Hi!
Ich brauche mal wieder euren Rat.
Wir kommen mit unserem Hausbau mal wieder vom Regen in die Traufe.
Wir hatten vor gut zwei Jahren den Entschluss gefasst, ein Haus mit einem Bauträger zu bauen.
Erst ging die Planungsphase sehr schleppend, dann der Haubau selbst noch schleppender und zum vertraglich zugesicherten Einzugstermin stand nicht einmal der Rohbau.
Der Bauträger ist inzwischen Insolvent, von unseren Forderungen - 75.000 Euro, denn soviel haben wir dadurch verloren - hat der Insolvenzverwalter gerade mal 15.000 anerkannt (was bei einer Quote im Promillebereich auch keine Rolle mehr spielt) und die verzögerte Fertigstellung (hoffentlich Mai diesen Jahres) zerrt erheblich an unseren Nerven und unserer finanziellen Situation.
Da wir beide berufstätig sind und uns daher nicht selbst um die Handwerker zur Fertigstellung bemühen konnten/wollten, haben wir für die Fertigstellung einen Werkvertrag mit einem Vermittler abgeschlossen.
Laut Vertrag übernimmt er die kaufmännische Leitung/Betreuung und die baustellenmäßige Koordination für unser Objekt.
Zu seinen vertraglich festgelegten Aufgaben gehören insbesondere:
Einholen von Angeboten zu den Gewerken
Verhandlung mit den Handwerkern
Koordination der Handerker an der Baustelle
Überwachung der Handwerker
Prüfung der Rechnungen
Erstellung der Bautenstandsberichte
Die anfallenden Gewerke sind die Zimmermanns- und Dachdeckerarbeiten, Anschlußarbeiten für Regenwasser/Schmutzwasser, Fassaden- und Versiegelungsarbeiten, Fenstereinbauten, Schlosser- und Schreinerarbeiten, Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation, Trockenbau- und Innenputzarbeiten, Estricharbeiten, Fliesenlegearbeiten und der Einbau der Innentüren.
Die übrigen Arbeiten werden von uns in Eigenleistung übernommen.
Als Ausführungszeitraum wurden 6,5 Monate ab Beginn der Zimmermannsarbeiten vereinbart, eine Strafe bei Überziehung ist in diesem Vertrag jedoch nicht explizit angegeben.
Es ist zudem angegeben, dass Verzögerungen, die durch Witterung, höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände entstehen, die Bauzeit entsprechend verlängern.
Eine Behinderungsanzeige hat es diesbezüglich aber während des gesamten Ablaufs nicht gegeben.
Das vereinbarte Honorar wurde/wird in drei Raten fällig:
Zwei der drei Raten hat er bereits von uns erhalten und nun haben wir von Ihm plötzlich eine Änderungsvereinbarung erhalten, mit der er die getroffene Honorarvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufhebt und beide Parteien unterzeichnen sollen, dass keine wechselseitigen Ansprüche und Forderungen mehr bestehen.
Als Grund hierfür nennt er, dass wir angeblich Termine (mit Handwerkern und Zulieferern) nicht eingehalten hätten, Handwerker an einem Tag fast 10 mal angerufen hätten und er ständig Beschwerden von denen über uns bekommen würde.
An diesen Beschuldigungen ist jedoch nachweislich überhaupt nichts dran. Wir haben weder Termine versäumt, noch sind wir zu Terminen verspätet erscheinen (wenn wir uns mal ein paar Minuten verspätet haben, haben wir immer angerufen). Auch haben wir die Handwerker so gut wie nie direkt kontaktiert und wenn es mal direkten Kontakt gab, dann ware es in der Regel immer nur ein einzelner kurzer Anruf.
Wir vermuten daher, dass er nur einen Vorwand sucht um den Vertrag aufzuheben, da er die im Werkvertrag angegebene Fertigstellungszeit nicht einhalten kann und/oder Probleme mit einigen Handwerkern hat.
Wir haben diverse Mängel beim Estrich (falsch gesetzte Dehnungsfugen, Blasen an der Oberfläche) und hatten Ihn mehrfach gefragt, wann diese beseitigt werden (es ist halt dringend, da die Fußbodenheizung am Mittwoch in Betrieb geht und der Estrich ja auch noch trocknen muss, bevor er belegt werden kann).
Einen Termin hat er uns jedoch nie genannt, sondern fing damit an uns Dinge vorzuwerfen, die weder Hand noch Fuß haben.
Da die Kommunikation mit Ihm sowieso immer schlechter wurde (beantwortete keine Anrufe mehr, beschwerte sich dann aber über EMails die man Ihm alternativ schrieb) wollten wir den Vertrag eigentlich selbst schon beenden.
Im Prinzip sollte das Thema damit ja für uns erledigt sein, ich frage mich aber, ob es nicht irgendwo einen Haken gibt, wenn ich seine Änderungsvereinbarung unterschreibe?
Vor allem auch, da wir einen Werkvertrag geschlossen haben und er in der Änderungsvereinbarung "Honorarvertrag" schreibt?
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß,
Gerti
Ich brauche mal wieder euren Rat.
Wir kommen mit unserem Hausbau mal wieder vom Regen in die Traufe.
Wir hatten vor gut zwei Jahren den Entschluss gefasst, ein Haus mit einem Bauträger zu bauen.
Erst ging die Planungsphase sehr schleppend, dann der Haubau selbst noch schleppender und zum vertraglich zugesicherten Einzugstermin stand nicht einmal der Rohbau.
Der Bauträger ist inzwischen Insolvent, von unseren Forderungen - 75.000 Euro, denn soviel haben wir dadurch verloren - hat der Insolvenzverwalter gerade mal 15.000 anerkannt (was bei einer Quote im Promillebereich auch keine Rolle mehr spielt) und die verzögerte Fertigstellung (hoffentlich Mai diesen Jahres) zerrt erheblich an unseren Nerven und unserer finanziellen Situation.
Da wir beide berufstätig sind und uns daher nicht selbst um die Handwerker zur Fertigstellung bemühen konnten/wollten, haben wir für die Fertigstellung einen Werkvertrag mit einem Vermittler abgeschlossen.
Laut Vertrag übernimmt er die kaufmännische Leitung/Betreuung und die baustellenmäßige Koordination für unser Objekt.
Zu seinen vertraglich festgelegten Aufgaben gehören insbesondere:
Einholen von Angeboten zu den Gewerken
Verhandlung mit den Handwerkern
Koordination der Handerker an der Baustelle
Überwachung der Handwerker
Prüfung der Rechnungen
Erstellung der Bautenstandsberichte
Die anfallenden Gewerke sind die Zimmermanns- und Dachdeckerarbeiten, Anschlußarbeiten für Regenwasser/Schmutzwasser, Fassaden- und Versiegelungsarbeiten, Fenstereinbauten, Schlosser- und Schreinerarbeiten, Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation, Trockenbau- und Innenputzarbeiten, Estricharbeiten, Fliesenlegearbeiten und der Einbau der Innentüren.
Die übrigen Arbeiten werden von uns in Eigenleistung übernommen.
Als Ausführungszeitraum wurden 6,5 Monate ab Beginn der Zimmermannsarbeiten vereinbart, eine Strafe bei Überziehung ist in diesem Vertrag jedoch nicht explizit angegeben.
Es ist zudem angegeben, dass Verzögerungen, die durch Witterung, höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände entstehen, die Bauzeit entsprechend verlängern.
Eine Behinderungsanzeige hat es diesbezüglich aber während des gesamten Ablaufs nicht gegeben.
Das vereinbarte Honorar wurde/wird in drei Raten fällig:
- 1 Woche nach Beginn der Arbeiten
- nach den Rohinstallationen für Heizung und Elektro
- nach Einbau der Innentüren
Zwei der drei Raten hat er bereits von uns erhalten und nun haben wir von Ihm plötzlich eine Änderungsvereinbarung erhalten, mit der er die getroffene Honorarvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufhebt und beide Parteien unterzeichnen sollen, dass keine wechselseitigen Ansprüche und Forderungen mehr bestehen.
Als Grund hierfür nennt er, dass wir angeblich Termine (mit Handwerkern und Zulieferern) nicht eingehalten hätten, Handwerker an einem Tag fast 10 mal angerufen hätten und er ständig Beschwerden von denen über uns bekommen würde.
An diesen Beschuldigungen ist jedoch nachweislich überhaupt nichts dran. Wir haben weder Termine versäumt, noch sind wir zu Terminen verspätet erscheinen (wenn wir uns mal ein paar Minuten verspätet haben, haben wir immer angerufen). Auch haben wir die Handwerker so gut wie nie direkt kontaktiert und wenn es mal direkten Kontakt gab, dann ware es in der Regel immer nur ein einzelner kurzer Anruf.
Wir vermuten daher, dass er nur einen Vorwand sucht um den Vertrag aufzuheben, da er die im Werkvertrag angegebene Fertigstellungszeit nicht einhalten kann und/oder Probleme mit einigen Handwerkern hat.
Wir haben diverse Mängel beim Estrich (falsch gesetzte Dehnungsfugen, Blasen an der Oberfläche) und hatten Ihn mehrfach gefragt, wann diese beseitigt werden (es ist halt dringend, da die Fußbodenheizung am Mittwoch in Betrieb geht und der Estrich ja auch noch trocknen muss, bevor er belegt werden kann).
Einen Termin hat er uns jedoch nie genannt, sondern fing damit an uns Dinge vorzuwerfen, die weder Hand noch Fuß haben.
Da die Kommunikation mit Ihm sowieso immer schlechter wurde (beantwortete keine Anrufe mehr, beschwerte sich dann aber über EMails die man Ihm alternativ schrieb) wollten wir den Vertrag eigentlich selbst schon beenden.
Im Prinzip sollte das Thema damit ja für uns erledigt sein, ich frage mich aber, ob es nicht irgendwo einen Haken gibt, wenn ich seine Änderungsvereinbarung unterschreibe?
Vor allem auch, da wir einen Werkvertrag geschlossen haben und er in der Änderungsvereinbarung "Honorarvertrag" schreibt?
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß,
Gerti