Ab 2026 keine Lampen-Beamer mehr! - Aktueller Nachtrag: Bis 2027 keine Ersatzlampen mehr - Demnächst: Recht auf Reparatur

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    • Ab 2026 keine Lampen-Beamer mehr! - Aktueller Nachtrag: Bis 2027 keine Ersatzlampen mehr - Demnächst: Recht auf Reparatur

      2026 - DAS ENDE DER LAMPEN-PROJEKTOREN!
      Wer sich jetzt noch einen Projektor kaufen möchte, sollte sich unbedingt vor Augen führen: Ab 2026 werden die Beamer-Hersteller keine Lampen mehr dafür herstellen, importieren oder ausführen (dürfen) aus der EU.
      Es werden ab diesem Zeitpunkt auch keinen neuen Projektoren herauskommen, deren verbaute Lichtquelle eine UHP-Lampe sein wird. Fortan wird es andere Lichtquellen geben für Projektoren. Nämlich: Laser und LED.

      Hintergrund: Die EU-Verordnung EU 2017/852 legt fest, dass ab dem 1. Januar 2026 keine quecksilberhaltigen Produkte mehr hergestellt, importiert und ausgeführt werden dürfen. Das betrifft in unserem Fall alle Lampen-Projektoren, weil diese Quecksilber enthalten.

      Aktuell ist davon auszugehen, dass diese Verordnung greift - und keine Ausnahmeregelung mehr anhängig wird.

      Das bedeutet für Handel und Kunden: Lampen-Beamer dürfen auch noch nach dem 1. Januar 2026 abverkauft werden. Es werden nur keine neuen Lampen-Beamer mehr produziert für die EU. Das Problem sehe ich nun darin, dass ab 2026 die Beschaffung von Ersatzlampen für Lampen-Beamer-Besitzer problematisch werden dürfte. Sobald die hiesigen Kontingente im Handel verkauft sind (und das dürfte schnell gehen), gibt es keine Ersatzlampen mehr. Die Folge sind quasi kaputte Beamer, wenn man keine Lampen auf Halde dafür hat. Wie lange überhaupt noch Lampen für Projektoren produziert werden, bleibt überdies abzuwarten, weil die Zahl der Abnehmer dafür massiv schrumpfen wird. Eine Produktion in Kleinstauflagen dürfte finanziell kaum lukrativ sein.

      Zu Hause kann man mittlerweile in herkömmliche Lampenfassungen LED-Birnen verwenden. Ob Projektoren-Hersteller einen ähnlichen Weg für ältere Lampen-Beamer gehen werden, halte ich für unwahrscheinlich. Auf meine diesbezügliche Nachfrage bei einigen Herstellern erhielt ich übereinstimmend folgende Antwort: Derlei technische Entwicklungen sind aktuell nicht vorgesehen.

      Fazit:
      Was kommt auf die Heimkinofreunde zu? Die Markteinführung neuer Beamer wird zeitig vor dem 1. Januar 2026 vollständig auf Laser, Laser/Phosphor und LED umgestellt. Projektoren wird es also weiterhin geben - nur dass diese fortan LED- und Laserlichtquellen nutzen anstatt auf Quecksilber basierte Gasentladungslampen (UHP). Die Ersatzteilbeschaffung von Verbrauchsmaterial dürfte schwierig werden, da die Hersteller in der EU keine Lampen mit Quecksilber ab 2026 mehr herstellen, importieren und ausführen dürfen.
      Gruß
      George Lucas

      Mein HEIMKINO
      Lumière, 12 Plätze, 60 m³, Projektor: JVC DLA-NZ8, Leinwand: Screen Research ClearPix Ultimate Weiß, Lautsprecher: JBL 3678 (Front), KCS SR-10A (Surrounds/Top), KCS C -218-A THX (SUB), Receiver: Marantz SR7011, 4K-Player: Sony UBP-X800, Panasonic DP-UB824, Endstufen: 4x Crown XLS 402D, 1x Liker BST 930,

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von George Lucas ()

    • Oha, danke dir für deine ausführliche Problembeschreibung und die Nachfrage bei den Herstellern. Gibt es irgendwelche Einschränkungen bei der Lagerung der Lampen oder machen "Panikkäufe" jetzt schon Sinn?

      Ich muss sagen, grundsätzlich finde ich die Entwicklung gut, dass die Hersteller keine z.B. LED-Alternativen schaffen, finde ich schwach. Dazu muss ich sagen, dass ich als Laie nicht beurteilen kann, wie aufwendig sowas wäre. Die Frage ist halt: Wer kauft sich jetzt noch einen Lampenbeamer? Eine schnelle Stellungnahme der Hersteller wäre sowohl für potentielle Käufer, als auch die Hersteller selbst, die sonst auf ihren Lampenbeamern sitzen bleiben dürften, wünschenswert.
      Viele Grüße

      Dirk
    • Mean schrieb:

      Gibt es irgendwelche Einschränkungen bei der Lagerung der Lampen oder machen "Panikkäufe" jetzt schon Sinn?
      Von Einschränkungen durch Lagerung ist mir nichts bekannt.
      Ich habe gerade einen alten Leica Diaprojektor zum Laufen gebracht, den ich auf dem Dachboden meiner Eltern gefunden habe. Da funktionierte die Lampe noch tadellos, obwohl der Projektor seit über 30 Jahren nicht mehr genutzt wurde.
      Gruß
      George Lucas

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    • Es ist die Frage on da eindecken etwas bringt. Bei JVC zb. bringt jede 3. Lampe nicht die ursprüngliche Leistung und muss umgetauscht werden. GL kann das bestätigen! Von daher würde ich mir keine Lampen auf Halte legen.
      JVC DLA-NZ8+LW 120" / Yamaha RX-3070 / IOTAVX AVXP1 / Myryad MA360 / Vero 4K+ / 4K ATv / Oppo UDB-203 / Samsung UBD-K8500 / VU+ Box 4K / Dolby Atmos 5.2.4 System / AM 8033 Cinema / Akustik R-T-F-S & Fairland / Reckhorn 405+4xBS200
    • postmanmc schrieb:

      Von daher würde ich mir keine Lampen auf Halte legen.
      Oder die neue Lampe sofort einsetzen und testen. Bei Mangel unverzüglich tauschen.
      Das habe ich übrigens bei allen Lampen damals gemacht.
      Gruß
      George Lucas

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    • George Lucas schrieb:


      Oder die neue Lampe sofort einsetzen und testen. Bei Mangel unverzüglich tauschen.Das habe ich übrigens bei allen Lampen damals gemacht.
      Hallo George,

      eine kurze Frage dazu:
      WIE stelle ich das am Besten an, eine neue Lampe zu testen, damit der Händler mir das auch glaubt?

      Ich hab mir vor einiger Zeit ein LUX-Meter zugelegt.
      Zum Einen, um den Helligkeits-Gewinn meines Anamorphoten zu ermitteln und zum Anderen, um zu dokumentieren wie der Helligkeits-Verlust alle 250 Std. aussieht.
      Dazu spiele ich immer exakt dasselbe Testbild zu, nutze die identischen Beamer-Einstellungen um einen (halbwegs) vernünftigen Vergleich zu haben.

      Könnte ich mit einem LUX-Meter, sozusagen den Beweis liefern, falls die neue Lampe zu Dunkel wäre ?

      Viele Grüße
      Tom
    • postmanmc schrieb:

      Es ist die Frage on da eindecken etwas bringt. Bei JVC zb. bringt jede 3. Lampe nicht die ursprüngliche Leistung und muss umgetauscht werden. GL kann das bestätigen! Von daher würde ich mir keine Lampen auf Halte legen.
      Wenn man das "nur" nach dem Kauf einmalig machen muss, hielte ich es für eine gangbare Lösung, die direkt nach dem Kauf einzubauen. Ich würde die ja alle auf einmal kaufen. Die Frage ist nur, wie genau man das testet und welche Toleranzen akzeptabel sind.
      Viele Grüße

      Dirk
    • Zep68 schrieb:

      Könnte ich mit einem LUX-Meter, sozusagen den Beweis liefern, falls die neue Lampe zu Dunkel wäre ?
      Das sollte funktionieren.
      Du kannst ja die Lichtausbeute der neuen Lampe mit dem Wert vergleichen, den Du beim nagelneuen Projektor ermittelt hast.
      Hier gilt dann der High-Bright-Modus bei den JVC-Projektoren.

      Wenn die Lampe deutlich dunkler ist, dann sollte ein Umtausch möglich sein. 20 % Schwankung ist aber (leider) "normal" bei Lampen - in beide Richtungen.
      Sollte die neue Lampe keine 1.000 Lumen mehr erzielen, wenn der Projektor im Neuzustand 1.500 Lumen erreicht hat, dann sollte eine Reklamation durchgehen.
      So zumindest meine Erfahrung mit Original Ersatzlampen.
      Gruß
      George Lucas

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    • 2027 AUCH KEINE ERSATZLAMPEN MEHR!

      Dass Lampenprojektoren im Jahr 2026 nicht mehr in die EU importiert, dort hergestellt und ausgeführt werden dürfen, ist relativ unstrittig.

      Nun gibt es aber auch noch eine EU Ökodesign-Richtlinie.
      Danach müssen Hersteller Ersatzteile zur Verfügung stellen - und zwar bis zu zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts in der EU.
      Darüber hinaus gibt es ein brandneues Video, in dem von einer Ausnahmeregelung der RoHS berichtet wird. Laut der Aussage in diesem Video sollen quecksilberhaltige Ersatzlampen für Projektoren von einem Herstellungs- und Importverbot ausgenommen sein. Das Schriftstück, auf die sich diese Aussage bezieht, liegt mir vor.

      Darin steht:
      Für UV-Lampen wurde gemäß Anhang III, Kategorie 4f, eine zeitlich unbefristete
      Ausnahmeregelung für Quecksilber in Entladungslampen geschaffen.

      Mit dem Erscheinen der ROHS II (2011/65/EU) wurde die Ausnahmeregelung für UVLampen befristet.

      Meiner Meinung nach beschreibt der zweite Satz, dass die vormals unbefristete Ausnahmeregelung nun befristet ist!

      Dazu habe ich jetzt mal juristische Hilfe in Anspruch genommen, weil das Thema EU-Verordnungen extrem kompliziert ist, weil zusätzlich zu den Verordnungen immer wieder Ausnahmeregelungen nachgeschoben werden.

      Mir wurde in dieser Woche folgendes Dokument aus dem Jahr 2022 zugesendet:
      lexparency.de/eu/32011L0065/ANX_III/

      Hier lohnt sich ein Blick in den ANHANG III, auf die sich auch das oben erwähnte Schriftstück bezieht.

      Im ANHANG III, Kategorie 4f. II steht, dass die Ausnahme für „Quecksilber in Hochdruckdampflampen, die in Projektoren verwendet werden (…) am 24. Februar 2027 abläuft.“




      Demnach dürfen nach dem 24. Februar 2027 keine Ersatzlampen für Projektoren in der EU hergestellt, eingeführt oder ausgeführt werden.
      Für Ersatzlampen, die in Projektoren mit < 2000 ANSI-Lumen verwendet werden, scheint die Ausnahme bereits am 24. Februar 2025 (!) abzulaufen!

      Ich warte da aber noch auf eine Bestätigung des Justiziars.

      Das solltet ihr tun
      Bezüglich der Ersatzlampen rate ich allen Nutzern von Lampenprojektoren:
      Legt euch unbedingt eine oder zwei Lampen kurzfristig auf Halde.
      Besser noch, setzt die neue Lampe gleich ein, damit ihr Gewissheit habt, dass diese einwandfrei funktioniert. Die aktuelle Lampe im Projektor kann dann als "Ersatzlampe" dienen.
      Gruß
      George Lucas

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    • George Lucas schrieb:

      Für Ersatzlampen, die in Projektoren mit < 2000 ANSI-Lumen verwendet werden, scheint die Ausnahme bereits am 24. Februar 2025 (!) abzulaufen!

      Ich warte da aber noch auf eine Bestätigung des Justiziars.
      Das wurde mir nun bestätigt:

      Nach dem 24. Februar 2025 dürfen demnach keine quecksilberhaltigen Ersatzlampen für Projektoren mehr in der EU produziert, importiert oder ausgeführt werden, wenn diese für Projektoren sind, die eine Lichtausbeute von unter 2000 ANSI-Lumen besitzen.
      Gruß
      George Lucas

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    • NEUIGKEITEN ZUM RECHT AUF REPARATUR

      Das Zauberwort heißt R2RDD. Das ist keine Figur aus dem Film "Star Wars", sondern die neue EU-Richtlinie mit der "Pflicht zur Reparatur" für Hersteller. Bis zu 10 Jahren müssen diese Ersatzteile lagernd haben, um Geräte auf Kundenwunsch zu reparieren. Aber auch refurbished Produkte können als Ersatz zur Verfügung gestellt werden.

      Das alles fußt auf der Öko-Design-Richtlinie der EU von Ende 2023 und der ROHS II.
      Doch was ist, wenn der Hersteller seinen Firmensitz nicht in der EU hat? - Dann tritt eine spannende Kette in Kraft, wer formell als "Hersteller" gilt: Zunächst ist es der Bevollmächtigte des Hersteller, wenn dieser in der EU seinen Sitz hat, wenn nicht dann der Importeur - letztendlich wird sogar der Händler (!) als "Hersteller" rechtlich gesehen, wenn dieser die Produkte selbst in die EU importiert. Zum Beispiel aus England!

      Auf die Händler kommen daher einige Neuerungen zu: Die Gewährleistung innerhalb der EU wird um 12 Monate verlängert. Sie beträgt demnach nicht mehr "nur" 2 Jahre, sondern fortan 3 Jahre!
      Sollte der Händler selbst Produkte in die EU einführen und verkaufen, gilt er rechtlich als "Hersteller" und muss Ersatzteile bis zu 10 Jahre vorhalten für seine Pflicht auf Reparatur. Das ist kein Vorschlag, sondern für Händler dann verpflichtend!
      Die Reparatur darf durch Subunternehmen durchgeführt werden. Natürlich ist die Reparatur kostenpflichtig für den Besitzer z. B. eines Fernsehers oder Projektors, sobald die Gewährleistung ausgelaufen ist.


      Für Hersteller bedeutet das:
      Diese müssen bis zu 10 Jahre nach Ende der Produktion (Inverkehrbringen), zum Beispiel eines Beamers (End of Life), dieses Gerät reparieren oder durch einen Subunternehmer reparieren lassen. Ersatzteile müssen auch von Drittfirmen verbaut werden können (z. B. Mainboard, Lampe). Refurbished Produkte (wie Rückläufer aus dem Handel, die nicht mehr neu sind) können als Alternative zur Reparatur vorgehalten werden. Das ist wichtig, wenn ein Gerät schlichtweg nicht mehr reparabel sein sollte.
      Ist ein Hersteller nicht imstande, ein Gerät zu reparieren oder entsprechenden Ersatz zu liefern, können gegen diesen "Wettbewerbsrechtliche Ansprüche" durchgesetzt werden.

      Für uns Heimkino-Enthusiasten bedeutet das folgendes:
      Mehr Sicherheit bei der Produktnutzung.
      Wir haben einen Anspruch darauf, dass uns der Händler (fortan für 3 Jahre!) das Gerät nachbessert (repariert). Nach Ablauf der Gewährleistung haben wir ein Recht auf Instandsetzung durch den Hersteller oder dessen Vertreter innerhalb der EU.

      Meinung:
      Das Ziel dieser Richtline ist es, dass wir unsere Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher und Beamer reparieren lassen, wenn diese defekt sind und nicht dazu genötigt werden, Neugeräte zu kaufen, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist. Ich befürchte jedoch, dass die Ersatzteile einzelner Produkte nach Ablauf der Gewährleistung so teuer werden können, dass der Kunde sich lieber ein neues Gerät kauft, weil der Zeitwert deutlich überstiegen wird durch eine Reparatur. Was das für die quecksilberhaltige Lampenversorgung bedeutet, die spätestens ab 25. Februar 2027 nicht mehr in der EU hergestellt oder importiert werden dürfen, wird sich zeigen. Ich rechne mit einem massiven Preisanstieg nach kurzer Zeit.
      Gruß
      George Lucas

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von George Lucas ()

    • George Lucas schrieb:

      Nach dem 24. Februar 2025 dürfen demnach keine quecksilberhaltigen Ersatzlampen für Projektoren mehr in der EU produziert, importiert oder ausgeführt werden

      George Lucas schrieb:

      Was das für die quecksilberhaltige Lampenversorgung bedeutet, die spätestens ab 25. Februar 2027 nicht mehr in der EU hergestellt oder importiert werden dürfen
      Wann den nun 2025 oder 2027?
    • Kippschalter schrieb:

      George Lucas schrieb:

      Nach dem 24. Februar 2025 dürfen demnach keine quecksilberhaltigen Ersatzlampen für Projektoren mehr in der EU produziert, importiert oder ausgeführt werden

      George Lucas schrieb:

      Was das für die quecksilberhaltige Lampenversorgung bedeutet, die spätestens ab 25. Februar 2027 nicht mehr in der EU hergestellt oder importiert werden dürfen
      Wann den nun 2025 oder 2027?
      Wie es oben schon im Anhang III steht. Das Lampenverbot kommt in zwei Schritten:

      1. Ab dem 25. Februar 2027 dürfen keine quecksilberhaltigen Projektorlampen mehr hergestellt/importiert werden, wenn die Beamer eine Lichtausbeute von über 2.000 Lumen damit erzielen.
      2. Bereits ab dem 25. Februar 2025 dann keine quecksilberhaltigen Projektorlampen mehr, wenn die Beamer damit eine Lichtausbeute von unter 2.000 Lumen erzeugen.
      Gruß
      George Lucas

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von George Lucas ()

    • Das ist aber so nicht ganz richtig.

      Die längere Gewährleistung gilt nur dann, wenn ein defektes Produkt innerhalb der bisherigen 24 Monate Gewährleistungsfrist repariert wird. Dann verlängert sich die Gewährleistung einmalig um bis zu 12 Monate ab Erhalt des reparierten Gerätes.

      Und das Recht auf Reparatur gilt auch nicht für alle Konsumgüter. Im Anex II des EU Entwurfes sind dafür vorgesehen:

      1. Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Verordnung(EU) 2019/2023 der Kommission
      2. Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission
      3. Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion gemäß der Verordnung (EU) 2019/2024d er Kommission
      4. Kühlgeräte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission
      5. Elektronische Displays gemäß der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission
      6. Schweißgeräte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1784 der Kommission
      7. Staubsauger gemäß der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der Kommission
      8. Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission
      9. [Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Tablets gemäß der Verordnung (EU)…/…der Kommission

      Beamer dürften also vermutlich gar nicht darunter fallen.

      Zudem muss der Hersteller nicht reparieren, wenn es technisch unmöglich ist oder der Verbraucher den Schaden selbst verursacht hat.
      Mein Kellerkino - The Twilight Zone (klick)
    • Danke für die Ergänzungen.

      Darüber hinaus ist diese Richtlinie noch nicht gültig. Experten gehen davon aus, dass R2RDD in diesem Jahr in Kraft tritt. Die regionale Umsetzung erfolgt dann innerhalb von 24 Monaten – durch die jeweiligen Mitgliedstaaten.

      Die Liste der betroffenen Produkte wird regelmäßig erweitert.

      Bezüglich der 12 Monate längeren Gewährleistung, soll diese lt. R2RDD verpflichtend werden.

      Hier gibt es ein Webinar mit wertvollen Praxiseinblicken:
      Gruß
      George Lucas

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    • Ich finde das Recht auf Reparatur sehr sinnvoll und gut. Wie hier schon erwähnt habe ich aus Berichten in der c't das nie so verstanden, dass es auf alle Geräte gilt, sondern die von Ravenous aufgezählten Gerätegruppen kommen mir in der Hinsicht vertraut vor.

      Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass Hersteller Ersatzteile liefern dürfen, die dann in der EU verboten sind oder man sie dazu zwingen kann, die Beamer z.B. auch mit LEDs lauffähig zu bekommen. So schön letzteres wäre.
      Viele Grüße

      Dirk
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