MARANTZ: Internetradio wird kostenpflichtig für AV-Receiver?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • MARANTZ: Internetradio wird kostenpflichtig für AV-Receiver?

      MARANTZ: INTERNETRADIO PLÖTZLICH KOSTENPFLICHTIG
      Viele Nutzer von AV-Receivern von Marantz sind überrascht. Plötzlich funktioniert das Internetradio via vTuner nicht mehr.
      Stattdessen wird nun eine Nutzungsgebühr von 3 Dollar verlangt, wenn man Internetradio via vTuner weiterhin nutzen möchte.


      Marantz implementiert Tunein, um den Marantz-Käufern kostenlos Internetradio zur Verfügung zu stellen.
      Obendrauf kommt vTuner. Ein Produkt, für das der Hersteller Lizenzgebühren erhält von Marantz.
      Diese Lizenzgebühren lassen sich allerdings nicht weiter durchsetzen.
      Daher geht vTuner einen anderen Weg. Das Unternehmen verlangt (ohne vorherige Ankündigung) jetzt 3,- Dollar vom Käufer des AV-Receivers.
      Wenn der Marantz-Kunde nicht willens ist ein Abonnement abzuschließen, für den ist der vTuner-Dienst auf „Hinzugefügte Sender“ (Favoriten) von radiomarantz.com und „Zuletzt gespielte Sender“ beschränkt. Andere Sender sind darüber nicht mehr zugänglich - und werden über die Suchfunktion auch nicht mehr gefunden. Diese Änderung wurde direkt von vTuner veranlasst.


      Dazu vTuner:
      Das Unternehmen berechnet Marantz eine Lizenzgebühr von bis zu 50 Cent pro Gerät. Das ist Marantz (laut vTuner) mittlerweile zu teuer. Marantz will diesen Betrag demnach nicht weiter zahlen.
      Das veranlasst vTuner nun, 3 Dollar vom Marantz-Kunden direkt einzufordern, will dieser Internetradio via vTuner weiterhin nutzen.
      Immerhin kostet es Geld, die Senderliste auf dem neuesten Stand zu halten. Sender ändern ihre Streaming-Links, neue Sender werden hinzugefügt, Sender werden entfernt, Sender ändern ihr Format, so dass neue Informationen und Logos hinzugefügt werden müssen. Dazu braucht es ein Team von Leuten. Ebenfalls benötigt werden Programmierer und IT-Leute, und auch diese Leute arbeiten nicht kostenlos.

      Betroffene Marantz-Modelle:
      SR7005, AV7005
      NR1602, SR5006, SR6006
      NR1603, SR5007, SR6007, SR7007, AV7701, AV8801
      NR1504, NR1604, SR5008, SR6008, SR7008
      NR1605, SR5009, SR6009, SR7009, AV7702, AV8802, AV8802A
      NR1506, NR1606, SR5010, SR6010, SR7010, AV7702(mk2)
      NR1607, SR5011, SR6011
      M-CR603, NA7004
      M-CR510, M-CR610, NA-11S1, MS7000
      NA8005, NA6005
      M-CR511, M-CR611


      Fazit:
      Offensichtlich sind bezüglich Internetradio-Nutzung zwei Vertragspartner auseinander gegangen.
      Das hat zwei Folgen:
      1. Marantz bietet kostenlos Internetradio-Dienst in eingeschränkter Form an.
      2. vTuner bietet seinen vollen Service dem Marantz-Kunden nun direkt gegen Entgelt an
      Gruß
      George Lucas

      Mein HEIMKINO
      Lumière, 12 Plätze, 60 m³, Projektor: JVC DLA-NZ8, Leinwand: Screen Research ClearPix Ultimate Weiß, Lautsprecher: JBL 3678 (Front), KCS SR-10A (Surrounds/Top), KCS C -218-A THX (SUB), Receiver: Marantz SR7011, 4K-Player: Sony UBP-X800, Panasonic DP-UB824, Endstufen: 4x Crown XLS 402D, 1x Liker BST 930,

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von George Lucas ()

    • Moin,

      mich hat es bei Yamaha getroffen. Ich habe allerdings die 3€ für vTuner bezahlt.

      Als Workaround können die Besitzer einer FritzBox dort die InetRadiosender hinterlegen, und via UPnP zum AV-Receiver streamen. Das funktioniert tadellos.

      wiki.ubuntuusers.de/Internetra…/#Radiosender-Deutschland

      avm.de/service/fritzbox/fritzb…x-Mediaserver-einrichten/

      LG
      Gruß
      Oliver


      Wenn Du Gott siehst, musst Du bremsen (Kevin Schwantz)

      Mediaplayer / Spielkonsole / SAT-Receiver / AV-Receiver / Beamer /Leinwand
    • Kippschalter schrieb:

      3$ im Jahr ist natürlich ne Katastrophe. Wer soll sich das leisten
      Einfach mal einen Monat hier auf die Premiumfunktionen verzichten...... :biggrin:

      Ich habe bei meiner CX-A5100 bewusst das letzte Update nicht gemacht, damit ich bei vTuner bleiben kann.

      Nach ca. 6 Monaten kam dann auch die "Zahlungsaufforderung" und ich habe bezahlt und werde das so lange beibehalten, wie ich bei der Vorstufe bleibe.

      Im HiFi-Fourm haben sich auch User über die $3 wahnsinnig aufgeregt, obwohl in den BDAs im Kleingedruckten offensichtlich eindeutig steht, dass der Zugang zum Internet-Radio-Anbieter nur so lange zur Verfügung seht, wie Yamaha das anbietet..... :!:
      Schönen Gruß
      Bernd
    • Hallo.

      Kommt denn Tunein als Update? Oder wird das im Hintergrund gemacht?

      Gruß,
      Dog6574
      Bild: JVC X7900, Cheap Trick 3,50 m 21:9 Scope Leinwand, OLED55B97LA, GQ75Q70RGTXZG, RU7179,
      Ton: Marantz SR7010 mit 3 x Rotel RMB-1075, Jamo THX Ultra2 7.2 und 6 Höhenlautsprecher für Dolby Atmos, Sonos AMP mit 2 x Elac 515 (Stereo), 4 x Sonos One, 2 x Alexa Echo Dot 3. Gen., 2 x Sonos AMP
      Quellen: VU+ Zero, VU+ Ultimo4K mit 2 FBC Sat Tunern = 10 Tuner auf 13,19,23.5,28.2/5, XBOX One X,XBOX 360 Slim 250 GB,Panasonic DP-UB424EGK, Apple TV 4K
    • Bei meinem Marantz SR7011, der vom vTuner-Dilemma nicht betroffen ist, gibt es als eigenständige Reiter im Menü "Tunein" und "HEOS".
      Ich vermute, dass es sich bei den betroffenen Geräten ähnlich verhält.
      Gruß
      George Lucas

      Mein HEIMKINO
      Lumière, 12 Plätze, 60 m³, Projektor: JVC DLA-NZ8, Leinwand: Screen Research ClearPix Ultimate Weiß, Lautsprecher: JBL 3678 (Front), KCS SR-10A (Surrounds/Top), KCS C -218-A THX (SUB), Receiver: Marantz SR7011, 4K-Player: Sony UBP-X800, Panasonic DP-UB824, Endstufen: 4x Crown XLS 402D, 1x Liker BST 930,
    • Simon2 schrieb:

      Wo hast du "Reiter"?
      Im Onscreen-Menu des AVR?
      Ja.
      Gruß
      George Lucas

      Mein HEIMKINO
      Lumière, 12 Plätze, 60 m³, Projektor: JVC DLA-NZ8, Leinwand: Screen Research ClearPix Ultimate Weiß, Lautsprecher: JBL 3678 (Front), KCS SR-10A (Surrounds/Top), KCS C -218-A THX (SUB), Receiver: Marantz SR7011, 4K-Player: Sony UBP-X800, Panasonic DP-UB824, Endstufen: 4x Crown XLS 402D, 1x Liker BST 930,
    • hmmm, muss ich mal schauen.
      Ich kann mich an solche Reiter nicht erinnern....

      Im Handbuch finde ich
      SR6011.Internetradio.GIF
      ... aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kommt bei der Wahl "Internetradio" statt des angegebenen Auswahldialogs nur der Hinweis, sich "radiomarantz.de" anzusehen.


      Eine Seite nachher steht dann auch "...Die Radiosenderdatenbank kann ohne Ankündigung eingestellt werden oder aus anderem Grund nicht verfügbar sein...."
      ... und zwei Seiten später: "...Sie können auch einen Sender hinzufügen, der sich nicht auf der vTuner-Liste befindet...." (leider komplett ohne Hinweis darauf, wie das gehen könnte)

      Den Ausdruck "tunein" finde ich da nicht.

      Gruß

      Simon2
    • Du zeigst das Handbuch von SR6011. Dieser AV-Receiver ist laut meiner obigen Liste von vTuner-Debakel betroffen.

      Ich beziehe mich mit meiner Aussage auf den SR7011, der nicht betroffen ist und "Tunein" sowie "HEOS" unterstützt.
      Gruß
      George Lucas

      Mein HEIMKINO
      Lumière, 12 Plätze, 60 m³, Projektor: JVC DLA-NZ8, Leinwand: Screen Research ClearPix Ultimate Weiß, Lautsprecher: JBL 3678 (Front), KCS SR-10A (Surrounds/Top), KCS C -218-A THX (SUB), Receiver: Marantz SR7011, 4K-Player: Sony UBP-X800, Panasonic DP-UB824, Endstufen: 4x Crown XLS 402D, 1x Liker BST 930,
    • Hi

      Ich habe jetzt den Ratschlag befolgt und in meiner Fritzbox den Mediaserver genutzt, der auch Internetradio "kann". War in 5 Minuten eingerichtet (für die wenigen Sender, die ich verwende) und läft tadellos.
      Kann jetzt die Sender über die Favoritenliste des SR6011 direkt anwählen und ist genauso easy wie die direkte Nutzung.
      Es ist mir aber immer rätselhaft, warum man nicht direkt im Marantz auch manuell URLs angeben kann (mehr macht doch vTuner auch nicht)...dann wäre man wenigstens in der Lage, unabhängig von einem externen Service zu sein.

      Gruß

      Simon2
    • George Lucas schrieb:

      Plötzlich funktioniert das Internetradio via vTuner nicht mehr.
      Unabhängig davon, ob der Receiver mit dieser Funktion beworben wurde oder nicht, halte ich das nachträgliche Entfernen eine Produkteigenschaft für unzulässig.

      Der Hersteller muss die Funktion wieder genauso herstellen, wie sie zum Zeitpunkt des Kaufes bestand - und ohne weitere Kosten.
      Kann der Hersteller das nicht, muss es das Gerät zurücknehmen, abzgl. einer anteiligen Zeit- und Nutzungsentschädigung - das Gerät wurde ja bisher gebraucht.

      Selbst der Fall einer Bestimmung in den Marantz- AGB, im Sinne von "Marantz behält sich vor, das Onlineangebot für dieses Modeel zu jeder Zeit zu ändern und/oder vollständig einzustellen" wäre mit sehr(!) großer Wahrscheinlichkeit eine unzulässige AGB.
      Ich gehe auch davon aus, dass ein solch nachträglicher Leistungsentzug wohl eine unverhältnismäßige Benachteiligung darstellen dürfte.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Also im Hifi-Forum hatte das bei einem Yamaha-AVR jemand überprüft, und da stand es eindeutig im "Kleingedruckten", dass Yamaha ein Dauerhaftes zur Verfügung-Stellen dieser Funktion (funktionierendes Online-Radio über vTuner) ausdrücklich nicht Zusichern kann..... :!:

      Zumal es bei Yamaha ja einen anderen kostenfreien Anbieter gibt, zumindest für die neueren Geräte.
      Schönen Gruß
      Bernd
    • bernhard.s schrieb:

      und da stand es eindeutig im "Kleingedruckten"
      Genau das ist das Problem: Es muss dem Konsumenten VOR dem Kauf zur Kenntnis gebracht werden, da es sonst wohl eine unwirksame Bestimmung sein dürfte.

      Es gab mal ein entspr. Urteil gegen Microsoft (schon sehr lange her), wo Microsoft sich auch auf Bestimmungen in den Lizenzbestimmungen berufen wollte.
      Diese Bestimmungen konnte der Käufer aber erst NACH dem Öffnen (also nach dem Kauf) der Schutzfolie einsehen, weshalb sie von dem Gericht für unwirksam erklärt wurden.

      Das gleiche dürfte hier auch der Fall sein. Man kann nicht eine wichtige Funktion im Nachhinein entfernen, das stellt erstmal eine unzulässige, einseitige (und nachträgliche) Vertragsänderung dar.
      Diese Rechtswidrigkeit wird nicht dadurch "geheilt", dass ich sie irgendwo in irgendwelchen AGB verstecke - zumal gewissen Dinge per AGB gar nicht ausgeschlossen werden können, selbst nicht per Individualvereinbarung mit einem Verbraucher (im B2B Bereich sieht da anders aus).
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Admin_Richard schrieb:

      Genau das ist das Problem: Es muss dem Konsumenten VOR dem Kauf zur Kenntnis gebracht werden, da es sonst wohl eine unwirksame Bestimmung sein dürfte.
      Es gab mal ein entspr. Urteil gegen Microsoft (schon sehr lange her), wo Microsoft sich auch auf Bestimmungen in den Lizenzbestimmungen berufen wollte.
      Diese Bestimmungen konnte der Käufer aber erst NACH dem Öffnen (also nach dem Kauf) der Schutzfolie einsehen, weshalb sie von dem Gericht für unwirksam erklärt wurden.

      Das gleiche dürfte hier auch der Fall sein. Man kann nicht eine wichtige Funktion im Nachhinein entfernen, das stellt erstmal eine unzulässige, einseitige (und nachträgliche) Vertragsänderung dar.
      Diese Rechtswidrigkeit wird nicht dadurch "geheilt", dass ich sie irgendwo in irgendwelchen AGB verstecke - zumal gewissen Dinge per AGB gar nicht ausgeschlossen werden können, selbst nicht per Individualvereinbarung mit einem Verbraucher (im B2B Bereich sieht da anders aus).
      Das wird sicherlich richtig sein.... aber wer setzt sich gegen sowas zur Wehr ? Davon gehen Yamaha und Co. doch aus. Eine Sauerei bleibt es trotzdem...
      Gruß
      Oliver


      Wenn Du Gott siehst, musst Du bremsen (Kevin Schwantz)

      Mediaplayer / Spielkonsole / SAT-Receiver / AV-Receiver / Beamer /Leinwand
    • OliverB schrieb:

      aber wer setzt sich gegen sowas zur Wehr ?
      Das kann jeder, der betroffen ist.
      Der Streitwert/Porzessrisiko ist sogar gering, weil es letztendlich nur der Zeitwert des streitbefangenen Gerätes ist.
      Das wissen auch Yamaha, Marantz & Co und werden es daher nicht auf einen Streit ankommen lassen - sie werden den Wandlungsganspruch nach Prozessandrohung anerkennen, um eine viel ungünstere Rechtsprechung zu vermeiden.
      Ich würde daher diesen Prozess erst gar nicht anstrengen, sondern den Verbraucherschutz anspitzen, die dann ggfls.eine Unterlassung bezgl. dieser Vorgehensweise erwirken.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    Abonnement verwalten