GmbH pleite, firmiert jetzt als eingetragener Kaufmann - wie ist die Rechtslage?

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    • Hi,

      wenn der FL nicht ordentlich arbeiten konnte, hätte er das VOR dem Anfangen der Arbeit sagen müssen, ansonsten hat er das Vorgewerk sozusagen Abgenommen (solange es kein versteckter Fehler war).

      Es kann jetzt aber rauskommen, dass er fehlerhaft gearbeitet hat (wenn Fliesen oder Mörtel die Wand berühren), aber das irrelevant ist, weil die Hauptübertragung durch den Estrich stattfindet.
      Wie das dann aber vor Gericht zählt, weiß Gott alleine.

      Gruß Roland
    • Original von mordsfilm
      Hi, Doc!

      Wenn das Gericht einen Fliesenlegermeister als Gutachter ausgesucht hat, ist das durchaus in Ordnung.
      Denn die Gegenseite behauptet ja, die Fliesenarbeiten in Deiner Praxis seien unfachmäßig ausgeführt.
      Das Gericht stellt dem Gutachter ganz klare Fragen, und die beziehen sich in der Regel auf die Behauptungen der Klageschrift.
      Also hat der Gutachter nur festzustellen, OB Dein Fliesenleger normgerecht gearbeitet hat oder nicht.
      Die Aufgabe des Gutachters ist es nicht, festzustellen, wie der Lärm übertragen wird, wennn er konstatiert, daß der Fliesenleger seine Arbeit ordentlich gemacht hat.


      Hallo eigentlich ist es unüblich das ein reiner Handwerksmeister vom Gericht bestellt wird.Ich denke schon das dort ein "Öffentlich bestellter und Vereidigter Sachverständiger"auftauchen wird,da diese Personen unparteisch und neutral arbeiten.
      Er wird nur die reine Ausführung der Arbeiten bewerten,allerdings wenn es in den Fachregeln des Fliesenleger-Handwerks vermerkt ist ,daß die Bodenbeschaffenheit geprüft werden muss,dann solltest du ein Schriftstück erhalten haben,wo dich die damals ausführende Firma über ihre "Bedenken" informiert hat.Er hätte dich bzw.den Besitzer dann soweit über die Folgen aufklärenmüssen die bei einer nicht normgerechten Arbeit auftauchen können.

      Desweiteren sind Probeöffnung völlig normal und müssen im Zuge der Beweisaufnahme auch nur stichpunkthaltig durchgeführt werden.(so ist es bei uns im Dachdeckerhandwerk).
      Ein geschulter Gutachter macht in der Regel 2-3 Probeöffnungen an entsprechenden Stellen des betroffenen Baukörpers.
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      Gruß Heiko
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      Viel Gedönse verbaut

      Heimkino des Monats 6/2006

      Mein Kino im Garten ***RedCineGarden***Update 2016
    • Vom Gericht werden NUR öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt.
      Da diese aber nicht in Gewächshäusern auf Bäumen gezüchtet werden, sind diese von Herkunft oder Profession her in der Regel Handwerksmeister des Gewerks, das sie begutachten sollen.
      Die meisten haben, neben ihrer Gutachtertätigkeit, sogar noch einen eigenen, entsprechenden Betrieb.
    • @mordsfim

      Meine ich auch,obwohl in der Vergangenheit durfte bei uns teilweise normale Handwerksmeister für Versicherungen Gutachten erstellen,die teilweise vom Gericht anerkannt wurden. :sad:
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      Gruß Heiko
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      Viel Gedönse verbaut

      Heimkino des Monats 6/2006

      Mein Kino im Garten ***RedCineGarden***Update 2016
    • Da sind ja wieder alle :biggrin:

      Also: Ich habe hier ein Foto aus der Bauphase gefunden,
      auf dem man deutlich sieht, dass zumindestens INNERHALB meiner
      Räumlichkeiten die Wände direkt auf dem Estrich stehen.

      Wie es an den Wänden zum angrenzenden Büro aussieht, kann ich leider
      nicht mehr feststellen.

      Was das Entfernen der Fliesen angeht:
      Da hier reger Patientenverkehr herrscht, ist ein aufgerissener Boden nicht wirklich
      akzeptabel. Sind die Gegner denn nicht verpflichtet, unmittelbar im Anschluss
      das ganze wieder auf ihre Kosten verschliessen zu lassen?

      Was den durchgehenden Estrich angeht:
      müssten da normalerweise auf BEIDEN Seiten der Wand Trennfugen sein?
      Hier ist nämlich noch ein Büro nebenan, in dem nur Teppich liegt.
      Da müsste es doch leicht sein, dass zu überprüfen?

      Frage: ist der ausführende Fliesenleger tatsächlich in der Pflicht, auf fehlende
      Trennfugen hinzuweisen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von docjoe ()

    • Original von docjoe
      Frage: ist der ausführende Fliesenleger tatsächlich in der Pflicht, auf fehlende
      Trennfugen hinzuweisen?


      Nein, ist er nicht.
      Nur wenn der Untergrund für seine Arbeit definitiv nicht geeignet ist, muß er den Kunden darauf aufmerksam machen.
      Wenn also z. B. jemand unbedingt auf einen Dielenboden Fliesen haben will, dann muß er ihm sagen, daß das so nicht geht, sonst ist er später in der Pflicht, wenn sie reißen.

      Wenn er aber seine Fliesen gerade auf den Estrich geklebt hat und zwischen Fliesen und Riemchen an der Wand eine Fuge gelassen hat, die dann später mit Silikon ausgespritzt wurde, hat er alles richtig gemacht.
    • Original von docjoe
      Da sind ja wieder alle :biggrin:

      Also: Ich habe hier ein Foto aus der Bauphase gefunden,
      auf dem man deutlich sieht, dass zumindestens INNERHALB meiner
      Räumlichkeiten die Wände direkt auf dem Estrich stehen.



      Das ist für Bürobauten normal, da man sich damit die Option einer späteren Änderung des Grundrisses durch Umstellen der Leichtbauwände erhält.

      Wenn der Bauherr aber die GESAMTE Etage ursprünglich als eine Einheit betrachtet hat und diese erst später aufgeteilt hat, dann hätte er für jede Einheit einen neuen, schwimmnden Estrich gießen müssen, um die Böden zu entkoppeln.

      Was das Nachbarbüro betrifft: Ja, da muß man die Fuge (bzw den Schaumstoff, der diese füllt) zur Wand sehen, wenn man den Teppich und die Sockelleiste abnimmt.

      Fugt da nix, ist es Pfusch!

    • Wenn er aber seine Fliesen gerade auf den Estrich geklebt hat und zwischen Fliesen und Riemchen an der Wand eine Fuge gelassen hat, die dann später mit Silikon ausgespritzt wurde, hat er alles richtig gemacht.


      Naja, man könnt ja auch argumentieren: Da der Estrich sowieso nicht schwimmend verlegt ist, kann man sich die Fuge auch sparen. 100% richtig ist das nicht, vor allem, da der Estrich vom Joe wahrscheinlich schwimmend verlegt ist.
      Durch die lommelige Abtrennung sind beide Räume jedoch eine akustische Einheit.
    • Original von docjoe
      Ich weiß ja nicht mal, was das eigentlich ist. :verlegen:


      Mehr oder weniger eine Pfütze flüssige Scheiße, die sich in einem Plastiksack so lange ausbreitet, bis sie von selbst eine glatte, ebene Oberfläche bildet.
      Wobei der Sack verhindert, daß sie mit dem Boden und den Wänden in Berührung kommt.
    • Original von mordsfilm
      Original von jungspund

      100% richtig ist das nicht, vor allem, da der Estrich vom Joe wahrscheinlich schwimmend verlegt ist.


      Ist er nicht?
      Habe ich da etwas überlesen?


      Achtung. Das war eine Vermutung: Der gesamte Raum wurde geestricht -schwimmend - und dann die Trennwände draufgeklatscht. Also ist der Estrich *insgesamt* schwimmend verlegt -

      Aber jetzt wollen wir den Doc mal nicht weiter verwirren:

      Schwimmend verlegt heisst der Estrich, wenn eine (Akustik-)Dämmschicht zwischen dem Estrich-Block und dem restlichen Bau liegt. Du kannst dir das einfach als eine "Wanne" aus einer dünnen Schaum-Schicht (Styropor) vorstellen, in der der Estrich liegt. Diese Weichschicht verhindert, das sich Schallwellen durch den Boden nach unten und auf die Wände ausbreiten können.

      In den bildern vom beo ist eine blaue "Trennschicht". Auf der schwimmt der Estrich.

      g
      j

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jungspund ()

    • Moin,
      also schwimmender Estrich besagt meiner Meinung nach nur, dass dieser ohne Kontakt zu den Wänden eingebracht wurde. Sagt also nichts über dessen Konsistenz beim Verarbeiten aus. Da ist er erdähnlich.
      Gruß André

      Edit:
      Wieso seid ihr immer schneller als ich?:plaerr: ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von André ()

    • Original von docjoe
      Äääähmmmm....

      ...was wäre denn dann ein nicht-schwimmender Estrich?


      Wenn der Estrich direkt (ohne trennende Folie) auf die Betondecke gegossen wird.

      Estrich hat eine Konsistenz ähnlich wie Pudding, er ist nicht wirklich flüssig. Aber man kann ihn dadurch ganz gut verarbeiten. Er läßt sich auch pumpen.

      So als grobe Richtlinie:
      "Schwimmend" heißt, der Estrich stößt nirgends an. Weder an den Wänden, noch am Boden darunter. Er liegt auf einer Schaumstofffolie und "schwimmt" darauf. Dadurch ist der Schall entkoppelt.

      "Nicht-schwimmender" Estrich hat keine Trennung. Meistens wird dann nur eine normale Folie (wie eine Plastiktüte) zwischen Bodenplatte und Estrich gelegt, oder nicht einmal diese. Dieser Estrich kann auch an die Wand anstoßen.
      Das macht man aber so gut wie gar nicht. Vielleicht in Deinem privaten Kellerraum im alleinstehenden Haus, weil da der Schall absolut egal ist. Aber ansonsten eigentlich immer schwimmend.

      Original von docjoe
      aber das wäre dann doch eine permanente Schallbrücke?


      Ja, stimmt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Beo ()

    • Hi Doc,

      ncohmal eine kleine Skizze. Um eine Schallbrücke zu vermeiden, sollte der Anschluss zum Nachbarn folgendermaßen aussehen.
      Wenn von Deiner Seite des Estrichs eine Verbindung zum Nachbarn besteht, dann hast Du eine Schallbrücke. (Und es reicht tatsächlich schon ein kleiner Kieselstein, der in die Fuge gefallen ist!)

      Folgendes kann auftreten:

      - Bodenaufbau fehlerfrei hergestellt, Dein Fliesenleger hat zwischen der Bodenfliese und der Wandfliese keine Fuge gelassen, dann hast Du eine Schallbrücke. Hier muss eine Fuge aus Acryl hergestellt sein. (Wie an der Dusche oder der Badewanne.)

      - Wand steht auf der Bodenplatte und der Estrich stößt richtig an die Wand: Perfekte Schallbrücke!

      - Die Wand steht auf dem Estrich: Perfekte Schallbrücke! Der Schall breitet sich im Estrich aus, egal ob da eine Wand steht oder nicht.
      Dateien
      • Estrich-Fuge.jpg

        (17,94 kB, 216 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Wenn Dir Dein Vermieter wegen der Fliesen blöd kommen will, dann würde ich von meinem Standpunkt hier aus sagen, dass Du nur schauen mußt, ob zwischen der Wandfliese und der Bodenfliese eine Acrylfuge ist. Dann hast Du unter den Dir gegebenen Voraussetzungen keine Schallbrücke hergestellt.
      Denn Du weißt ja nicht, wie der Bodenaufbau (also Bodenplatte, Estrich, Trennschichten, usw.) aussieht. Dafür ist der Vermieter / Bauträger / ... verantwortlich.

      Wenn Du mit dem Gutachter die Fliesen abnimmst und es sieht anders aus als auf meiner letzten Skizze, dann liegt es an der Bausubstanz, und nicht an Dir!

      Voraussetzung allerdings, es ist eine (Acryl-) Fuge vorhanden.



      Und: Das hier ist eine Ferndiagnose! :sarcasm:
    • Hallo Beo,


      warum ist denn die Acrylfuge so wichtig?
      Ich habe hier eine Acrylfuge zwischen Boden- und Sockelfliesen.
      In einem leerstehenden Raum hab ich die mal raus gepult.
      Da drunter sehe ich einen Spalt, teilweise auch Reste von Fliesenkleber(?).

      Muss explizit zwischen den Bodenfliesen und der Wand Acryl sein?


      EDIT:

      Ich hab ich verlesen: Zwischen Boden- und Sockelfliesen ist bei mir
      selbstverständlich eine Acrylfuge.
      Das wäre soweit also im grünen Bereich.

      Wenn ich es richtig sehe, muss ich jetzt am besten beweisen, dass der
      Estrich nicht von der Wand getrennt ist?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von docjoe ()

    • Original von docjoe
      Wenn ich es richtig sehe, muss ich jetzt am besten beweisen, dass der
      Estrich nicht von der Wand getrennt ist?


      Nein.

      Du mußt nur beweisen, daß Deine Fliesen korrekt gelegt sind, also weder DIREKT an die Wand anstoßen, noch mit Fliesenkleber oder Fugenmörtel mit der Wand verbunden sind.

      Ist das nicht der Fall, hast Du nichts falsch gemacht.

      Zu ergründen, woran der Lärm liegt, ist nicht Deine Aufgabe.
    • Wenn man Dich verdächtigt, einen totgeschlagen zu haben (zum Beispiel einen Vermieter...) dann reicht es zu Deiner Entlastung, wenn Du ein hieb- und stichfestes Alibi beibringen kannst.

      Niemand verlangt von Dir, daß DU den wirklichen Mörder anschleppen mußt, um DEINE Unschuld zu beweisen...

      :biggrin:
    • Hi Doc,

      ja, so wie ich das von hier beurteilen kann, geht es jetzt bei Dir und dem Gutachter darum, zu sehen, wie der Anschluß (=Übergang) zwischen Wand und Estrich ist.
      Ist eine Trennfuge vorhanden? Wo steht die Wand auf? Wie sind die Trennfugen ausgebildet?

      Wenn der Estrich unter der Wand durchgeht oder direkt an die Wand anstößt, ist es Sache von jemand anderes. Auf jeden Fall nicht von Dir!

      Du wirst die Räume ja wahrscheinlich im Rohbauzustand übernommen haben. Und ab dem Zeitpunkt gehst Du ja davon aus, dass alles in Ordnung ist und alle "bauphysikalischen" Voraussetzungen erfüllt sind. (Bauphysik...Mischung aus Bau und Physik...beschäftigt sich mit Lärmübertragung, Wärmeübertragung, Energiehaushalt. Es gibt auch hier haufenweise Richtlinien!)
      Wenn also die Wand auf dem Estrich steht, dann hat sie nur eine optische Wirkung.
      Wenn der Estrich direkt an die Wand anstößt, dann funktioniert die Wand wie ein Lautsprecher: Sie wird angeregt und schwingt. (Vielleicht etwas übertrieben, aber prinzipiell ist es so.) Je dünner die Wand, desto besser schwingt sie.
    • Wenn ich Dich so höre, vermute ich, dass genau das der Fall ist.
      Sonst hätte man nicht nebenan nachträglich noch irgendeine Trennung an der
      Wand versucht. Die werden die Wände einfach auf den Estrich gestellt haben.


      OT: Ihr seid mal wieder klasse.
      Wenn einer von Euch mal in D. ist und ein Bier trinken mag oder
      gern eine Stadtführung hätte :jump:
    • Original von mordsfilm
      Original von docjoe
      Wenn ich es richtig sehe, muss ich jetzt am besten beweisen, dass der
      Estrich nicht von der Wand getrennt ist?


      Nein.

      Du mußt nur beweisen, daß Deine Fliesen korrekt gelegt sind, also weder DIREKT an die Wand anstoßen, noch mit Fliesenkleber oder Fugenmörtel mit der Wand verbunden sind.

      Ist das nicht der Fall, hast Du nichts falsch gemacht.

      Zu ergründen, woran der Lärm liegt, ist nicht Deine Aufgabe.


      Herr mordsfilm hat damit natürlich Recht.

      Damit wird sich aber der Gutachter und daran anschließend der Vermieter nicht zufrieden geben. Wenn nämlich im Gutachten steht, dass der Estrich nicht richtig verlegt wurde, dann wird der Vermieter vermutlich leiser werden, als wenn nur "Herr Doc ist hat keine Schuld." drinsteht.
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