Illegales Kopieren - Neue FBI-Warnung auf DVD und Blu-ray

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    • § 108b UrhG fällt unter "Unterabschnitt 2 Straf- und Bußgeldvorschriften"

      Also auf gut deutsch: Das ist nur der heftige Teil - das Strafrecht

      Es gibt aber


      Deshalb kann man sehr wohl belangt werden:

      § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
      (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

      und die Vorlage ist offensichtlich Rechtswiedrig, weil
      § 95a Schutz technischer Maßnahmen
      (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
      (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, ......
    • 53I bezieht sich auf die offentsichtlich rechtswidrige Quelle. Das ist eine Original Disk welche sich in meinem Besitz befindet nicht.

      Wie kommst du darauf, dass man einen Kopierschutz entfernen darf? Sobald du einen Kopierschutz entfernst ist es nach meinem Rechtsverständnis eine "offensichtliche rechtswidrige Quelle".

      Auch wird 95a durch 95b wie ich bereits weiter oben Zitiert hatte eingeschränkt. Und zwar immer dann, wenn der Rechteinhaber keine digitale Kopie anbietet.
      Kannst du mir nochmal erklären, wo genau du das gefunden hast?

      § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
      (1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Maße Gebrauch machen zu können:

      1.
      § 45 (Rechtspflege und öffentliche Sicherheit),
      2.
      § 45a (Behinderte Menschen),
      3.
      § 46 (Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch), mit Ausnahme des Kirchengebrauchs,
      4.
      § 47 (Schulfunksendungen),
      5.
      § 52a (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung),
      6.
      § 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)

      a)
      Absatz 1, soweit es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einen ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt,
      b)
      Absatz 2 Satz 1 Nr. 1,
      c)
      Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 oder 3,
      d)
      Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 jeweils in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 und Satz 3,
      e)
      Absatz 3,


      Ist es wieder §53?
    • BTT - "Bitte aufwachen, Hollywood!"

      Heute als Aufmacher bei Golem.de:

      Mitten in die Urheberrechtsdebatte platzt die Ankündigung der US-Filmindustrie: 20 Sekunden lang sollen sich zahlende Kunden in den USA dem Verdacht des Schwarzkopierens aussetzen. Wann immer sie einen Film auf Blu-ray ansehen. Das ist eine Frechheit und verschlimmert das Problem der Piraterie. [...]

      IMHO: Bitte aufwachen, Hollywood!

      :cluebat:

      Gruß
      96fps
    • aus dem golem.de Artikel schrieb:

      Das alles, so gibt eine der zuständigen US-Behörden zu, soll nicht das Kopieren verhindern, sondern "Bewusstsein" schaffen und "Bildung" fördern.

      Ich weiß nicht, was Ihr alle habt: mein Bewusstein wurde geschaffen, geschärft und die Bildung gefördert. Das Resultat: Raubkopierer haben's gut!

      Ciao,
      Christian.

      PS: wer in diesem Post Sarkasmus entdeckt, der ist auf der richtigen Spur :)
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