(Öffentliche/Private) Vorführung von DVDs - Rechtslage?

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    • (Öffentliche/Private) Vorführung von DVDs - Rechtslage?

      Wie sind die rechtlichen Grundlagen bei (teilweise) öffentlicher oder privater Vorführung von DVDs?

      1.) Beispiel Kneipe:
      Jeder Fremde kann jederzeit dort reinschauen. Also öffentlich.
      Man läßt DVDs einfach auf einem Fernseher laufen.
      Was ist erlaubt, bzw. welche Gebühren muß man zahlen?

      2.) Beispiel Fitness-Studio:
      Nur registrierte Mitglieder. Also nicht völlig öffentlich.
      Wie sieht es hier aus?

      3.) Beispiel Eigene Firma:
      Nur Mitarbeiter der Firma können zusehen. Aber gewerblicher Bereich.
      Wie sieht es hier aus? (Abgesehen von der Rentabilität solcher Aktionen)

      4.) Beispiel Privater Freundeskreis/Club:
      Nur eingeladene Personen, bzw. Mitglieder. Also rein Privat.
      Wie sieht es hier aus?
      Ist die Teilnehmerzahl begrenzt?
      Könnte man z.B. einen PRIVATEN Club gründen, mit beliebig vielen Mitgliedern, von denen, je nach räumlicher Situation, beliebig viele an einer Vorführung teilnehmen?
      Freundliche Grüße,

      :silly: Cybergent :silly: © ....(ohne "a")

      .
    • ... auf die Antworten bin ich mal gespannt.

      Man kann das ganze sogar auf TV gucken (Fussball oder Formel 1 bei den oeffentlich-rechtlichen wie ARD, ZDF etc. oder den privaten wie RTL, SAT1) und Musik-von-CD-hoeren ausdenen. Da kommen dann GEZ, GEMA, und Konsorten au den Plan.


      Gruesse,

      Juergen
      Theorie ist, wenn einer alles weiss, aber nichts funktioniert. Praxis ist, wenn alles funktioniert, und keiner weiss warum.
    • heisses eisen:

      wenn du dvd filme öffentlich zeigen möchtest, musst du auf jeden fall lizensen zahlen.

      du solltest dann auf jeden fall mit diesen jungs kontakt aufnehmen:


      videma.de


      öffentliche vorführungen kannst du eigentlich vergessen. du musst gez für das gerät zahlen (mindestens einen monat) und gema. der knaller ist aber, dass du bspw. für das fussballspiel an den dfb direkt einen gebühr entrichten musst. die hängt von der grösse der veranstaltung ab.
      herr daubitzer vom dfb ist da der richtige mann. stichwort "öffentliche vorführungsrechte".

      formel 1 übertragungen kannst du eigentlich komplett vergessen. rtl als auch premiere werden dir nie das okay geben. die dürfen das nicht. (mein letzter stand anfang des jahres)

      wenn es doch gemacht wird, kann das mit unterstützung der offiziellen sponsoren geschehen oder es ist auf eigene gefahr. letzteres ist eigentlich immer der fall. zeig mir einen wirt, der im biergarten einen fernsehen stehen hat. fussball überträgt und vorher mit herrn daubitzer eine vereinbarung getroffen hat:biggrin:

      wo kein kläger kein richter.

      gruss
    • soweit hat Chappie recht.

      Fitness-Studio und Kneipe ist beides gleich. nämlich öffentlich,
      oder gibts bei dir an der Muckibude einer der aufpasst, dass nur Mitglieder reinkommen...

      Firma....??? ??? ???
      theoretisch kommt da ja nicht jeder rein, was meinst du genau, so zum Mittags-Snack mal eben Herr der Ringe gucken, oder was ???

      Egal wie Du's machst, GEMA. GEZ und so halten die Hand auf,
      aber eins darfst Du nicht vergessen,
      den Jugendschutz !!
      die Einhaltung der FSK, sowie die Ausgehregel der Minderjährigen.

      wo kein kläger , kein Richter , aber ......

      die GEZ ist ziemlich human was das angeht,
      aber beim jugendschutz würde ich nix riskieren,
      jetzt wo die Staatsgewalt im augenblick heiss auf diesen ganzen
      Gewalt-Gedöns ist....
      Wissen ist die aroganteste Form von Behauptung !
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