Blu-Ray Böller

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    • Original von Ravenous
      @rallyfirst:

      Harry gefällt halt der Denon Klang besser als der Onkyo. Natürlich ist das subjektiv, aber das sollte man akzeptieren, genauso wie Du den Onkyo besser findest. Geschmäcker sind nunmal verschieden.



      Hab ich doch im letzten Absatz geschrieben, dass ich genau das akzeptieren kann, wenn einem klanglich ein anderes Gerät mehr liegt oder es besser passt. Aber genau diese generelle Aussage, dass ein 4308 deutlich besser als ein 905 klingt und das ohne direkten Vergleich ist eben das, was mir bei sowas etwas aufstößt.
      Es hätte auch genauso gut heißen können, dass der Yamha 3800 besser als der 4308 klingt, da hätte ich auch gleiches zu bemerkt...

      Aber lass ma gut sein, ich sach nix mahr dazu ;)

      Gruß
      Rally
      Mitsubishi HC 5500, Panasonic TH42PZ85E, Denon DVD 2500 BT, Dune HD Base, 4 x ASW Cantius 404 Standboxen / CS 304 Center / Opus SW 250 Sub/ B&W M1 Surround back, Denon 3910, Toshiba XE1, Onkyo TX-NR 5009, Panasonic BD 30, XBOX 360, PS3, Kathrein UFS 910
    • jetzt eine diskussion über klangliche qualitäten zu führen ist müßig.
      und dabei über "geschmackssache" zu streiten ebenfalls.

      selbstverständlich kann man alles mit "geschmackssache" abtun.
      dass einem ein accuphase verstärker klanglich nicht gefällt und man einen onkyo 605 als besser empfindet z.b.
      ist eben geschmackssache ;)
      aber lässt sich damit wirklich alles erklären, oder nur die "geschmackliche abstimmung" der neuen onkyo receiver?

      das mit dem onkyo 906 ist sicherlich "nur" ein gerücht.
      aber wenn man den beitrag im avsforum durchliest klingt es nicht als besonders abwägig.
      offizielle statements diesbezüglich seitens onkyo wird's erst dann geben, wenn alle 905er für onkyo verkauft und ausgeliefert sind. wie üblich und bei anderen herstellern auch.
      insofern sind auch die dts böller und sämtliche firmwareupdates oder probleme mit dem onkyo 905 nur gerüchte, denn eine offizielle aussage von onkyo sucht man vergeblich.
      man wird zum onkyo 906 in nächster zeit sicherlich auch nicht viel neues hören und lesen. die mitarbeiterin die hier ihren mund nicht halten konnte wird evtl.ihre probleme bereits bekommen haben. ich glaube nicht, dass onkyo hier schläft.

      was die böllersache betrifft:
      wir sind ja zumindest weiter, dass es 5-6 bestätigte discs mit entsprechenden problemen gibt, die restlichen 20 oder so aus der liste wurden ja bisher diesbezüglich nicht getestet und geprüft.
      ich befürchte mal, dass diese "inoffiziellen probleme" keinerlei grund dafür wären, dass man als käufer das recht hat den 905 zurückgeben zu können.
      wenn onkyo keine lösung findet muss man hoffen, dass es nur filme betrifft die man selber nicht braucht und dass künftige produktionen wirklich fehlerfrei laufen.
      mal abwarten...
    • Nur Bei Dts????

      Hallo Beisammen;

      habe ja schon einiges über diese Böller gelesen. Da es bei einigen Usern zu unterschiedlichen erscheinungsbildern kommt,
      würde mich Interessieren ob es schon mal bei jemandem vorgekommen ist der eine HD-DVD ohne DTS-HD spur geschaut hat. (z.B.:True HD usw.)

      Will mir noch einige HD´s zulegen, würde dann nur noch HD´s ohne DTS spur kaufen :bigsmile:

      Hoffe das ihr mir hierzu was sagen könnt.

      Gruß
      Jack D.
      Gruß
      Jack D.

      Heimkino Equipment:

      SONY VPL HW40ES / DAVISION Cadre No.1 2.35m breit / DENON AVR4310 / TOSHIBA XE-1 / DENON DVD-3800BD / CANTON Ergo 2x RC-A und 4x CM-500DC / LOVAN Classic-Rack
    • Hallo BerndN

      danke für die bestätigung. Habe auch eine DTS-HD(Silent Hill). Bei dieser tritt der fehler aber nicht beim normalen Abspielen auf. (Onkyo 805+XE1+Bitstream)

      Kann mir also nun einige Restposten HD´s kaufen.

      Gruß
      Jack D.
      Gruß
      Jack D.

      Heimkino Equipment:

      SONY VPL HW40ES / DAVISION Cadre No.1 2.35m breit / DENON AVR4310 / TOSHIBA XE-1 / DENON DVD-3800BD / CANTON Ergo 2x RC-A und 4x CM-500DC / LOVAN Classic-Rack
    • Am gestrigen Abend haben DerBär und meine Wenigkeit bei Rondode zuerst Das Parfüm auf HD DVDgesehen und uns anschliessend noch das Konzert der Eagles auf HD DVD gegeben. Da wir uns die meiste Zeit während des Konzertes unterhielten, und bei Referenzpegel nicht so angenehm war (die Scheibe ist im Hochton etwas zu offen abgemischt, wie ich finde :shocked:), hielten wir den Pegel recht niedrig - zum Glück. Bei Timecode 23:40 befindet sich ein Böller. Bei nochmaligem Durchlaufen der Stelle hat sich dies bestätigt.

      HD DVD Eagles - Farewell I Tour/Live from Melbourne; dts HD MA Tonspur als Bitstream vom EP35 zum 875er Onkyo.



      Da ich bei der Scheibe noch nix davon gelesen oder via SuFu gefunden habe, hoffe ich mal, dass es noch "neu" ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yoshi ()

    • Soso :biggrin:


      Zugegeben teile ich Deine Skepsis ein wenig. Wer garantiert, dass das angebliche Encoder-Update auch den Weg in alle Studios gefunden hat etc.

      Solange Onkyo kein FW-Update zur Behebung geliefert hat, wird jede neue Disk mit DTS-HD-MA zuerst akribisch durchleuchtet, bevor ich sie auf meine Anlage loslasse.....
    • Original von *Harry*
      Original von rallyfirst
      es tauchen keine weiteren Titel mehr auf, da DTS seine Authoring Software dahingehend gefixt hat. Es geht also nur noch um die bereits betroffenen ca. 5-6 Titel.

      Gruß
      Rally


      Soso.
      :biggrin:



      Ja und? Der Titel ist schon älter. Als der erschien, war das Problem noch nicht publik und es gab auch den Fix der Encoding-SW noch nicht....

      Gruß
      Rally
      Mitsubishi HC 5500, Panasonic TH42PZ85E, Denon DVD 2500 BT, Dune HD Base, 4 x ASW Cantius 404 Standboxen / CS 304 Center / Opus SW 250 Sub/ B&W M1 Surround back, Denon 3910, Toshiba XE1, Onkyo TX-NR 5009, Panasonic BD 30, XBOX 360, PS3, Kathrein UFS 910
    • Original von Falcon
      Wieso sollte eine Firma haften wenn jemand seine Anlage zu weit aufdreht und dadurch diese (Durch Eigenverschulden) selbst schrottet!?


      Weil es kein "zuweit aufdrehen" im formaljuristischen Sinne gibt:

      Die Anlage ist erst DANN zuweit aufgedreht, wenn sie "sowieso" danach kaputtgeht (Dauerlast / Peak) - dann hat aber die einzelne Blu-Ray Disc nicht schuld.
      Das ist hier aber NICHT der Fall, wir sind im Bereich der durchaus normalen und "angemessenen" Lautstärke einer dafür zweckbestimmten Anlage.


      Guten Abend Gemeinde..Ich sehe erst jetzt die Frage der Haftung, sorry for the delay....

      Also:
      Die Sache (Blu-Ray) Disc wird FEHLERHAFT ausgeliefert und beschädigt weiteres Wirtschaftsgut (Anlage / Lautsprecher) durch die fehlerhafte Eigenschaft - denn eine Dobly Digital Anlage, welche "deutlich" über Zimmerlautstärke läuft, ist eben NICHT "ungewöhnlich" sondern entspricht durchaus der "Zweckbestimmung".

      Eine Disc, die dann aufgrund eine ABNORMEN Pegelsprunges (der übrigens komplett außerhalb der zulässigen Werte liegt) diese Anlage beschädigt, setzt sehr wohl Haftungsansprüche gegen den Hersteller frei.

      Wir bewegen uns hier ganz klassich im Schadensersatzbereich des BGB und (wichtig) des Produkthaftungsgesetzes !

      Die Wiki erklärt das eigentlich ganz einfach und verständlich:
      de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Hallo Richard,
      Original von Richard
      Die Sache (Blu-Ray) Disc wird FEHLERHAFT ausgeliefert und beschädigt weiteres Wirtschaftsgut (Anlage / Lautsprecher) durch die fehlerhafte Eigenschaft - denn eine Dobly Digital Anlage, welche "deutlich" über Zimmerlautstärke läuft, ist eben NICHT "ungewöhnlich" sondern entspricht durchaus der "Zweckbestimmung".

      Eine Disc, die dann aufgrund eine ABNORMEN Pegelsprunges (der übrigens komplett außerhalb der zulässigen Werte liegt) diese Anlage beschädigt, setzt sehr wohl Haftungsansprüche gegen den Hersteller frei.

      Naja, Concorde behauptet ja, dass nicht die Discs fehlerhaft sind, sondern die Decoderchips in bestimmten AV-Receivern...
      Auch wenn man nachher mit einer kaputten Anlage dastehen sollte, wird man es schwer haben, seine Ansprüche geltend zu machen, so lange sich die beteiligten Parteien gegenseitig die Verantwortung zuschieben... oder man gibt ein teures Gutachten in Auftrag, um zu klären was denn nun an der gesamten Kette fehlerhaft war...

      Gruß,
      Oli
      Wenn du einen Hammer hast, sieht jedes Problem aus wie ein Nagel.
    • Original von El Guapo
      oder man gibt ein teures Gutachten in Auftrag, um zu klären was denn nun an der gesamten Kette fehlerhaft war...

      Gruß,
      Oli



      ...welches letztendlich vom Unterliegenden bezahlt wird..und DA hätte ich nicht so die Schmerzen, denn der Fehler ist REPRODUZIERBAR..und zwar mit jeder Blu-Ray Disc des selben Titels an selber Stelle.

      Das wird ein SEHR kurzes Gutachten :biggrin:
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Original von Richard
      Original von El Guapo
      oder man gibt ein teures Gutachten in Auftrag, um zu klären was denn nun an der gesamten Kette fehlerhaft war...

      Gruß,
      Oli



      ...welches letztendlich vom Unterliegenden bezahlt wird..und DA hätte ich nicht so die Schmerzen, denn der Fehler ist REPRODUZIERBAR..und zwar mit jeder Blu-Ray Disc des selben Titels an selber Stelle.

      Das wird ein SEHR kurzes Gutachten :biggrin:


      Mit einer Sammelklage könnte man sich, im Falle des Unterliegens, die Kosten des Gutachtens auch teilen.

      Gruß

      Dooley
      HK: Sanyo PLV-Z3000/Panasonic DMP-BD30/Denon AVR3808A/Canton Ergo92+CM500+AS35+4xPlus XL
      WZ: Toshiba 42z3030d/Panasonic DMP-BD30/Denon AVR1802/Teufel Magnum+Canton AS40
      Meine BDs
    • Original von Dooley
      Mit einer Sammelklage könnte man sich, im Falle des Unterliegens, die Kosten des Gutachtens auch teilen.

      Gruß

      Dooley


      Was viel teuer wird! Sowas nennt sich beim Anwalt "zusätzliche Gebühr durch mehrere Mandanten".

      Man macht EINE Klage und auf den positiven Spruch hängen sich die anderen später "aus gleichem Grunde" drauf... ;)


      Richards Hörspielstunde:
      Ablauf erster mündlicher Termin:


      Richter: Es klagt....Blablablablabla blablabla..wegen...blablabla...Herr Hersteller?

      Hersteller: Nein, der Kläger ist doof, seine Anlage knackt, wir konnten nichts feststellen - unsere Discs sind alle ok.

      Kläger: Dummes Zeug, ich habe hier 45 weitere Discs - alle mit demselben Fehler.
      Ich will ein Gutachten

      Richter: Gut, dann ordne ich antragsgemäß ordner Sachverständigengutachten gem. §402- 414 ZPO an.

      Wir sehen uns wieder zum nächsten Termin am xx.xx.2008, meine Herren.


      xx.xx.2008:

      Richter: Dem Gericht liegt nun das Gutachten vor, ich zitiere den Gutachter auf Seite 12 mal in der Essenz:
      "Sämtliche mir vom Gericht überstellen Medien mit dem Titel "XXXX" zeigen denselben Fehler in der Tonspur "DTS HD" zum Timecode 72:12:23 Minute.
      Der Fehler gestaltet sich derart, dass eine außerhalb der Spezifikation für DTS HD Ton auftretende Spannungsspitze (digitaler Herkunft) einen durch eine regulär dahinter geschaltete und zweckmäßig eingesetze Audioanlage einen sog. Pegelsprung von +42 dB erfährt. Diese schnelle und extreme Lautstärke Impuls ist geeignet, das Audioequipment in der Wiedergabekette zu beschädigen, bis hin zu dem Lautsprechern. Der Fehler wäre vermeidbar gewesen, hätte der Produzent (Beklagte) eine sorgsame Endkontrolle am Produkt walten lassen". ZITAT ENDE

      Richter: Meine Herren, in einfachen Worten bedeutet das:
      Alle Discs haben den gleichen Fehler, der jede Anlage killt - was nicht passieren muss, würde der Hersteller (Beklagte) seine Produkte besser kontrollieren.

      Wir sind damit unzweifelhaft in der Vollhaftung gem. BGB §240-254 ff, 280,823 und ProdHaftG und ich gebe der Klage vollumfänglich statt.

      Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, die Kostenentscheidung ergeht nach 91 ZPO.


      Ende




      So.. das war es auch schon.
      Ok...ich habe zuviel Zeit... :lol:
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Hi,

      der Fehler war in dem Fall, dass die falsche Partei verklagt wurde. DTS als Schuldiger für die falschen DTS ICs hätte vor Gericht stehen müssen. Dann hätte man Concorde gegen die aussagen lassen sollen, weil die sich ja von allem reinwaschen wollen....


      Gruß
      Rally
      Mitsubishi HC 5500, Panasonic TH42PZ85E, Denon DVD 2500 BT, Dune HD Base, 4 x ASW Cantius 404 Standboxen / CS 304 Center / Opus SW 250 Sub/ B&W M1 Surround back, Denon 3910, Toshiba XE1, Onkyo TX-NR 5009, Panasonic BD 30, XBOX 360, PS3, Kathrein UFS 910
    • Original von Ravenous
      Aber wie sieht es aus, wenn der Hersteller der Disc auf den Fehler der Receiver EINES Herstellers verweist ?

      Als Beweis führt er eine Gegengutachten an, bei dem die Disc fehlerfrei auf Receivern des Herstellers D. oder Y. abgespielt werden können.



      Der Gutachter prüft in diesem Fall, ob die Tonspur auf der Disc grundsätzlich fehlerfrei ist oder nicht.

      Sobald ein Fehler vorliegt, ist dieser ursächlich für den Defekt am Equipment.
      Ggfls. tritt der Fehler, wie von Dir angeführt, nur in Kombination mit gewissen Audioequipment-Herstellern auf, dann handelt es sich um einen Kombinationsfehler.

      In diesem Fall (und höchst vorsorglich) bedient man sich des Rechtsmittels der "Streitverkündung" an den Hersteller der Anlage im Klagfalle gegen den Disc-Hersteller.

      Das hat die juristische Folge, daß der Anlagenhersteller mit in den Rechtsstreit gezogen wird und dieser "beitreten" kann.

      Es gibt nun 2 Folgen:
      Der Dischersteller haftet nur zur Hälfte, der Anlagenhersteller zur anderen - hierzu muss er aber "reingezogen werden". Das erreicht man durch die "Streitverkündung".

      Eine weitere Folge der Streitverkündung ist, daß im Falle der Ansicht des Richters von Mangelfreiheit der Disc selber, der Anlagenhersteller (sollte so argumentiert worden sein) selbst "ursächlich" und vollumfänglich in die Haftung eintritt.

      Diese Möglichkeit wäre ohne Streitverkündung nicht gegeben, bzw. erheblich erschwert.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Original von rallyfirst
      Hi,

      der Fehler war in dem Fall, dass die falsche Partei verklagt wurde. DTS als Schuldiger für die falschen DTS ICs hätte vor Gericht stehen müssen. Dann hätte man Concorde gegen die aussagen lassen sollen, weil die sich ja von allem reinwaschen wollen....


      Gruß
      Rally


      Das wird so nicht hinhauen.

      Als Verbraucher kannst Du schlecht einen Zulieferer verklagen, denn das die ICs fahlerhaft sind, ist nicht bewiesen. ;) DTS könnte sich wunderbar auf Yamaha beziehen und dann darauf verweisen, dass dort trotz der angeblich defekten ICs der Fehler nicht auftritt.

      Somit könnte man den anderen Receiverhersteller wieder ranziehen, da er trotz Kenntniss des Fehlers kein Update seiner Software herausbringt.

      Oder ?
      Mein Kellerkino - The Twilight Zone (klick)
    • Original von rallyfirst
      Hi,

      der Fehler war in dem Fall, dass die falsche Partei verklagt wurde. DTS als Schuldiger für die falschen DTS ICs hätte vor Gericht stehen müssen. Dann hätte man Concorde gegen die aussagen lassen sollen, weil die sich ja von allem reinwaschen wollen....


      Gruß
      Rally


      Das muss so nicht stimmen.

      Wir wissen nicht, wie der Prozess geführt wurde und ob evtl. schlichtweg falsch geklagt wurde, was mitunter doch häufig passiert.

      Natürlich darf NICHT gegen DTS geklagt werden, denn nicht das Protokoll (DTS HD) ist falsch (es läuft ja auf anderen Disc's auch), sondern die UMSETZUNG ist fehlerhaft (Concorde).


      DTS wurde vom Produzenten (Concorde) im "Innenverhältnis" zur Fertigung verwandt. Hierbei traten Fehler auf.

      Selbst WENN der Fehler bei DTS liegt, interessiert das DICH nicht, es handelt sich nämlich um das "Recht eines Dritten", welches im UNMITTELBAREN Vertragsverhältnis zwischen Dir und Concorde keinerlei Bedeutung hat, einzig im Innenverhältnis Concorde<->DTS Bedeutung gewinnt (Durchgriffshaftung im Innenverhältnis).

      Im unmittelbaren Vertragsverhältnis haftet DIR gegenüber Concorde.

      Im INNENVERHÄLTNIS kann Concorde sich den Schaden von DTS erstatten lassen (Durchgriffshaftung) insofern Concorde DTS auch einen Fehler NACHWEISEN kann.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Original von Ravenous
      Original von rallyfirst
      Hi,

      der Fehler war in dem Fall, dass die falsche Partei verklagt wurde. DTS als Schuldiger für die falschen DTS ICs hätte vor Gericht stehen müssen. Dann hätte man Concorde gegen die aussagen lassen sollen, weil die sich ja von allem reinwaschen wollen....


      Gruß
      Rally


      Das wird so nicht hinhauen.

      Als Verbraucher kannst Du schlecht einen Zulieferer verklagen, denn das die ICs fahlerhaft sind, ist nicht bewiesen. ;) DTS könnte sich wunderbar auf Yamaha beziehen und dann darauf verweisen, dass dort trotz der angeblich defekten ICs der Fehler nicht auftritt.

      Somit könnte man den anderen Receiverhersteller wieder ranziehen, da er trotz Kenntniss des Fehlers kein Update seiner Software herausbringt.

      Oder ?


      In etwa.

      Es ist GRUNDSÄTZLICH und IMMER darauf zu achten, immer nur aus dem unmittelbaren Rechtsverhältnis/Vertragsverhältnis zu klagen !

      Beispiel:
      Dein Volvo bremst nicht und fährt gegen die Wand.
      Wen verklagen wir ?

      Wohl kaum "ATE", weil die Klötze fehlerhaft waren.
      Nein, das unmittelbare Vertragsverhältnis besteht zwischen Dir und Volvo - der ist also IMMER "Ziel" jeder Aktion.

      Was Volvo im INNENVERHÄLTNIS mit seinem Lieferanten macht, ist deren Bier und interessiert DICH nicht die Bohne.

      In diesem Fall kommt übrigens obiges Beispiel wieder zum tragen:
      Volvo würde im Falle des Verklagtwerdens sofort "ATE" den Streit verkünden und hinzuziehen, um im Fall des späteren Unterliegens sofort zu ATE "durchgreifen" zu können (Haftung/Schaden).
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Ja aber Concorde legt doch dann ein weiteres Gutachten vor, aus welchem eindeutig hervorgeht, dass die LS des Endverbrauchers nur dann Schaden nehmen, wenn sie schon vorher durch "ständiges Betreiben an der Schmerzgrenze" überstrapaziert waren.

      Ich will damit nur sagen, wenns dermassen einfach wäre, warum
      1) klagt dann keiner, dem die Anlage um die Ohren geflogen ist, und
      2) warum sind dann die Gerichte so überlastet, wenn sich sowas in 10 Minuten klären lässt?

      :biggrin:
      - hat hier gekündigt -
    • Original von Nr.5 lebt
      Ja aber Concorde legt doch dann ein weiteres Gutachten vor, aus welchem eindeutig hervorgeht, dass die LS des Endverbrauchers nur dann Schaden nehmen, wenn sie schon vorher durch "ständiges Betreiben an der Schmerzgrenze" überstrapaziert waren.



      Dieses wäre eine Behauptung, die im Falle des Bestreitens bewiesen werden muss.
      So etwas ist grundsätzlich nicht beweisbar, weil das technisch eindeutig nur durch eine "Teststellung" nachgewiesen werden kann, was faktisch mit einem kaputten Lautsprecher etwas..."schwierig" wird. :biggrin:

      Ich würde dann im Gericht sogar noch "lustiger" werden:
      Gut..Herr Concorde, dann besorgen wir jetzt die EXAKT gleiche Anlage, wie die hier gegenständige und führen die streitgegenständige Disc auf dieser hier im Gerichtssaal zu gleicher Lautstärke vor. Und WEHE es knallt... (was NATÜRLICH passiert).


      Ich will damit nur sagen, wenns dermassen einfach wäre, warum
      1) klagt dann keiner, dem die Anlage um die Ohren geflogen ist, und


      Weil der "normale" Bürger vor 2 Sachen tatsächlich sehr große "Angst" hat:
      a) Alles, was einen weißen Kittel trägt
      b) Gerichte

      Du glaubst nicht, wieviel Leute tausende von Euros versacken lassen, nur weil sie Angst vor Gerichten haben - obwohl ihre Sache ein sog.- "Selbstgänger" ist.



      2) warum sind dann die Gerichte so überlastet, wenn sich sowas in 10 Minuten klären lässt?


      Weil nicht die ZEIT sondern die MASSE an Rechtsstreitigkeiten die Gerichte beschäftigt.
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Original von Richard

      Weil der "normale" Bürger vor 2 Sachen tatsächlich sehr große "Angst" hat:
      a) ...
      b) Gerichte

      Du glaubst nicht, wieviel Leute tausende von Euros versacken lassen, nur weil sie Angst vor Gerichten haben - obwohl ihre Sache ein sog.- "Selbstgänger" ist.
      ...
      Weil nicht die ZEIT sondern die MASSE an Rechtsstreitigkeiten die Gerichte beschäftigt.


      Der "normale Bürger" hat also Angst die Gerichte anzurufen.
      Und weil vor lauter Angst keiner die Gerichte anruft, sind diese wegen der vielzahl der Fälle überlastet. ?(

      Leider habe ich nicht nur einmal die Erfahrung machen müssen, dass man vor Gericht - wie auch auf hoher See - "in Gottes Hand ist". :sad:

      Wo ist eigentlich in deiner Hörspielstunde die vom Gesetzgeber vorgesehene "Güteverhandlung" abgeblieben? ;)
      - hat hier gekündigt -
    • Original von Yoshi
      Am gestrigen Abend haben DerBär und meine Wenigkeit bei Rondode zuerst Das Parfüm auf HD DVDgesehen und uns anschliessend noch das Konzert der Eagles auf HD DVD gegeben. Da wir uns die meiste Zeit während des Konzertes unterhielten, und bei Referenzpegel nicht so angenehm war (die Scheibe ist im Hochton etwas zu offen abgemischt, wie ich finde :shocked:), hielten wir den Pegel recht niedrig - zum Glück. Bei Timecode 23:40 befindet sich ein Böller. Bei nochmaligem Durchlaufen der Stelle hat sich dies bestätigt.

      HD DVD Eagles - Farewell I Tour/Live from Melbourne; dts HD MA Tonspur als Bitstream vom EP35 zum 875er Onkyo.



      Da ich bei der Scheibe noch nix davon gelesen oder via SuFu gefunden habe, hoffe ich mal, dass es noch "neu" ist.


      Ich will ja nichts sagen, aber ich bin mir sehr sicher, dass auf der Eagles HD DVD nur eine normale DTS-Spur ist. Sollte sich da etwas geändert haben (Neuauflage)?

      Gruß,

      C.-P.
      Beamer: Sanyo Z3000 | Leinwand: Reprolux Screens Cineroll Professional Tension 200x112cm | TV: SONY KDF-E50A11E | Toshiba HD XE1 | Pioneer BDP-51FD | Pioneer DV-LX50 | YAMAHA RX-V3900 | XBOX 360 Premium | KEF KHT 3005 Limited Edition |
    • @Nr.5


      Du "enstellst" die Fakten, es ist schwer, so zu diskutieren.
      Du verallgemeinerst Annahmen, die teils aus Gedanken stammen, die nicht zuende gedacht wurden.

      Ich versuche es dennoch:

      Würde der "normale Bürger" durchgehend keinerlei Berührungsängste mit Gerichten haben, wäre die Situation NOCH SCHLIMMER.

      Wir haben alleine in Hamburg 14.000 (?) zugelassene Anwälte mit durchschnittlich einem Dutzend (und mehr) parallelen Fällen.


      Ein paar Zahlen, mal für Hamburg:
      Statistisches Verhandlungstermin-Potenzial von 168.000 Terminen
      14 Erst-Instanz Gerichte
      260 Richtern (Zahl von 1999).

      You do the math...


      Natürlich gibt es immer wieder schlechte Erfahrungen vor Gericht und teils erinnert die "Rechtsfindung" dort auch an Würfelbuden - nicht ohne Grund wird der Berufszweig des sog. "Mediators" unter Anwälten immer beliebter ;)


      Ich sehe aber nicht, was das mit der Haftungsfrage hier zu tun hat, geschweige denn mit Deinen persönlichen Erfahrungen in anderem Fall (Fällen) ?

      Oder bist Du vielleicht gar Rechtsanwalt, der den Glauben in das System verloren hat?
      Das gibts ja auch genug und ist DURCHAUS sehr verständlich, wenn man so manche Urteile nachliest.

      Ich denke aber, Du kommst eher aus dem Steuerrecht?



      Original von Nr.5 lebt
      Wo ist eigentlich in deiner Hörspielstunde die vom Gesetzgeber vorgesehene "Güteverhandlung" abgeblieben? ;)


      Mein Hörspiel setzt im ersten mündlichen Termin an.
      Der Teil mit der außergerichtlichen Handlung ist extra im Prequel "Der doofe Gegner und ich" zu erwerben, ISB 6549873, Preis 12354,- EURO :biggrin:
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Hallo

      Also der Onkyo 875 hat aber fett:

      DTS HD Master Audio

      im Display und im OSD auf der Leinwand angezeigt :biggrin:

      Gruß
      DerBär
      Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
      Marantz SR 7010 Surroundreceiver in 11.2 Konfig, 8 Kanal Marantz Endstufe MM 8003, Toshiba HD-EP35, Panasonic DMP-BD310, Panasonic DP-UB424, ATV 4K, 2x Kef XQ 3, 1x Kef XQ 2c, 4x Kef Q Compact, 4x Kef Q85s, 2x Boston THX Subwoofer 595x, Pioneer Laserdiscplayer DVL909, JVC D-VHS HM-DR10000, Lexicon LDD 1, VU+ Ultimo 4K, Thorens TD318MKII, Panasonic PZ55VT50 3D THX Plasma, JVC DLA-X3
    • Ich will ja nichts sagen, aber ich bin mir sehr sicher, dass auf der Eagles HD DVD nur eine normale DTS-Spur ist. Sollte sich da etwas geändert haben (Neuauflage)?


      Hmhh, das scheint ein Streitfall bzw. ein Beschriftungsfehler zu sein. Hier ein Zitat aus HDTVMAGAZINE.COM:

      The HD-DVD in question is the Eagles Farewell 1 Tour. The audio tracks advertised on it are 2 channel PCM and regular DTS 5.1. However, several people with Tosh XA2 and A35 players hooked via HDMI to a newer receiver capable of decoding the lossless formats are getting a DTS-HD Master Audio indication from the DTS 5.1 track. Strange. One guy used "PowerDVD Ultra" to check the audio stream, and he said it was a variable bit rate between 4-6 mb/s. I didn't think a regular lossy DTS stream could be over 1.5. Anyway, all who have gotten this DTS-HD MA signal on their receiver have said it sounds absolutely incredible. Noticeably better than a bitstream through an optical or coaxial cable. However, there is no mention of anything other than regular DTS on the DVD disc or case.


      Und wenn es knallt, ist eine HD MA - Spur doch sehr wahrscheinlich !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sackzehe ()

    • hddvd.highdefdigest.com/eagles_liveinmelbourne.html

      Was hat denn der EP35 angezeigt? Auf meinem XE1 und beim 3800er von Yamaha normales DTS.

      P.S. Ok, habe die Diskussionen gefunden:

      avsforum.com/avs-vb/showthread.php?t=938703

      Da steht auch von dem Böller drin. Muss am WE mal bei mir genauer checken.

      Gruß,

      C.-P.
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