Haubau, Probleme mit Bauleitung! Benötige Rat, wie ich mich richtig verhalte

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    • Haubau, Probleme mit Bauleitung! Benötige Rat, wie ich mich richtig verhalte

      Hi!

      Ich brauche mal wieder euren Rat.
      Wir kommen mit unserem Hausbau mal wieder vom Regen in die Traufe.

      Wir hatten vor gut zwei Jahren den Entschluss gefasst, ein Haus mit einem Bauträger zu bauen.
      Erst ging die Planungsphase sehr schleppend, dann der Haubau selbst noch schleppender und zum vertraglich zugesicherten Einzugstermin stand nicht einmal der Rohbau.
      Der Bauträger ist inzwischen Insolvent, von unseren Forderungen - 75.000 Euro, denn soviel haben wir dadurch verloren - hat der Insolvenzverwalter gerade mal 15.000 anerkannt (was bei einer Quote im Promillebereich auch keine Rolle mehr spielt) und die verzögerte Fertigstellung (hoffentlich Mai diesen Jahres) zerrt erheblich an unseren Nerven und unserer finanziellen Situation.
      Da wir beide berufstätig sind und uns daher nicht selbst um die Handwerker zur Fertigstellung bemühen konnten/wollten, haben wir für die Fertigstellung einen Werkvertrag mit einem Vermittler abgeschlossen.

      Laut Vertrag übernimmt er die kaufmännische Leitung/Betreuung und die baustellenmäßige Koordination für unser Objekt.
      Zu seinen vertraglich festgelegten Aufgaben gehören insbesondere:

      Einholen von Angeboten zu den Gewerken
      Verhandlung mit den Handwerkern
      Koordination der Handerker an der Baustelle
      Überwachung der Handwerker
      Prüfung der Rechnungen
      Erstellung der Bautenstandsberichte

      Die anfallenden Gewerke sind die Zimmermanns- und Dachdeckerarbeiten, Anschlußarbeiten für Regenwasser/Schmutzwasser, Fassaden- und Versiegelungsarbeiten, Fenstereinbauten, Schlosser- und Schreinerarbeiten, Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation, Trockenbau- und Innenputzarbeiten, Estricharbeiten, Fliesenlegearbeiten und der Einbau der Innentüren.

      Die übrigen Arbeiten werden von uns in Eigenleistung übernommen.

      Als Ausführungszeitraum wurden 6,5 Monate ab Beginn der Zimmermannsarbeiten vereinbart, eine Strafe bei Überziehung ist in diesem Vertrag jedoch nicht explizit angegeben.
      Es ist zudem angegeben, dass Verzögerungen, die durch Witterung, höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände entstehen, die Bauzeit entsprechend verlängern.
      Eine Behinderungsanzeige hat es diesbezüglich aber während des gesamten Ablaufs nicht gegeben.

      Das vereinbarte Honorar wurde/wird in drei Raten fällig:
      • 1 Woche nach Beginn der Arbeiten
      • nach den Rohinstallationen für Heizung und Elektro
      • nach Einbau der Innentüren


      Zwei der drei Raten hat er bereits von uns erhalten und nun haben wir von Ihm plötzlich eine Änderungsvereinbarung erhalten, mit der er die getroffene Honorarvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufhebt und beide Parteien unterzeichnen sollen, dass keine wechselseitigen Ansprüche und Forderungen mehr bestehen.

      Als Grund hierfür nennt er, dass wir angeblich Termine (mit Handwerkern und Zulieferern) nicht eingehalten hätten, Handwerker an einem Tag fast 10 mal angerufen hätten und er ständig Beschwerden von denen über uns bekommen würde.

      An diesen Beschuldigungen ist jedoch nachweislich überhaupt nichts dran. Wir haben weder Termine versäumt, noch sind wir zu Terminen verspätet erscheinen (wenn wir uns mal ein paar Minuten verspätet haben, haben wir immer angerufen). Auch haben wir die Handwerker so gut wie nie direkt kontaktiert und wenn es mal direkten Kontakt gab, dann ware es in der Regel immer nur ein einzelner kurzer Anruf.

      Wir vermuten daher, dass er nur einen Vorwand sucht um den Vertrag aufzuheben, da er die im Werkvertrag angegebene Fertigstellungszeit nicht einhalten kann und/oder Probleme mit einigen Handwerkern hat.
      Wir haben diverse Mängel beim Estrich (falsch gesetzte Dehnungsfugen, Blasen an der Oberfläche) und hatten Ihn mehrfach gefragt, wann diese beseitigt werden (es ist halt dringend, da die Fußbodenheizung am Mittwoch in Betrieb geht und der Estrich ja auch noch trocknen muss, bevor er belegt werden kann).
      Einen Termin hat er uns jedoch nie genannt, sondern fing damit an uns Dinge vorzuwerfen, die weder Hand noch Fuß haben.

      Da die Kommunikation mit Ihm sowieso immer schlechter wurde (beantwortete keine Anrufe mehr, beschwerte sich dann aber über EMails die man Ihm alternativ schrieb) wollten wir den Vertrag eigentlich selbst schon beenden.

      Im Prinzip sollte das Thema damit ja für uns erledigt sein, ich frage mich aber, ob es nicht irgendwo einen Haken gibt, wenn ich seine Änderungsvereinbarung unterschreibe?
      Vor allem auch, da wir einen Werkvertrag geschlossen haben und er in der Änderungsvereinbarung "Honorarvertrag" schreibt?

      Bin für jeden Rat dankbar.

      Gruß,
      Gerti
    • Hi!

      Meinst Du nicht, es wäre eine gute Idee, einen Anwalt zu konsultieren,
      Am besten einen Experten für Bau- und Architektenrecht. Nur so kannst Du weitere Fehler vermeiden.
      Und eine Erstberatung wird Dich ( hoffentlich ) nicht umbringen.
      Selbst rum dilettieren bringt m.E. Nix.

      Viele Grüße
      Frank H.
      Panasonic TX-P65VT50, Yamaha RX-V3800, Toshiba XE-1, Panasonic DMP-BDT310, PS3 slim
    • Da würde ich auch dringend zum Anwalt raten. Schont auf alle Fälle deine Nerven. Wir hatten auch gerade im Zuge unserer Baumassnahme die Hilfe eines Fachwanwalts für Baurecht in Anspruch genommen. In unserem Fall waren das 10 min meiner Zeit und eine Stunde seiner Zeit, dann hatte ich alles so wie ich es wollte ;) In deinem Fall hört es sich aber doch komplizierter an....

      gruss, heidax
    • Neben Tipp mit dem Anwalt noch eine kleine zusätzliche Bemerkung, falls andere diesen Thread mal über eine SuFu finden. Man sollte sich, wenn irgend möglich, einen Bauverantwortlichen holen, der MINDESTENS 50km entfernt wohnt. Ja, man zahlt zusätzliche Kosten für die Anfahrt, ABER die Chance, dass man im Gegensatz zu den Handwerkern für den Bauverantwortlichen wichtig ist, steigen ungemein. Wie wurde es so schön in irgendeiner Postille mal geschrieben: Der Bauverantwortliche macht *1* Geschäft mit dem Bauherren, muss aber jede Woche auf beliebig vielen Baustellen mit den Handwerkern klar kommen. Was ist dem Bauverantwortlichen wichtiger, das Wohlwollen des Bauherren, oder das Wohlwollen der Handwerker?!
      lg
      Olly
    • Hallo,

      dieser Sachverhalt ist ein Thema für einen Fachanwalt. Der kann auch besser klären, ob es sich wirklich um einen Werkvertrag handelt, oder lediglich um einen Dienstvertrag (der Versuch der Honoraränderung könnte dies nahelegen), bei dem er nicht den Erfolg schuldet. Auf jeden Fall solltet ihr auch schon mal den hoffentlich erstellten Schriftverkehr zum Hergang zusammenstellen.

      Viel Glück.
      A life without regrets is not funny.
    • Auch von mir der dringende Rat einen Fachanwalt zu konsultieren.

      Wir kämpfen seit 1,5 Jahren mit einer firma wegen eine völlig verpfuschten Photovoltaikanlage und es ist echt haarsträubend was dan an Ausreden und eidesstattlichen Versicherungen von Handwerkern kommt, wenn es hart auf hart um Kohle geht und sie nix mehr in der Hand haben ausser ihrem "Ehrenwort".

      Schon allein wenn ich mir ansehe was sich der Gegenanwalt trotz umfänglichen Schuldbeweises durch Gutachten an Frechheiten rausnimmt um noch irgendwie geld zu sparen hätte mich ohne Rechtsbeistand mittlerweile vermutlich dazu gebracht meine Freunde Smith and Wesson auf ein date mitzunehmen.

      Mit Anwalt hats bisher nur zu satten Depressionen geführt, aber wir haben bisher auch noch keine Pfennig gesehen obwohl eigentlich von der Rechts wegen absolut nichts für die Gegenseite spricht.

      Alleine einen solchen Kampf anzufangen, da kannst Du eingtlich nur verlieren, denn es gibt leider zu viele Fallstricke.

      Ersteinmal gilt in jedem Fall nix zu unterschreiben, Widerspruch gegen die einseitige Vertragsänderung der Firma mit Hinweis, daß sich Dein Rechtsbeistand umfänglich äussern

      wird.

      Mit Glück reicht das schon für einen gepflegten Rückzug, andernfalls bleibt halt nur der Gang zum Anwalt



      Gruß ToFu
      Was soll ich sagen?! Ich steh auf den Scheiss. (xXx)
    • Servus Gerti,

      nicht lange Ärgern und ab zum Anwalt.

      Was ich nicht verstehen kann, dass es immer wieder die gleichen Fehler gemacht werden.
      Bei der ETW, später beim Hausbau und dann auch beim Hallenbau wurden von uns nur Arbeiten/Gewerke vergeben, wenn eine Erfüllungsbürgschaft vorgelegt wurde.
      Holger Kukla - al-kabelshop

      Wir müssen aus den Fehlern anderer lernen; denn wir leben nicht lange genug, um alle Fehler selber zu machen.
    • Nach der Schilderung brauchst du gescheite, externe Beratung erstens zu Deinem Vertrag mit dem Dingsda und zweitens zur weiteren Fortführung des Baus.
      Da musst du entscheiden, wieviel gutes Geld du dem ganzen schlechten Geld noch hinterherwerfen willst.


      Nebenher:
      Laut Vertrag übernimmt er die kaufmännische Leitung/Betreuung und die baustellenmäßige Koordination für unser Objekt.

      Der Satz gibt so wohl keine belastungsfähige Grundlage, das die Handwerker auch auf ordentliche Auführung gedrängt werden, her. Ist es wirklich kein Bauleitung sondern nur Vermittlung? Wer ist dann der Bauleiter?

      Nebenher 2:
      Eigenleistung ist eine verdammt zeitaufwendige Sache. Wir haben damals *ALLES* machen lassen, auch Umzug und Tapete, aber dafür die Handwerker selber ausgesucht (mit Empfehlungen) und koordiniert. Funktionierte. Morgens um halb 8 auf die Baustelle, Berichte erklären lassen, abzeichnen, und weiter. Die meisten probieren kleinere Pfuschereien nur ein Mal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jungspund ()

    • Hi!

      Wir haben den Vertrag jetzt aufgelöst und werden die restlichen Gewerke selbst koordinieren. Soviel ist es ja nicht mehr und in der langen Bauzeit haben wir ja inzwischen auch einiges an Erfahrung gesammelt. Da wir leider sehr viel Geld verloren haben, müssen wir vieles in Eigenleistung zu Ende bringen, da uns einfach das Geld fehlt, andere dafür zu bezahlen.

      Gruß,
      Gerti
    • Hallo!

      Lieber mit einem blauen Auge davon kommen,bevor die ganze Geschichte eskaliert. Ist natürlich immer schlimm wenn man so etwas liest. Das war auch immer unsere größte Sorge das uns ähnliches passiert. Geht ja schließlich um eine Menge Geld.
      Wir haben auch alles selbst geplant und koordiniert und dabei aus erster Hand alle Ausreden der Handwerker mit erlebt. Man lernt nie aus.
      Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen das Bauleiter und Architekt nicht von Nöten ist. Wir haben es wie @Jungspund gemacht und hat alles funktioniert.
      Ich wünsche Dir Alles Gute für die Zukunft.

      Vilele Grüße Sputnik
    • hallo gerti,

      ich lese, oder sehe im tv, sowas immer mit entsetzen. selbst im bekanntenkreis werden verträge geschlossen ohne vorher mal jemanden zu fragen der sich damit auskennt. im bauvertrag steht doch tatsächlich "Einfamilienhaus, schlüsselfertig, Fassade beige, Dach rot" im weiteren text steht noch "inkl. Sanitäreinrichtung und Heizung" ... " Malerarbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt." und dann die Bausumme: (so in der art) 127563,27€ wie kommt man auf so ne zahl und was bekomme ich denn für das geld?

      den anwalt kann ich auch nur raten.

      der ausschluß einer vertragsstrafe (wenn nicht angegeben ist keine vereinbart) schließt den schadensersatz nicht aus. dort würde ich auf jeden fall nochmal nachhaken.
      wenn es keine behinderungsanzeigen gab war auch niemand behindert und die fristen hätten eingehalten werden müssen. wenn auch keine fristen vereinbart waren dann wird es schwierig, allerdings hätten die leistungen nach aufforderung innerhalb von 12 werktagen beginnen müssen. danach ist die leistung auch angemessen zu fördern und zu vollenden. d.h. aller 14 tage mal ne schraube reindrehen geht nicht.
      "Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Angebotsabgabe normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung"
      sorry wolte nicht klugscheißen aber damit verdiene ich mein geld...

      mfg erik
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