Jemand Erfahrung mit Beckersounds Endstufen? Verfügen diese über ein CE Kennzeichen?

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    • Kann die Aufregung um die eigentliche Frage nicht ganz verstehen. Wir sind ein öffentliches Forum und hier kann gefragt werden, was Einen interessiert. Ich fand die Frage durchaus berechtigt, wenn man sich mal die Fotos der Geräte anschaut, muss man sich diese Frage zwangsläufig stellen. Über die Überschrift kann man sich natürlich wundern, aber das kennen wir in der Form ja von GL ja schon.

      Der Betroffene ist hier angemeldet und liest regelmäßig mit. Wenn er tatsächlich an Transparenz interessiert gewesen wäre, dann hätte er hier nur kurz und knapp antworten brauchen. Hat er aber nicht, warum auch immer.

      Und nun beruhigen sich Alle wieder und hören auf GL anzupflaumen, nur weil er eine ggf. unbequeme aber durchaus berechtigte Frage gestellt hat.
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    • Sorry Ravenous, aber ich finde alleine die Überschrift schießt schon über's Ziel hinaus. Wäre Michael tatsächlich an der Fragestellung interessiert gewesen, hätte er bei Stefan angefragt und vielleicht einen Thread eröffnet wenn sich die Fragestellung im persönlichen Kontakt nicht klären lässt. Ich finde dass dieser Thread einfach einen üblen Beigeschmack hat und kann Stefan gut verstehen wenn er sich aus diesem Thread (und vielleicht auch Forum) fernhält.
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    • Mich wundert ehrlicherweise, dass der Threadtitel hier im Forum ohne Anpassungen durchgeht, wo doch seitens Moderation häufiger mal eingegriffen wird.
      Persönlich würde ich wahrscheinlich meinen Anwalt zu Rate ziehen ob man rechtlich dagegen vorgehen kann, wenn mein Firmenname in so einem Threadtitel auftauchen würde.

      Schade, ich schätze die Posts von Michael zum Thema Beamer etc. und seine Fachkompetenz auf diesem Gebiet sehr, aber diesen Thread versteh ich nicht :thumbdown:
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    • Bolle schrieb:

      Das richtige Vorgehen wäre aber mMn. gewesen, Beckersounds / Stefan direkt zu kontaktieren, auch ausreichend Zeit für eine Antwort zu geben und es ggf. noch einmal zu versuchen.
      Nur weil der Hersteller zufälliger Weise auch hier im Forum aktiv ist? Klingt nach Sonderstatus. GL äußert ja keine Vermutung, sondern offensichtliches. Im übrigen fehlt auf den Bildern auch ein Geräteschild mit Spannung/Frequenz/Leistungsaufnahme.
      Der innovative Powercon-Anschluß befreit einen nicht davon, ist aber durchaus eine clevere Geschichte.

      Ravenous schrieb:

      Wir sind ein öffentliches Forum und hier kann gefragt werden, was Einen interessiert. Ich fand die Frage durchaus berechtigt, wenn man sich mal die Fotos der Geräte anschaut, muss man sich diese Frage zwangsläufig stellen.
      Genau so ist es.

      Gruß

      Klaus
    • Hallo.

      1.
      Warum wird die Frage von GL von 7586 mit Vermutungen und Behauptungen beantwortet und nicht von Beckersounds selber - dort weiß man es doch am besten?

      2.
      GL: Warum wird Beckersound nicht direkt gefragt?

      3.
      Dieser Thread sieht für mich schon ein wenig nach Hexenjagd aus

      4.
      Wir haben Urlaubszeit, vlt. ist Becker im Urlaub?

      Ich schreibe ihn an und wird dann dann sicherlich antworten.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Admin_Richard schrieb:

      Warum wird die Frage von GL von 7586 mit Vermutungen und Behauptungen beantwortet und nicht von Beckersounds selber - dort weiß man es doch am besten?
      Wieso Vermutungen und Behauptungen? Die Bilder sprechen doch für sich.
      So sieht der Hintern eines Kleinserienhersteller-Röhrenamps hier aus Fürth aus. Und so gehört das.


      Admin_Richard schrieb:

      GL: Warum wird Beckersound nicht direkt gefragt?
      Hat er doch, #23.

      Admin_Richard schrieb:

      Ich schreibe ihn an und wird dann dann sicherlich antworten.
      Das ist mit Sicherheit vernünftig.

      Gruß

      Klaus
    • celestron schrieb:

      Wieso Vermutungen und Behauptungen? Die Bilder sprechen doch für sich.
      So sieht der Hintern eines Kleinserienhersteller-Röhrenamps hier aus Fürth aus. Und so gehört das.
      Es soll angeblich keine Bilder der Becker Produkte von allen 4 Seiten geben?
      Wobei ja kein Mensch das CE Kennzeichen vorn anbringt...oder oben....


      celestron schrieb:

      Hat er doch, #23.

      Ah ok, danke. habe den Thread nicht ganz gelesen...



      celestron schrieb:

      Das ist mit Sicherheit vernünftig.

      Ich stehe zu diesem Zeitpunkt bereits mit Becker Sounds in Konvo.

      Da ich nun auf diese Problematik mit diesem Thread hingewiesen wurde und als Plattformbetreiber über einen evtl. Rechtsverstoß in kenntnis bin (rechtswidrige Inverkehrbringung kennzeichnungspflichtiger Produkte ohne entspr. CE Kennzeichen), muss ich auf einen entspr. Nachweis zur Regelkonformität bestehen.

      Sollte der Nachweis ausbleiben, werde ich entspr. reagieren.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Was ich in den letzten Minuten von Becker gehört habe, lässt sehr stark den Verdacht aufkommen, dass dieser tatsächlich Produkte in den Verkehr bringt, die entgegen der CE-Richtlinien nicht über die erforderliche CE Kennezeichnung und Konformitätserklärungen verfügen.

      Ich schalte daher zuerst einmal den Banner ab, denn als Betreiber dieser Plattform bin ich nun in Kenntnis über eine evtl. Rechtswidrigkeit gesetzt worden und daher verpflichtet sicher zu stellen, dass hier alles mit Rechten Dingen zu geht.
      Becker selber möchte auch nicht zumind. mir gegenüber evtl. Konformitätserklärungen nachweisen, der Verdacht einer Straftat in Hinsicht auf die Inverkehrbringung von kennzeichnungspfl. Produkten ohne CE-Kennzeichnungen, ist also "sehr dringend" geworden.
      Ich empfehle dringend, sich vor dem Kauf eines dieser Produkte, die entspr. Konformitätserklärung überstellen zu lassen und das Vorhandensein de CE-Kennzeichen nachweisbar zusichern zu lassen.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Da wird im Forum X ein Mangel an käuflich erwerbbaren Geräten festgestellt und im Forum Y dazu Stellung bezogen. Kann sich jeder seinen Teil dazu denken. Ein Bild mit richtig gekennzeichneten Geräten hier eingestellt, mit der Erklärung, das es sich bei den veröffentlichen Bildern versehentlich um die Prototypen handelt und gut wäre es gewesen. Aber scheinbar geht das nicht, aus bekannten Gründen.

      Gruß

      Klaus
    • Stellung beziehen sieht anders aus. Ist m.M.n. eher ne ziemliche Nebelkerzennummer.

      Wenn alles korrekt wäre, dann hätte er ja Richard einfach den Beleg geben können und gut. Konnte oder wollte er aber anscheinend nicht.

      Wirkt m.M.n. wenig transparent das Vorgehen. Soll sich jeder seine eigene Meinung dazu bilden.
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    • Hallo,

      wundert mich ja etwas, da die CE-Kennzeichnung eigentlich ja nur eine Behauptung des Herstellers darstellt, dass sein Produkt entsprechend den europarechtlichen Vorgaben des Produktsicherheitsrechts hergestellt wurde.
      Der Hersteller kann und muss das Zeichen auch selbst aufbringen, warum sollte man das nicht tun wollen und sich somit schon direkt strafbar machen?

      Gruß,
      Thomas
    • toaotom schrieb:

      Der Hersteller kann und muss das Zeichen auch selbst aufbringen, warum sollte man das nicht tun wollen und sich somit schon direkt strafbar machen?

      Wenn jemand keine Ahnung vom gesamten Produktionsprozess hat, dann kann sowas schon mal dabei herauskommen.
      Wer hingegen von Anfang an professionell arbeitet, erkundigt sich über rechtliche Aspekte und erfüllt diese - korrekterweise bevor er ein Produkt in Verkehr bringt.

      Sorry, wenn ich das so deutlich schreibe:
      Aber diesbezüglich scheint mir bei Beckersound viel Naivität vorzuherrschen.

      Ich habe aber mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass sich Beckersound jetzt um die CE-Kennzeichnung kümmert - nachdem das Unternehmen Produkte mutmaßlich ohne die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht hat - und auch andere vorgeschriebene Anforderungen nachschiebend erfüllen möchte (wie Bedienungsanleitungen).

      Und bei der Gelegenheit will Beckersound auch gleich seine Endstufen mal prüfen lassen, ob diese überhaupt den beworbenen Normen entsprechen. So zumindest interpretiere ich die öffentliche Erklärung des Unternehmens auf einer anderen Plattform.
      Gruß
      George Lucas

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    • celestron schrieb:

      Admin_Richard schrieb:

      Warum wird die Frage von GL von 7586 mit Vermutungen und Behauptungen beantwortet und nicht von Beckersounds selber - dort weiß man es doch am besten?
      Wieso Vermutungen und Behauptungen? Die Bilder sprechen doch für sich.So sieht der Hintern eines Kleinserienhersteller-Röhrenamps hier aus Fürth aus. Und so gehört das.

      Wobei diese Kennzeichnung leider auch nicht korrekt ist. Es gibt Normen die genau festschreiben wie das CE Zeichen auszusehen hat, das dort aufgeruckte ist leider falsch und könnte auch Konsequenzen nach sich ziehen wenn es anzeigt würde.

      mfg
      Mala
    • Malakay schrieb:

      celestron schrieb:

      Admin_Richard schrieb:

      Warum wird die Frage von GL von 7586 mit Vermutungen und Behauptungen beantwortet und nicht von Beckersounds selber - dort weiß man es doch am besten?
      Wieso Vermutungen und Behauptungen? Die Bilder sprechen doch für sich.So sieht der Hintern eines Kleinserienhersteller-Röhrenamps hier aus Fürth aus. Und so gehört das.
      Wobei diese Kennzeichnung leider auch nicht korrekt ist. Es gibt Normen die genau festschreiben wie das CE Zeichen auszusehen hat, das dort aufgeruckte ist leider falsch und könnte auch Konsequenzen nach sich ziehen wenn es anzeigt würde.

      mfg
      Mala
      Stimmt, C und E sind zu nahe beisammen. Das scheint ein generelles Problem sein. Bei meinem Metz-Fernseher und diversen anderen Marken-Gerätschaften ist es genau so. Auch wenn es die gleichen rechtlichen Konsequenzen wie keine Kennzeichnung hat, irgendwo ist der Punkt erreicht, wo man die Kirche im Dorf lassen sollte. Wie schon gesagt, ohne vierstelligen Code erfolgte eh keine Prüfung (ist die überhaupt notwendig?) und ist "nur" eine Erklärung des Herstellers.

      Gruß

      Klaus
    • @celestron

      Für den Nachweis der Konformität des Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen ist alleine der Hersteller verantwortlich. Anders wäre die Masse der Produkte auch gar nicht in den Griff zu bekommen. Ausnahmen sind lediglich potenziell gefährliche Güte, Druckbehälter u.ä. Und dieser Pflicht wird nicht nachgekommen. Die CE-Kennzeichnung im falschen Format kann man da nur mit ganz viel gutem Willen als Versehen einstufen.

      Und eine Firma sollte eigentlich darauf bedacht sein, dass sie diese Auflagen auch einhält. Zumal die EU da schon einige sinnvolle Freiheiten und Erleichterungen bereitstellt.

      CE-Kennzeichnung steht nicht immer für sichere Geräte (leider), Fälschungen gibt es immer. Aber so einem Verdacht würde jeder verantwortliche Unternehmer vehement entgegentreten. Und wenn so etwas im Raum steht, kann das bei CE eigentlich recht schnell ausgeräumt werden.
      A life without regrets is not funny.
    • SkyRocket schrieb:

      Für den Nachweis der Konformität des Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen ist alleine der Hersteller verantwortlich. Anders wäre die Masse der Produkte auch gar nicht in den Griff zu bekommen.
      Das habe ich auch so verstanden und geschrieben.

      SkyRocket schrieb:

      Ausnahmen sind lediglich potenziell gefährliche Güte, Druckbehälter u.ä.
      Ein elektrisches Gerät, das mit 230V betrieben wird halte ich im Fehlerfall schon für potentiell gefährlich (Spannung ab 50V AC und 120V DC gefährlich, weshalb z. B. Telefonanlagen mit 48V AC betrieben wurden, Strom ab ca. 100mA)
      Mein Metz-Fernseher hat neben dem - falsch proportioniertem - CE-Logo, auch noch das VDE Zeichen (VDE prüft und zertifiziert weltweit!).

      Gruß

      Klaus
    • celestron schrieb:

      Stimmt, C und E sind zu nahe beisammen. Das scheint ein generelles Problem sein. Bei meinem Metz-Fernseher und diversen anderen Marken-Gerätschaften ist es genau so. Auch wenn es die gleichen rechtlichen Konsequenzen wie keine Kennzeichnung hat, irgendwo ist der Punkt erreicht, wo man die Kirche im Dorf lassen sollte. Wie schon gesagt, ohne vierstelligen Code erfolgte eh keine Prüfung (ist die überhaupt notwendig?) und ist "nur" eine Erklärung des Herstellers.
      Gruß

      Klaus

      Ich wusste das auch nur weil wir das bei einer Schulung über Kennzeichnungspflichen in der Firma hatten. Und eine Mindestgröße gibt es übrigens auch noch ;)

      Mittlerweile werden bei uns alle Geräte nicht nur intern mehrfach geprüft(haben eigene EMV Prüfplätze) sondern wir zahlen auch noch so 5-10K Euro an Prüfhäuser damit wirklich alle gesetzlichen Vorschriften abgeprüft und auch nachweißbar sind. Von dem Lohn den der Zulassungsbeauftragte hier bekommt ganz zu schweigen. Aber damit sind wir sicher das die Ware auch alles einhält und bei einer Stichprobenkontrolle in Märkten(die immer öfter vorkommt) keine Strafe nach sich ziehen kann.

      Leider sparen sich viele den Aufwand(eben weil das ne Menge kostet) und drucken das einfach so drauf. Daher muss ich euch recht geben das eine korrekte Bedruckung noch lange nichts drüber aussagt ob das auch alles passt. Leider :(
    • Malakay schrieb:

      Ich wusste das auch nur weil wir das bei einer Schulung über Kennzeichnungspflichen in der Firma hatten. Und eine Mindestgröße gibt es übrigens auch noch
      Weiß ich, 5mm Höhe :biggrin: Die hat es aber locker, hab das Ding auf der HiFi deluxe dieses Jahr live gesehen/gehört.

      Malakay schrieb:

      Stichprobenkontrolle in Märkten(die immer öfter vorkommt)
      Die scheinen ja auch nötig zu sein.

      Gruß

      Klaus
    • Ich sehe erst jetzt, dass Beckersounds zu einer GMBH umfirmiert hat. Erstaunlicherweise nur wenige Tage (23.10.19) nachdem hier bekannt wurde, dass das Unternehmen CE-kennzeichnungspflichtige Geräte rechtswidrig in der EU in Umlauf gebracht hat.

      Weiß jemand, was das für Einflüsse auf potentielle Schadensersatzansprüche hat, falls durch die Beckersound-Endstufen Schäden verursacht werden?
      Gruß
      George Lucas

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    • Das können wir nicht wissen, da es mehrere Möglichkeiten gibt:

      Erstmal gibt es in dieser Konstellation eigentlich keine "Umwandlung".
      Denkbar ist, dass eine Asset-Übernahme (Ideen, Patente, Hardware) des natürlichen Untenehmens/eingetragenen Kaufmannes (e.K.) Becker an die GmbH übergegangen sind, dann würden auch die Pflichte aus den zuvor getätigten Geschäften mit auf die GmbH übergegangen sein, ggfls. an den "Werkmitteln" gebundene Arbeitskräfte wären mit übergegangen (BGB §623) und aus dem Handelsgeschäfft evtl. bestehende Pflichten nach HGB §25.

      Das wäre im Falle eines Anspruches dann aber genau zu prüfen.

      Es gäbe aber auch noch andere Szenarien, wo quasi eine "Haftungsabgrenzung" mit erreicht wird, die aber meist an der Feststellung "missbräuchlicher Gestaltung" in Streitfällen später scheitert.
      Das ist aber alles nicht pauschal zu beantworten.

      Im Einzelfall muss daher dann sowieso eine Überprüfung durch einen Anwalt statt finden.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Gibt es einen Grund für die schweren (verbalen) Geschütze gegen das Unternehmen, Michael? Zumal das Unternehmen vor seiner gewerblichen Tätigkeit doch hier jahrelang produktives Mitglied im Forum war.
      Gruß

      olli


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      Ausstattung: 7 Lounge-Ledersessel, 3 Sitzreihen, 3m Cinemascope Leinwand, D-ILA-Projektion, 9.2 Multichannel,
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    • Danke, Richard, für die Info.



      olli schrieb:

      Gibt es einen Grund für die schweren (verbalen) Geschütze gegen das Unternehmen
      Das sind IMO keinen schweren verbale Geschütze.
      Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass ein Hersteller von Elektronikgeräten diese verkauft, ohne das er dafür bislang die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt.

      Weder hier noch an anderer Stelle hat Beckersounds, etwas über einen veränderten Sachverhalt publiziert. Zumal er im HV meines Wissen mitteilen wollte, wenn eine Konformitätserklärung mit Prüfung der Endstufen erfolgt ist - das ist aber meines Wissens bislang nicht geschehen.

      Was im Falle eines Schadens passieren kann (Haftungsobergrenze), dürfte den einen oder anderen potentiellen Käufer vielleicht interessieren - spätestens dann, wenn es zu Hause zum Brand kommen sollte.
      Gruß
      George Lucas

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    • hmx schrieb:

      In der Anleitung der Endstufen steht drin, dass die das CE Kennzeichen tragen.
      Das nützt aber nix wenn das nur in der Anleitung drin steht, auf dem Gerät muß es stehen. Auf der website und dem Bild in der Anleitung sind bis heute an den Geräten weder Typenschilder, noch CE Kennzeichnung angebracht. Und der Hersteller hat es bis heute nicht für nötig gehalten Abhilfe zu schaffen, in dem er hier einfach ein entsprechendes Bild postet, oder seine website ergänzt. Da ein Gehäuse mitverkauft wird, nützt es nämlich nichts, wenn das CE Zeichen nur auf den Platinen sichtbar ist. Im übrigen bin ich mir auch nicht so sicher, ob die Stromversorgung weiterer Geräte durch ein Gerät bei uns durchgeschliffen werden darf. In den Achtzigern gab es für mindestens den deutschen Markt speziell amerikanische und japanische Verstärker, bei denen das beliebte "einschalten-der-Anlage- mit-einem-Schalter" deaktiviert war, bzw. die entsprechenden Netzbuchsen am Amp nicht vorhanden waren. Unterschied ist allerdings, daß man mit EINEM Power-Schalter alle Geräte mit Spannung versorgt hat.

      Gruß

      klaus
    • HIER kann der Hersteller gar nicht mehr posten.
      Gruß

      olli


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