mieterhöhung rechtfertigt.
      3. Wird lediglich ein defektes Fenster ausgewechselt (auch gegen ein Höherwertiges) ist das auch kein Grund für eine Mieterhöhung.
      4. Wenn eine Staffelmiete im Mietvertrag festgeschrieben ist, sind derartige Renovierungen (Punkt 3) damit bereits abgegolten.
      5. Bezieht sich die Einzugsermächtigung explizit auf die Mietzahlung, dürfen auch nur diese von der Hausverwaltung vom Konto abgebucht werden.
      6. Werden vertragswidrig andere anfallende Posten abgebucht, hat der Mieter durchaus das Recht, diese Abbuchungen "zurückgehen" zu lassen. Anfallende zusätzliche Kosten für die Rücklastschrift muss der Vermieter dann selbst tragen.

      Wie Renovierungen im Einzelnen geregelt sind, steht meist im Mietvertrag. Wenn nicht, kontaktiere einen Mieterverein/Anwalt in deiner Nähe.
      Gruß
      George Lucas

      Mein HEIMKINO
      Lumière, 12 Plätze, 60 m³, Projektor: JVC DLA-NZ8, Leinwand: Screen Research ClearPix Ultimate Weiß, Lautsprecher: JBL 3678 (Front), KCS SR-10A (Surrounds/Top), KCS C -218-A THX (SUB), Receiver: Marantz SR7011, 4K-Player: Sony UBP-X800, Panasonic DP-UB824, Endstufen: 4x Crown XLS 402D, 1x Liker BST 930,
    • Richard schrieb:

      Der gängige Begriff ist eigentlich (bundesweit imho) "Nebenkosten".
      Hm, das habe ich wohl nicht klar ausgedrückt: Wir sind nicht Mieter, sondern Eigentümer. Als Eigentümer zahlt man nicht nur die üblichen Nebenkosten laut Wirtschaftsplan und Abrechnung, sondern auch noch was in die Instandhaltungsrücklage. Alles zusammen heißt hier Wohngeld oder Hausgeld, wie Jürgen schon erklärt hat.

      Aus der Instandhaltungsrücklage werden die üblichen Instandhaltungen finanziert. Bei größeren Maßnahmen entscheidet die Eigentümergemeinschaft, ob diese aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden, oder wie hier jeder Eigentümer eine Sonderumlage entsprechend seinem Anteil leistet.

      Interessant hier:

      Die Fenster gehören nicht dem Eigentümer, sondern der Gemeinschaft als Ganzes. Damit habe ich keinen direkte Möglichkeit, besondere Anforderungen an "meine Fenster" zu stellen. Außerdem muss ich die Sonderumlage leisten, da das in der ETV genau so beschlossen wurde. Mein Beitrag zur Gemeinschaft, sozusagen. Selbst wenn bei "unseren" Fenstern alles schief gehen würde (oder unsere Wohnung gar keine Fenster hätte), müsste ich die Sonderumlage leisten. Die HV müsste dann stellvertretend für die gesamte Gemeinschaft oder einen einzelnen Eigentümer an die ausführenden Firmen herantreten um das zu regeln.


      Richard schrieb:

      @Elmar:

      Ich verstehe die Zusammenhänge noch nicht vollständig:

      1. Ist das Objekt Eigentum oder Miete. Hast Du bestimmt schon mal geschrieben, erinnere ich aber nicht.
      2. Wer ist die Hausverwaltung, wer hat diese beauftragt, mit wem läuft der Verwaltungsvertrag?
      3. Wie sind in diesem Vertrag größere Sanierungen gereglt ? Einstimmiger Beschluß ? Mehrheitsbeschluß ?
      1. Eigentümer
      2. Die Gemeinschaft hat per Abstimmung die HV bestellt
      3. Das hängt immer davon ab ... und ist nicht im Verwaltervertrag geregelt oder sonstwo (Teilungserklärung ...), sondern einheitlich in §22 WEG. Hier: Per Mehrheitsbeschluss da der Fensterumbau im Rahmen der "Instandhaltung" gesehen wird (einstimmiger Beschluss bei "baulichen Änderungen", doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschluss "Modernisierungen")


      George Lucas schrieb:

      Wie Renovierungen im Einzelnen geregelt sind, steht meist im Mietvertrag.
      Danke für die Ausführungen. Ich hätte hervorheben sollen, dass wir Eigentümer sind. Sorry.
    • Damit das nun nicht in die falsche Richtung geht: Es geht mir nicht um die Sonderumlage selbst, sondern um das "Mahnverfahren" der Hausverwaltung, die Gebühren dabei und dass die einfach Sonderumlagen abbuchen, obwohl wir das durch einen Vermerk auf der Einzugsermächtigung ausgeschlossen haben.

      Hier zur Erinnerung noch mal die Eingangsfragen:

      Elmar schrieb:

      Nun das eigentliche Problem:

      Heute kam eine Zahlungserinnerung. Diese enthielt neben unserem offenen Betrag auch

      a) Den Betrag für die Rücklastschrift 3,00 Euro
      b) Die Mahngebühr 10,00 Euro
      c) Die Ankündigung, dass der offene Betrag + 3 Euro + 10 Euro zur nächsten Wohngeldfälligkeit abgebucht wird.

      Zu a) Ähm, wenn die zu doof sind, unsere Einschränkung in der Einzugsermächtigung zu lesen und zu bearbeiten, warum sollen wir dann die Rücklastschrift bezahlen?
      Zu b) Eine Mahngebühr für eine 1. Zahlungserinenrung (knapp 4 Wochen nach Termin)? Ist das rechtens?
      Zu c) Ja, gehts denn noch?

      Und überhaupt: Ist es zulässig, Mehraufwand wegen Nicht-Erteilung einer Einzugsermächtigung zu verrechnen?

      Richard schrieb:

      Dann auch bitte die Fenster nicht "annehmen" - solange wie es noch Klärungsbedarf gibt, ggfls. ist das sonst ein "abstraktes Schuldannerkenntnis".
      Aufpassen wg. "Annahmeverzug".
      Ja, schon klar. Wenn uns was nicht passt, gibt es auch keine Unterschrift. Trotzdem ist die HV dann stellvertretend für die Eigentümergemeinschaft in der Pflicht etwas zu unternehmen, da die Gemeinschaft Eigentümer aller Fenster ist (das ist so, bei einer Eigentümergemeinschaft).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Elmar ()

    • Elmar schrieb:

      a) Den Betrag für die Rücklastschrift 3,00 Euro
      Unzulässig.
      Die Rücklastschriftgebühren sind formaljuristisch Schadensersatz. Diesen hat der Schadensverursacher zu erstatten - das bist Du nicht, weil Du den Schaden nicht herbeigeführt hast.
      Den Schaden hat die HV herbei geführt, weil diese -entgegen der schriftlichen Weisung- sich an Deinem Konto vergangen hat. Ich sehe hier u.U. sogar ein Problem nach §858 BGB.


      Elmar schrieb:

      b) Die Mahngebühr 10,00 Euro
      Wofür eine Mahnung ? Besteht bereits Fälligkeit und ggfls. Verzug ?

      Soweit ich erinnere, ist sogar der "Fenster-Vorgang" an sich im Zustand der Mängelrüge ?
      Eine Forderung, die mit Mängeleinrede behaftet ist, wird regelmäßig nicht fällig.

      Problem könnte hier aber sein, dass ggfls. Fälligkeit durch Mehrheitsbeschluß bereits eintrat, dann ist Dein "Individualrecht" hinfällig, weil die Gemeinschaft (auch für Dich bindend) bereits bestimmt hat.




      Elmar schrieb:

      c) Die Ankündigung, dass der offene Betrag + 3 Euro + 10 Euro zur nächsten Wohngeldfälligkeit abgebucht wird.

      Nö....nach wie vor gilt die erteilte Lastschrift (auch) nicht für derartige Forderungen.

      Mal die HV anschreiben, dass beim nächsten Versuch ein paar gepflegte Volleys ans Jochbein folgen.... :biggrin:
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Elmar,
      der Knaxpunkt sind doch die ungekärten Fensterpunkte. Und hat die ETV jetzt schon beschlossen oder nicht, und ist Dein Klärungsbedarf im Beschluß enthalten?
      Die HV hat natürlich Mumpitz gemacht und Unfähigkeit bewiesen, aber möglicherweise kannst Du eh' nix mehr klären mit den Fenstern. Bevor Du jetzt aufs Jochbein zielst, solltest du prüfen, ob da nicht dann einfach Erheiterung bei der HV ausbricht.

      Die 15€ hättest natürlich gerne wieder, zu Recht.

      j.
    • Richard schrieb:

      Die Rücklastschriftgebühren sind formaljuristisch Schadensersatz. Diesen hat der Schadensverursacher zu erstatten - das bist Du nicht, weil Du den Schaden nicht herbeigeführt hast.
      Ja, dachte ich mir. Ich habe der HV schon geschrieben, dass sie mich in dem Punkt mal können.


      Richard schrieb:

      Wofür eine Mahnung ? Besteht bereits Fälligkeit und ggfls. Verzug ?
      Die Sonderumlage war am 01.05. fällig. Die erste Zahlungserinnerung mit Mahngebühr 10 Euro ist mit 20.05. datiert. So schnell mit einer Mahngebühr zu kommen finde ich dreist.


      Richard schrieb:

      Mal die HV anschreiben, dass beim nächsten Versuch ein paar gepflegte Volleys ans Jochbein folgen....
      Ich habe die HV dringend aufgefordert, eine solch unberechtigte Selbstbedienung von meinem Konto zu unterlassen.


      jungspund schrieb:

      der Knaxpunkt sind doch die ungekärten Fensterpunkte.
      Na ja, nicht direkt. Das ist ungefähr so, als würdest du deine Steuern nicht zahlen, weil du nicht damit einverstanden bist, was mit deinen Steuern gemacht wird.

      Die Zahlung der Sonderumlage ist beschlossen und die eine Seite. Ich schulde die Sonderumlage unserer Eigentümergemeinschaft und bin in Verzug.

      Der Fensteraustauch ist die andere Seite. Auch der ist beschlossen, Auftraggeber ist die HV im Auftrag der Eigentümergemeinschaft.

      Nur die Gemeinschaft (bzw. die HV in Vertretung der Gemeinschaft) hat den ursächlichen Zusammenhang zwischen Geld und Leistung - und kann ggf. Mängel rügen etc. Für mich als Einzelner Eigentümer gibt es diese Möglichkeit nur indirekt. Ich muss die Umlage zahlen, ob mir die Sache mit den Fenstern passt oder nicht.

      Da unsere HV nicht auf unsere Fenster-Themen*) reagiert hat, habe ich trotzdem die Zahlung noch nicht geleistet. Wie schon mehrfach erklärt: Rechtlich ist das nicht haltbar. Ich habe es gemacht, um die HV aufzuwecken, damit die endlich mal reagieren.


      jungspund schrieb:

      Und hat die ETV jetzt schon beschlossen oder nicht, und ist Dein Klärungsbedarf im Beschluß enthalten?
      Ja, Sonderumlage und Fensteraustausch ist beschlossen. Klärungsbedarf entstand erst nach dem Beschluss - und ist auch nicht in diesem enthalten.


      *) Fenster-Themen

      Mir geht es hier nur um das "Mahnverfahren" und wie die HV nach Lust und Laune Geld abbucht. Darum habe ich nicht erklärt, worum es bei den Fenstern geht. Nun sieht der Thread etwas abstrakt aus - daher eine gekürzte Info, worum es konkret geht:

      Wir hatten Angebot, Beschluss und Auftrag den Fensteraustausch von Firma A durchführen zu lassen. Die Arbeiten haben begonnen, einzelne Fenster wurden ausgetauscht, der Austausch lief etwas unzufriedenstellend (Termin, Qualität). Irgendwann kam ein Eigentümer mit einem um 10% billigeren Angebot von Firma B.

      Also wurde beschlossen Firma A zu kicken (wie die konkret aus dem Auftrag rauskamen weiß ich nicht, ist mir auch egal) und Firma B zu beauftragen. Die sind wie sich mittlerweile rausstellt nicht anders als A (auch nicht besser, jeder Furz der bei A im Angebot enthalten war wird bei B extra verrechnet).

      Na, auf jeden Fall kommen die B-Fenster von einem anderen Hersteller als die A-Fenster. Optisch zum Verwechseln ähnlich, nur die Gummidichtungen um die Scheibe sind grau statt schwarz und die Beschläge sind anders. Nun haben wir bereits einige A-Fenster - der Rest wird mit B-Fenstern ausgestattet.

      Unserer Forderung ist, dass bei von außen nebeneinander sichtbaren Fenstern gleichfarbige (schwarze) Gummidichtungen verwendet werden, und dass bei nebeneinander innen sichtbaren Fenstern gleiche Beschläge montiert werden (das hieße, 2 Elemente mit schwarzen Dichtungen ausstatten, bei 5 Elementen die Beschläge austauschen - bei einem Auftragsvolumen von 2500 Fensterelementen sollten diese Sonderlocken drin sein, zumal Firma B schwarze Dichtungen im Angebot/Auftag stehen hat).

      Die Antwort der HV war bisher etwa "das dürfte eigentlich kein Problem sein". Ich erwarte aber eine Antwort wie "Wird so gemacht" oder "Wir klären das bis ..."

      Problem ist, wie ausgeführt, dass in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Gemeinschaft die Eigentümerin der Fenster ist. Der einzelne Eigentümer hat da eigentlich nicht viel zu wollen - zumindest hat er keinen direkten Hebel.
    • Das ist doch alles Gurken- und Furzkram !

      Ich würde nie in ein solches "Eigentum"-Modell gehen. Ich erwerbe extra Eigentum, um eben NICHT von fremden Dritten abhängig zu sein :wow:
      In so einem Modell ist man ja noch schlimmer dran, als Miete...

      Sorry Elmar, sollte keine Bashing sein - aber vielleicht tust Du Dir und Deinen Nerven mal einen Gefallen und verkaufst den "Hort-Des-Bösen". Vom Erlös kaufst Du Dir dann ein EINZELHAUS auf einer Wiese in Kasachstan... :biggrin:
      Ich bekomme echt Durchfall, wenn ich dieses ganze Pamfleet lese...


      Ich sehe auch NULL Vorteil:
      Ich habe immer noch Nachbarn, ich habe immer noch eine "bestimmende" Hausverwaltung und ich habe immer noch irgendwo hin Gelder zu überweisen.
      Ich darf meine Anlage nicht aufdrehen, nicht in der Einfahrt parken und muss Frau Müller die Tür aufhalten, weil ich sonst der "ungehobelte" Penner aus dem 8. Stock bin, der auch im Winter Igel grillt"...
      DÜSCHENG... :ccrazy:


      Ok, ich könnte missverstanden werden: Mein "Hass" richtet sich gegen das ganze Modell, überhaupt nicht gegen Dich - Du bist Opfer, Elmar. Allerdings "serlb bestimmtes", also kauf Dir endlich ein Haus und beende den "Balkankrieg im Plattenbau" ;)
      Sorry Elmar, echt nicht gegen Dich, nur gegen das "Modell".


      Zur Sache:


      Ich kann nicht mehr viel sagen, ohne vorher den Beschluß der Eigentümer bezgl. des Themas gesehen zu haben, hier sind einfach ZU viele Fragen offen.

      Ist z.B. der Beschluß automatisch aufgehoben, wenn der Anbieter A entlassen wurde?
      Das ist SEHR GUT möglich, wenn der Beschluß z.B. ausformuliert:
      Die Eigentümer beschließen...Fenster tauschen....durch Anbieter "Schnell & Dreckig".

      Nun ist aber "Schnell & Dreckig" entlassen worden, damit ist der Beschulss substanzlos.
      Oder steht im Beschluss "...oder durch eine Firma nach Wahl der HV" ?

      Fragen...Fragen...Fragen...Fragen...


      Im übrigen sehe ich NICHT, dass die Gemeinschaft Eigentümerin der Fenster ist/wird - MIT NICHTEN...aber das ist eine andere Sache.
      Im Gegenzug möchte ich mal sehen, wie eine Wohung OHNE Fenster verkauft werden soll. Forderst Du dann die Eigentümer auf, Ihre Fenster von DEINEM Eigentum loszulösen/entfernen?
      Stichwort "Sondereigentum".

      Kommentar dazu (aus geltendem Recht):
      Es gelten nur die äußeren Fensterrahmen als Gemeinschaftseigentum, innere Rahmen sind Sondereigentum.
      Kosten können nur anteilig / für Außen geltend gemacht werden.

      Es folgert die Logik:
      Die Rechnung der HV ist falsch, die Kostenbeteiligung darf sich nur am Außenrahmen orientieren, Innenrahmen sind Eigentümersache.

      Viel Spaß beim Quotieren :rofl:
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Richard schrieb:

      Ich sehe auch NULL Vorteil:
      Ich habe immer noch Nachbarn, ich habe immer noch eine "bestimmende" Hausverwaltung und ich habe immer noch irgendwo hin Gelder zu überweisen.
      Ich darf meine Anlage nicht aufdrehen, nicht in der Einfahrt parken und muss Frau Müller die Tür aufhalten, weil ich sonst der "ungehobelte" Penner aus dem 8. Stock bin, der auch im Winter Igel grillt"...
      DÜSCHENG... :ccrazy:
      Genau das ist der Grund, weshalb ich ein freistehendes Einfamilienhaus habe. Nicht an einer schönen Wiese in Kasachstan, aber inmitten meiner Heimatstadt.

      Es ist keine Villa, aber es ist MEINS. Wenn ICH am Sonntag um 7 Uhr früh mit der Hilti Löcher für irgendwas in meine Mauer hau: GEHT DAS KEINEN WAS AN. Stört auch keinen. Ich kann rum schreien oder wie gestern Abend feiern bis 2 Uhr früh oder noch länger. Keiner wird dadurch gestört. :w00t2:

      Zu lange haben wir in einem Wohnblock gelebt. Unter uns wurde 24 Stunden täglich Kraut gekocht. Die gegenüber schrieb sich immer auf wann wir gingen und wann wir heimkamen, hatte dazu die Türe immer nur angelehnt. Die Alte rechts vom anderen Eingang beschwerte sich ständig bei der Hausverwaltung, weil meine Kinder im Garten spielten. Und meine Mülltonne war auch immer schon voll bevor ich selber was weggeworfen habe wegen dem faulen Hausmeisterpack unserer Anlage. :mecker:

      Ich wohne lieber in meinem kleinen, bescheidenen EFH, als in einem Luxus-Penthouse mit Nachbarn, denn ich will meine Ruhe haben.

      ICH bin der Herr im Haus (und tu das, was mir meine drei Damen auftragen...). ;)
    • Ja...aber wir sollten nicht (OT) auf Elmar seiner Entscheidung hierzu rumhacken, jeder bestimmt sein Leben selber.

      Wir sollten daher beim Thema bleiben, auch wenn ich selber mit der "Randnotiz" angefangen habe, Elmar ist mit der Mischpoke ja offensichtlich schon genug gestraft.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Richard schrieb:

      Ja...aber wir sollten nicht (OT) auf Elmar seiner Entscheidung hierzu rumhacken, jeder bestimmt sein Leben selber.
      Da stimme ich natürlich zu. Ich wünsche Elmar natürlich dass er da gut raus kommt aus der Geschichte. Bin etwas emotional vorbelastet in solchen Dingen. Es war nicht als "rumhacken" gedacht, sondern evtl. als mögliche Konsequenz. Nur eine von vielen Möglichkeiten solch unangenehme Dinge für die Zukunft auszuschließen. Denn heute sind es die Fenster, was ist es morgen?
    • Richard, das hast du mir schon mal gepredigt.

      Du hast ja Recht - in einer Eigentümergemeinschaft muss man sich oft unterordnen. Man hat ein Eigentum, aber nicht so richtig ...

      Bisher ist der Kompromiss für mich noch tragbar, sonst hätte ich es nicht schon 18 Jahre hier ausgehalten. Aufdrehen kann ich, so viel ich will. Das Kino ist in der Etage über uns. Drüber ist das Dach. Drunter ist der Schwiegervater + Pfleger, die hören beide schlecht.

      Die Alternative hieße jeden Tag bei Wind und Wetter (hier gibt es im Winter Schnee) 1-1,5 Stunden zur Arbeit und wieder so lange zurück zu fahren fahren. Im 100km Umkreis von MUC gibt es nichts was mir gefällt und für mich erschwinglich ist. So setze ich mich in die U-Bahn, lese was und bin in 30 Minuten dort. Im Sommer mit dem Radl schön an der Isar entlang oder mit dem Moped. Die 2x100km Asphalt-Alternative, mit der habe ich es nicht so.

      Das mit dem Haus überlegen wir schon ernsthaft. Nur, wie gesagt, ist das nicht ganz trivial. Unsere Sondierungen ergaben bisher: Rosenheim, das wäre bisher das Einzige, was passen würde. 65km, schöne Gegend, schnell in den Bergen, weniger als 3 Stunden zu meinen Eltern, vergleichsweise zu anderem direkten Umland bezahlbar - und eine gute Zugverbindung ist auch da.

      Kindergartenzwergerl schrieb:

      Ich wünsche Elmar natürlich dass er da gut raus kommt aus der Geschichte.
      Na ja, im aktuellen Fall geht es nur um 15 Euro. Das also nicht überbewerten.

      Ansonsten stecke ich auch nicht total in der Scheiße. Ich habe eine Wohnung die mir gefällt und in der ich mich wohlfühle.

      "Rauskommen" im Sinne von Haus ist eine mittelfristige Sache. Wenn wir ein passendes Objekt oder Baugrund finden, dann kann das ganz schnell gehen. Nur in den letzten 5 Jahren war da nichts.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Elmar ()

    • Würgs, Elmar, was für eine Sch... .
      So in etwa habe ich es mir allerdings auch schon gedacht. Ich würde mal sagen, die 150€ für 'ne Erstberatung kannst du schon mal bereitlegen.
      So kann man es nicht lassen, weder mit dem Einzug noch mit den Fenstern: Spätestens wenn ich als potentieller Käufer zwei verschiedene Fenster in der Wohnung sehe, bin ich auf Pfusch gepolt.

      j.
    • Ich habe gerade spaßeshalber wieder einmal bei Immobilienscout geschaut.

      EFH, München Mitte + 20km Umkreis, BJ >1990, WF > 180m²: Die "normalen Häuser" (Luxusobjekte ausgeklammert) liegen bei 600k-800k und haben etwa 600m² Grund. Sorry, da habe ich den Arsch zu weit unten. Ich finde auch recht wenig, was man für sein Geld hier bekommt.

      Bei Rosenheim gibt es immerhin vergleichbare Objekte zum "Einstiegspreis" von 500k.

      Auch das ist viel Geld. Keine Ahnung, wie das andere machen - aber ich muss da schon intensiv drüber nachdenken (nicht nur wegen dem Preis, wir haben auch andere Aspekte: Nicht in der Nähe der Arbeit wohnen, Freundeskreis/alle sozialen Kontakte in München, Unabhängikeit vom Auto, pflege-bedürftiger Familienangehöriger den wir momentan Tür-an-Tür betreuen können ...)
    • Ja, das ist ja auch alles abartig. Ist ! IN ! Hamburg auch nicht anders, völlig verstörte Preise.

      Das kommt davon, wenn sich die Pleite-Manager die Taschen bis zum überquillen mit Bonis vollstecken, dementsprechend gehen auch die Preise nach oben, Motto "Irgendjemand zahlt immer soviel".
      Angebot...Nachfrage (oder umgekehrt).

      Ich bin dann 35 KM vor die Tore Hamburgs gezogen und habe gebraucht gekauft.
      Dachboden kann ausgebaut werden (dann 300 QM), derzeit 220 QM, Garten ca. 670 qm.

      Das ganze liegt vor einem Fluss, dahinter ist Landschaftsschutzgebiet (wird nie bebaut), zur anderen Seite bin ich "Sackgasse Endlage".
      Mehr geht nicht :biggrin:

      Kosten ?
      Nicht mal eine Viertel...
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Richard schrieb:

      völlig verstörte Preise

      Ja, absolut. Wie gesagt, das Thema Hauskauf ist trotzdem nicht vom Tisch.

      Bezahlbare Alternativen sind weit weg. Alles im S-Bahn Bereich (Umkreis 1 Stunde) ist schon recht teuer. Da mein Lebensmittelpunkt in den letzten 20 Jahren München geworden ist bin ich hier sehr verwurzelt. Nicht nur job-mäßig. Ein Haus irgendwo ganz draußen hätte entfernungsbedingt nicht nur Vorteile.

      Ach ja, die HV hat gerade eine Mail geschickt:

      1) Wir bekommen gleichfarbige Fensterdichtungen und gleiche Beschläge.
      2) Mein Schreiben, dass die 3 Euro Rücklastschriftgebühr zu deren Lasten geht, ich die 10 Euro Mahngebühr als gegenstandslos betrachte und sie sich nie-nie wieder ohne Erlaubnis von meinem Konto bedienen dürfen, haben sie "erhalten und zur Kenntnis genommen". Das heißt erst mal gar nichts, ich bin gespannt, ob nochmal was kommt oder die HV wegen 13 Euro dochj nicht weiter rum-eiert.
    • Na bitte, geht doch! :)

      Ich stimme Deine Kriterien für Wohnortwahl übrigens zu. Den QM-Protz kann ich damit zwar nicht machen, aber der Rest zieht halt einfach: Nur 1 Auto, Kindergarten ums Eck, Einkaufen auch zu Fuß möglich. Schwimmbad mit dem Rad, Kinderärztin die Straße 'runter.

      j.
    • jungspund schrieb:

      Ich stimme Deine Kriterien für Wohnortwahl übrigens zu. Den QM-Protz kann ich damit zwar nicht machen, aber der Rest zieht halt einfach: Nur 1 Auto, Kindergarten ums Eck, Einkaufen auch zu Fuß möglich. Schwimmbad mit dem Rad, Kinderärztin die Straße 'runter.

      Das geht in kleineren Orten auch, das muss nicht M oder RO sein. Es ist hier so klein, dass ich auf dem Weg zum Bäcker drei Menschen grüße weil ich sie näher kenne. Es ist hier so groß, dass ich nicht weis wie mein Nachbar gegenüber heisst.

      Zum Bahnhof mit dem Rad (1km) dann etwa 70 Minuten nach München HBF (das muss man mögen). Grundstückspreis etwa 100-300 á qm. Natürlich ist kulturell nicht so viel geboten bei 10000 EW hier. Von München aus würde ich eher von einem "Kaff" sprechen. Aber ich hab meine Ruhe hier und kann auch zu Fuß mal in den Wald gehen.

      Ich kenne Rosenheim recht gut, meine Mutter wohnt dort. Da hast Du als Münchener auch einen Kulturschock. Der Unterschied ist ähnlich wie bei München und Berlin meiner Meinung nach.

      Naja, jeder hat da so seine Vorstellungen und Ansprüche. Du wirst Deinen Weg sicherlich auch ohne uns finden.
    • KiGaZw,

      mit Rosenheim meine ich nicht Rosenheim-City, sondern die Ortschaften nord-östlich der A8 auf Höhe Weyarn (süd-westlich geht es wieder Richtung Tegernsee, Luxussegment): Feldkirchen-Westerham, Bruckmühl, Bad Aibling, Tuntehhausen, Großkarolinenfeld. Da ist man schnell auf der A8 - und auch in Rosenheim um mit dem Zug nach München zu kommen.

      Ab AÖ jeden Tag knapp 100 km über B12/A94 reiten oder per Rad+Bahn+U-Bahn Tür-zu-Tür zweimal 90 Minuten unterwegs zu sein, mit dem Gedanken kann ich mich nicht anfreunden.

      Dass Videothek, Fitnessstudio und Supermarkt nicht unbedingt vor der Tür sind, wäre nicht das große Thema. Auch zum Isar-Radeln, 5 Mintuen von uns, gibt es sicher "draußen" tolle Alternativen. Es geht um Dinge wie soziale Kontakte (unser über die Jahre gesund-geschrumpfter kleiner Freundeskreis ist in München. Die Kontakte sehe ich gefährdet - und sind gerade für uns als kinderloses Paar im Alter wichtig - so schnell und leicht baut man so etwas nicht neu auf), dann pflegen wir regelmäßig die Familiengräber, sind zweimal im Monat in der Oper/Theater/Konzert, gelegentlich in der Kneipe um alte Freunde wieder zu sehen. Bis 1 Stunde Fahrzeit kann ich mir vorstellen. Aber was darüber hinaus geht...

      Mir wäre auch lieber, wenn ich meinen Lebensmittelpunkt in einer preiswerteren Gegend hätte. Hat sich aber anders entwickelt und ist nicht leicht zu ändern.

      Mal sehen, was noch alles passiert. Vielleicht verlegt ja mein Arbeitgeber die Stellen in die neuen Bundesländer. Dann muss ich mir sowieso was überlegen.
    • jungspund schrieb:

      Den QM-Protz kann ich damit zwar nicht machen
      Damit hat es auch gar nichts zu tun, als vielmehr mit der Verdeutlichung, welche Flächen außerhalb der Zentren zu bekommen sind, ohne gleich die nächste 4 Generation mit Kreditschulden beerben zu müssen.

      In den Zentren gibts halt nur ein Aschenbecher oder (bestenfalls) eine Telefonzelle für 400 K.
      Natürlich hast Du dann den Arzt gleich nebenan - den brauchst Du dann aber auch bei der Quartals-Zinsabrechnung :biggrin:
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    Abonnement verwalten