Wie sind die rechtlichen Grundlagen bei (teilweise) öffentlicher oder privater Vorführung von DVDs?
1.) Beispiel Kneipe:
Jeder Fremde kann jederzeit dort reinschauen. Also öffentlich.
Man läßt DVDs einfach auf einem Fernseher laufen.
Was ist erlaubt, bzw. welche Gebühren muß man zahlen?
2.) Beispiel Fitness-Studio:
Nur registrierte Mitglieder. Also nicht völlig öffentlich.
Wie sieht es hier aus?
3.) Beispiel Eigene Firma:
Nur Mitarbeiter der Firma können zusehen. Aber gewerblicher Bereich.
Wie sieht es hier aus? (Abgesehen von der Rentabilität solcher Aktionen)
4.) Beispiel Privater Freundeskreis/Club:
Nur eingeladene Personen, bzw. Mitglieder. Also rein Privat.
Wie sieht es hier aus?
Ist die Teilnehmerzahl begrenzt?
Könnte man z.B. einen PRIVATEN Club gründen, mit beliebig vielen Mitgliedern, von denen, je nach räumlicher Situation, beliebig viele an einer Vorführung teilnehmen?
1.) Beispiel Kneipe:
Jeder Fremde kann jederzeit dort reinschauen. Also öffentlich.
Man läßt DVDs einfach auf einem Fernseher laufen.
Was ist erlaubt, bzw. welche Gebühren muß man zahlen?
2.) Beispiel Fitness-Studio:
Nur registrierte Mitglieder. Also nicht völlig öffentlich.
Wie sieht es hier aus?
3.) Beispiel Eigene Firma:
Nur Mitarbeiter der Firma können zusehen. Aber gewerblicher Bereich.
Wie sieht es hier aus? (Abgesehen von der Rentabilität solcher Aktionen)
4.) Beispiel Privater Freundeskreis/Club:
Nur eingeladene Personen, bzw. Mitglieder. Also rein Privat.
Wie sieht es hier aus?
Ist die Teilnehmerzahl begrenzt?
Könnte man z.B. einen PRIVATEN Club gründen, mit beliebig vielen Mitgliedern, von denen, je nach räumlicher Situation, beliebig viele an einer Vorführung teilnehmen?
Freundliche Grüße,
Cybergent © ....(ohne "a")
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