GmbH pleite, firmiert jetzt als eingetragener Kaufmann - wie ist die Rechtslage?

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    • Hi Doc,

      auf dem hochgeladenen Foto ist es nicht wirklich zu sehen.

      Die Fensterwand scheint eine Fuge zu haben, die linke Wand kann eine Fuge haben, oder auch nicht. Das ist aber -meiner Meinung nach- auf diesem Foto nicht wirklcih zu erkennen.

      Edit:
      Aber es sieht eher aus, als ob die linke Wand auf dem Estrich steht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Beo ()

    • Hallo Stefan,


      die linke Wand ist in dem Fall auch das Problemkind, denn dahinter ist das
      Nachbarbüro. Ich hänge auch das zweite Foto mal an. Auf dem ist dann die rechte Wand entscheidend. Deutlichere Pics habe ich leider nicht
      Dateien
      • IM002986.jpg

        (495,83 kB, 344 mal heruntergeladen, zuletzt: )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von docjoe ()

    • Beim letzten Bild sieht es so aus, als ob der Randstreifen (=Trennschicht zwischen Estrich und Wand) noch ca. 5,0 cm heraussteht. Auf den anderen Fotos kann ich davon eigentlich nichts erkennen.

      Prinzipiell macht man solche Trennungen eigentlich immer, auch innerhalb einer Partei. Wie es jetzt ganz genau bei kommerziell genutzten Gebäuden aussieht, weiß ich nicht, da sich die Nutzungsanforderungen ja immer mal wieder ändern können, und dann die Räume neu aufgeteilt werden. Aber zwischen zwei unterschiedlichen Parteien würde ich auf jeden Fall eine Schallisolierung erwarten.
    • Es wäre sicherlich wichtig, darauf zu achten, daß die Aufgabenstellung des Gutachters ist, das Werk des Fliesenlegers zu begutachten und da im besonderen auf die Trennfugen zu achten. Auch der Fliesenleger kann so ohne weiteres nicht davon ausgehen, wem welcher teil gehört und was sich unter dem Estrich oder den Wänden alles verbirgt. Auch er kann davon ausgehen, daß die Vorarbeiten sachgerecht waren.

      Ich habe ja mal mit meiner eigenen Hände Arbeit ein "Häuschen" wiederhergestellt.
      Da haben wir alte Holzbalkendecken mit einem ausgesprochen luxuriösen schwimmenden hypergedämmtgedämpften Trockenestrich versehen. Die Grenzwerte wurden bei weitem in den Schatten gestellt - und je nachdem, wer wo wie geht, hört man es drunter trotzdem noch - aber nicht mehr nebenan. ;)
      grüße
      peterle

      ---

      "I feel sorry for people who don't drink. When they wake up in the morning, that's as good as they're going to feel all day."
    • Hallo Ihr Zwei


      Erst mal herzlichen Dank für Eure Tipps.
      Primär wird der Gutachter wohl wirklich auf die Arbeit des Fliesenlegers eingehen.
      Eine direkte Verbindung zwischen Bodenfliesen und Wand und zwischen
      Boden- und Sockelfliesen besteht meines Erachtens ohnehin nicht.

      Aber:
      Wenn ich belegen kann, dass mangels Trennung im Estrich bereits bauseitig
      eine Schallbrücke besteht, dann kann man die "Lärmbelästigung" wohl kaum
      noch mir anlasten.

      Mittwoch ist Gutachtertermin, dann werde ich mehr wissen.
      Ich halte Euch auf dem Laufenden, falls jemand noch eine gute Idee hat,
      trotzdem immer heraus damit ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von docjoe ()

    • Hi,
      hat der Fliesenleger vor der Verlegung gespachtelt? Wahrscheinlich nicht.
      Daher würde ich dem Krempel gelassen entgegen sehen.

      Ich kenne keinen Bau, wo wegen Stellwänden eine Estrichfuge eingebracht worden ist. Im übrigen würde das den Sinn von Trockenbau wiedersprechen. Oder was macht Dein Vermieter, wenn mal Umgebaut wird?

      Und die klassische Lärmbelästigung durch Übertragung kommt durch eine Verbindung von STEINwänden zum Estrich. D.h. die Trittschallfuge ist mind. stellenweise dicht. Z.B., weil der Bodenleger eine rakelfähige Spachtelmasse aufbringt und das Zeug in die Fuge läuft. Rakeln ist bei dem Gewerk allerdings kaum zu erwarten.

      Angenommen der Fliesenleger hat wirklich nicht fachgerecht gearbeitet, dann muss der Nachweis erbracht werden, das dass die wirkliche Ursache der ungewollten Schallübertragung ist. Und ich möchte fast wetten annehmen das die Ursache beim Trockebauer zu finden ist.

      Gruß
      Martin
    • Original von Martin
      Ich kenne keinen Bau, wo wegen Stellwänden eine Estrichfuge eingebracht worden ist. Im übrigen würde das den Sinn von Trockenbau wiedersprechen. Oder was macht Dein Vermieter, wenn mal Umgebaut wird?

      Da stimmt. Wir haben hier allerdings die Trennfuge auch diskutiert, um Docjoe das Akustik-Problem zu erklären.

      Hat der Vermietern den Fliesen eigentlich zugestimmt? Die Fliesen erhöhen nämlich auf jeden Fall den Schalleintrag (Harte Absätze auf harten Fliesen) Ein Teppich würde das dämpfen. Wahrscheinlich kommt der Vermieter dann noch auf die Idee, das er ja Fliesen nie zugestimmt hätte ....
      Unk, unk unk.

      gruss
      g
    • nee, nee, nee :biggrin:

      Teppich ist in einer Arztpraxis aus hygienischen Gründen gar nicht drin.
      Die Vermieter haben übrigens den ganzen Ausbau koordiniert.
      Sie hätten also jederzeit ein Veto gegen den Fliesenboden einlegen
      können.

      Da der eine Vermieter ein Architekt ist und schon viele Gewerbeobjekte
      ausgebaut hat, sollte er sich wohl auskennen.

      Und was die Problematik Trennfuge/eventueller Umbau angeht:
      Mein Mietvertrag läuft 10 Jahre fest, mit viermaliger Verlängerungsoption
      um jeweils 5 Jahre (Die man als Arzt nach Möglichkeit auch nutzt).
      Eine Praxis verlegt man nicht mal eben. Da wäre eine Trennfuge
      wohl nicht weiter tragisch gewesen.
    • Hi,

      Original von docjoe
      Da der eine Vermieter ein Architekt ist


      Hast Du in diesem Punkt schon gewonnen. :biggrin:

      Original von docjoe
      Und was die Problematik Trennfuge/eventueller Umbau angeht:
      Mein Mietvertrag läuft 10 Jahre fest, mit viermaliger Verlängerungsoption
      um jeweils 5 Jahre (Die man als Arzt nach Möglichkeit auch nutzt).
      Eine Praxis verlegt man nicht mal eben. Da wäre eine Trennfuge
      wohl nicht weiter tragisch gewesen.


      Wird trotzdem nicht gemacht und ist technisch auch nicht notwendig. Aber ich bin gespannt wie es ausgeht.

      Gruß
      Martin
    • Kleiner Tip am Rand:
      Dein Vermieter ist Architekt, dann lass Dich von dem nicht in den vermutlich folgenden Diskussionen an der Nase herumführen. Der hält Dich ja "nur für 'nen Arzt".
      Wie halt überall: Wenn Du irgendwas nicht verstehst, dann lass es Dir von ihm erklären. Wenn es Dir dann immer noch nicht klar ist, dann soll er es Dir nochmal erklären. Und lass Dich nicht auf irgendwas ein, sondern bitte Dir immer die Zeit aus, Dir noch eine andere Meinung einzuholen. Weil: Du kennst Dich damit ja nicht aus, im Gegensatz zu ihm. (Kannst Du ihm ja auch so sagen.)
      Meine persönliche (Fern-) Einschätzung ist, dass er sich für Rambo hält. Er ist Dein Vermieter und er ist Architekt, also kann er ja nur im Recht sein!

      Aber das kennst Du als Unternehmer und aus eigener Erfahrung sicher schon.

      Ansonsten: Er spekuliert ja auch darauf, dass Du drin bleiben willst. Du kannst damit ja auch drohen. Klar ist ein Umzug für Dich schlecht, aber unter diesen Umständen... :sarcasm: Das Nachbarbüro ist ja auch schon leer. :sarcasm:

      Naja, das fiel mir nur gerade so ein, als ich das mit dem Architekt las. ;)
    • Beo,


      damit hast Du leider voll und ganz ins Schwarze getroffen.
      Der (bzw die) Vermieter versuchen immer wieder mich für blöd
      zu verkaufen. Da reg ich mich schon gar nicht mehr drüber auf.
      Der zweite der Vermieter (macht die Installationen) hat beim Ausbau
      versucht, mir die Wasserenthärtungsanlage zweimal zu verkaufen.

      Warum meinen die Leute eigentlich immer, Ärzte wären blöd? ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von docjoe ()

    • :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin:



      Dumm gelaufen für die Vermieter...

      Laut Gutachter sind die Fliesen korrekt gelegt.
      Aber ratet mal, was man an der betreffenden Wand NICHT findet?


      Richtig:

      EINE TRENNFUGE IM ESTRICH

      Der Gutachter war sehr kooperativ. Er hat erstmal in der ein oder anderen
      Abstellkammer die Silikonfuge entfernt. Darunter war schon mal Alles in Ordnung.
      Dann hat er eine einzelne Sockelfliese abreißen müssen. Auch darunter Alles
      bestens.

      Mann, waren die Vermieter sauer :lol:


      Ich schreibe morgen noch mehr dazu, wollte Euch aber auf dem neusten Stand halten.
    • So richtig lustig wird es dann, wenn das Nachbarbüro mal wieder vermietet ist.

      Denn dann leiden die armen Patienten vom Doc unter unzumutbarer Lärmbelästigung aus dem Nachbarbüro durch Trittschall.

      Und der Doc kann so kaum konzentriert bohren.

      Mietminderung 15%, würde ich mal sagen...

      :biggrin:
    • So, dann will ich mal ausfürlicher ablästern... :biggrin:

      Die Vermieter hätten mir am liebsten den halben Flur aufgerissen, aber
      das hat der Gutachter als wenig sinnvoll erachtet. Da er ohnehin nur
      stichprobenartig kontrollieren konnte, war er damit einverstanden, in
      den leer stehenden Zimmern anzufangen.

      Schließlich ging es ihm darum, die Arbeit meines Fliesenlegers insgesamt
      zu beurteilen und dafür war es unerheblich, an welcher Wand er das Ganze prüft.

      Der Ordnung halber hat er dann an einer der fraglichen Wände (in meinem Büro)
      eine(!) Sockelfliese entfernt. Auch darunter Alles in Ordnung.

      Meine Vermieter meinten dann, über Fliesen im Generellen schimpfen zu müssen -
      aber da waren sie bei einem Fliesenlegermeister natürlich an der völlig
      falschen Adresse. Er hat sie unmißverständlich darüber aufgeklärt, dass
      Fliesen das BESTE für eine Arztpraxis sind ;)

      Dann haben sie ihn noch verärgert, indem sie ihn auf irgendeine Din-Norm
      hingewiesen haben, die sie beachtet wissen wollten. Danach hat er sie
      recht schnell abgewürgt....


      Am schönsten war für mich aber der Moment, als die Sockelfliese runter war.
      Ich schaute in den Hohlraum und fragte nur ganz erstaunt:

      "Ich sehe gar keine Trennfuge im Estrich. Die Wände stehen doch nicht
      etwa DIREKT auf dem durchgehenden Estrich?!?"

      Die Gesichter der beiden waren in dem Moment einfach nur deppert.
      Mit dem geballten Wissen von Beisammen haben die nicht gerechnet.

      Ich habe ihnen dann (im besten Oberlehrer-Ton) einen Vortrag über notwendige
      Schallschutzmaßnahmen im Trockenbau gehalten. :tounge:

      Hat ihnen irgendwie nicht geschmeckt....


      Als alle raus waren, meinte mein Anwalt nur: Wenn nächste Woche die Fliese
      nicht wieder an der Wand ist, mindern wir die Miete :biggrin:


      Wir ihr schon sagtet, manchmal ist Recht haben und Recht bekommen wohl
      doch noch das Gleiche.

      Bei dem eindeutigen Gutachten dürfte das Thema wohl vom Tisch sein ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von docjoe ()

    • Einge Menschen sind schon ein bißchen merkbefreit ... :yes:
      Gerade wenn die Vermieter doch vom Fach sind, müßten die das doch eigentlich wissen. :ccrazy:
      grüße
      peterle

      ---

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