Mit Schleswig-Holstein hat der letzte Landtag der Umwandlung der GEZ-Gebühr in die Haushaltsabgabe zugestimmt. Damit tritt die Änderung am 1. Januar 2013 in Kraft. [...]
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Mal sehen, was das Bundesverfassungsgericht von der erhöhten Zwangsabgabe halten wird...
Der Verfassungsrechtler Ingo von Münch hatte die neue Haushaltsgebühr als verfassungswidrig bezeichnet. Sie stelle einen unverständlichen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar. Es gebe nicht wenige Menschen, die zwar gern Radio hörten, aber beispielsweise wegen kleiner Kinder im Haushalt Fernsehen ablehnten. Der Rundfunkbeitrag zwinge aber alle, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren.
Gruß
96fps
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Mal sehen, was das Bundesverfassungsgericht von der erhöhten Zwangsabgabe halten wird...
Der Verfassungsrechtler Ingo von Münch hatte die neue Haushaltsgebühr als verfassungswidrig bezeichnet. Sie stelle einen unverständlichen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar. Es gebe nicht wenige Menschen, die zwar gern Radio hörten, aber beispielsweise wegen kleiner Kinder im Haushalt Fernsehen ablehnten. Der Rundfunkbeitrag zwinge aber alle, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren.
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