Hi,
wenn der FL nicht ordentlich arbeiten konnte, hätte er das VOR dem Anfangen der Arbeit sagen müssen, ansonsten hat er das Vorgewerk sozusagen Abgenommen (solange es kein versteckter Fehler war).
Es kann jetzt aber rauskommen, dass er fehlerhaft gearbeitet hat (wenn Fliesen oder Mörtel die Wand berühren), aber das irrelevant ist, weil die Hauptübertragung durch den Estrich stattfindet.
Wie das dann aber vor Gericht zählt, weiß Gott alleine.
Gruß Roland
wenn der FL nicht ordentlich arbeiten konnte, hätte er das VOR dem Anfangen der Arbeit sagen müssen, ansonsten hat er das Vorgewerk sozusagen Abgenommen (solange es kein versteckter Fehler war).
Es kann jetzt aber rauskommen, dass er fehlerhaft gearbeitet hat (wenn Fliesen oder Mörtel die Wand berühren), aber das irrelevant ist, weil die Hauptübertragung durch den Estrich stattfindet.
Wie das dann aber vor Gericht zählt, weiß Gott alleine.
Gruß Roland