Angepinnt OLG Hamburg macht Schluss mit dem überzogenen "Forenhaftungsblödsinn"

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    • OLG Hamburg macht Schluss mit dem überzogenen "Forenhaftungsblödsinn"

      Siehe Urteil bei Heise.de:
      heise.de/newsticker/OLG-Hambur…etreiber--/meldung/134962


      Hier ein Zitat gem. UrhG § 51 (Zitatrecht):


      22.03.2009 11:06
      heise online

      OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber

      Die rigide Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung für Internetforen und Blogs sorgt bereits seit Jahren für erhebliche Rechtsunsicherheit unter den Betreibern derartiger Angebote. Dieser Rechtsprechung hatte das Hanseatische Oberlandesgericht nun in einer neuen Entscheidung eine klare Absage erteilt, jetzt liegt auch die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 vor (Az. 5 U 180/07).

      Kläger des Verfahrens waren die Betreiber von "Marions Kochbuch", die vor allem durch die massenhafte Abmahnung angeblicher Urheberrechtsverletzungen in die Diskussion geraten waren. Diese hatten den Betreiber der Fußballforen-Community Foros für die Veröffentlichung eines Fotos durch einen Forenteilnehmer in Haftung nehmen wollen und Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Wenig überraschend verurteilten die Richter des Landgerichts den Beklagten daraufhin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. Dieser sei als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Insbesondere sei dieser in der Lage gewesen, die Rechtsverletzung zu unterbinden, etwa dadurch, "dass er das Einstellen von Bildern durch Dritte auf die von ihm betriebene Webseite grundsätzlich nicht ermöglicht".

      Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde.

      Auch den Ausführungen des Landgerichts, wonach der Betreiber als Störer hafte, erteilt das OLG eine klare Absage. Insbesondere habe dieser keine ihm obliegenden Prüfungspflichten verletzt. Denn der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet sei nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. Dabei beruft sich das Gericht vor allem auf das Heise-Foren Urteil des OLG aus dem Jahr 2006. Bereits dort wurde festgestellt, dass eine solche Pflicht "die Überwachungspflichten des Betreibers überspannen und die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit, unter deren Schutz Internetforen stünden, verletzen würde". Zudem käme bei Bildern noch das Problem dazu, dass diesen in aller Regel noch weniger als Textbeiträgen anzusehen sei, ob durch ihre Veröffentlichung Rechte Dritter verletzt werden.

      Weiterhin hafte der Beklagte auch nicht deshalb auf Unterlassung, weil er nach der Abmahnung keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hatte, zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden. Insoweit sei es unstreitig nicht zu weiteren Rechtsverletzungen gekommen. Vielmehr habe der Forenbetreiber seine Verpflichtung damit erfüllt, die ihm bekannt gewordene Rechtsverletzung unmittelbar nach Kenntnis zu beseitigen. Auch die Möglichkeit für die Nutzer, ihre Beiträge in die Foren anonym einzustellen, führe nicht dazu, dass schon nach einer einzigen Rechtsverletzung die Veröffentlichung von Bildern in den Nutzerbeiträgen generell zu verhindern ist. Denn auch anonym oder unter Pseudonym nutzbare Internetforen stellen nach Ansicht des OLG Hamburg ein grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Wie die Regelung des § 13 TMG zeigten, sei die anonyme Nutzung des Internets sogar ausdrücklich geschützt.

      Auch in einem weiteren für die Betreiber von Foren wichtigem Punkt erteilt das OLG der Rechtsprechung des Landgerichts eine klare Absage: Der Beklagte sei nicht zur Erstattung der Anwaltskosten für das Abmahnschreiben der Kläger verpflichtet. Denn erst mit diesem Schreiben habe der Forenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Die Kosten für die erste Information über eine Rechtsverletzung habe der Rechteinhaber zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können.

      Etwas überraschend ließ das OLG die Revision gegen das Urteil mangels grundsätzlicher Bedeutung oder Erforderlichkeit zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu. (Joerg Heidrich)/ (axv/c't)





      Damit stellt das OLG Hamburg den Zustand wieder her, welcher vor der völlig blödsinnigen und katastrophalen "Rechtsprechung" des untergeordneten Landgerichtes HH im Jahre 2007 herrschte.
      (Sog. "Heise Urteil" und in Teilen auch "Supernature-Forum")

      Von Anbeginn an hat das ehemalige "Teledienstgesetz" schon immer das gesagt, was nun das OLG erneut bekräftigte/bestätigte.

      Meine Meinung:
      Hätte der "streng eigenartige" Richter Buske am LG Hamburg ein bisschen mehr Hausaufgaben gemacht und mehr Fingerspitzengefühl bei der Auslegung des Willens der Gesetzgebung gezeigt, hätten wir uns ein Jahr lang viel Unruhe sparen können - und Geld...
      Gruß, Richard
      eisammen.de
    • Original von mordsfilm
      Aber man weiß es ja, aus leidvoller Erfahrung:

      Richter = Gott.


      Unser Bruder = Jesus = Gottes Sohn = Gott = unser Bruder = wir sind auch Götter
      Die Richter habe es halt als erste begriffen. :biggrin:

      Zurück zum Topic:
      Ich hoffe, dass diese Abmahnwelle nun ein wenig abnimmt.
      Dennoch darf auch bei diesem Urteil nicht vergessen werden, dass Fotos auch weiterhin unter das Urheberrecht fallen.
      Sollte ein Webseitenbesitzer sich von irgendwoher Bildmaterial besorgen und dieses auf seiner Homepage veröffentlichen, werden selbstverständlich entsprechende "Nutzungsgebühren" an den Rechteinhaber fällig. Ob und vor allem wann diese dann eingefordert werden, ist eine andere Sache. Lizenzgebührenpflichtig bleiben Fotos aber allemal.

      Allerdings hab ich kein Verständnis für die inzwischen allgemein übliche Vorgehensweise, erstmal kostenpflichtig abzumahnen. "Dank" des Gegenstandswertes eines Fotos (in der Regel werden für das erste Bild € 12.000 angesetzt, für jedes weitere Bild 50% davon), fallen die Rechtsanwaltsgebühren meist höher aus als die Schadenersatzansprüche des Urhebers!
      Mir ist ernsthaft vor wenigen Wochen vor dem Amtsgericht in Hamburg vom gegnerischen Anwalt vorgeworfen worden, dass ich diesen üblichen Weg gegen seinen Mandanten nicht gegangen bin!

      Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es für alle Beteiligten (abgesehen von den Anwälten) bessere Lösungen gibt, als gleich kostenpflichtig abzumahnen oder einstweilige Verfügungen rauszuhauen. Ich praktiziere das auch weiterhin so, dass ich erstmal höflich um die (kostenlose) Herausnahme meiner Bilder bitte oder bei einer weiterhin angedachten Bildnutzung um die dann kostenpflichtige Lizenzierung bitte.
      Gruß
      George Lucas

      Mein HEIMKINO
      Lumière, 12 Plätze, 60 m³, Projektor: JVC DLA-NZ8, Leinwand: Screen Research ClearPix Ultimate Weiß, Lautsprecher: JBL 3678 (Front), KCS SR-10A (Surrounds/Top), KCS C -218-A THX (SUB), Receiver: Marantz SR7011, 4K-Player: Sony UBP-X800, Panasonic DP-UB824, Endstufen: 4x Crown XLS 402D, 1x Liker BST 930,

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von George Lucas ()

    • Original von Richard
      Der neue § 97a des UrHG könnte Dich interessieren - insbesondere Absatz 2 ;)

      juraforum.de/gesetze/UrhG/97a/97a_UrhG_abmahnung.html


      Danke :bigsmile:
      Gruß
      George Lucas

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    • Ich hatte auch mal ein Bildproblem auf der "legalen Seite", sprich eine Anfrage einer großen Firma ob sie nicht Bilder von mir (abgelegt in großem Format auf einer Webseite) in einem Einladungschreiben zu einer Tagung verwenden dürften.

      Es handelte sich um Bilder eines Schlosses samt Park bei bestem Wetter und optimalem Lichteinfall, war da auch schon in diversen Veranstaltungen zu Gast...

      Bei diesem "unmoralischen Angebot" vor etlichen Jahren hatte ich absolut keine Ahnung was denn so der übliche Preis ist für die Verwendung eines Bildes.

      Die Presseabteilung der betreff. Firma bot mir 100 € pro Bild für meine Fotokasse an, die ich dann umgehend kassiert habe :)
    • Wobei es ja nun wirklich genug sehr gut bestückte, kostenlose Bilddienste im Netz gibt.
      Auf für gewerbliche Anwendung.
      Die einzige Bedingung ist eine Quellenangabe.
      Auf pixelio z.B. habe ich für Präsentationen noch IMMER was gefunden, das passte.

      Aber da sind wir nicht mehr sehr topfisch...
    • Nein, die Finger, die einfach mal weitermachen, wenn das Hirn schon beim nächsten Wort ist.
      Nach AU muss einfach ein F kommen.
      Sozusagen meine eingebaute Autokorrektur, die mich bei Word oft wahnsinnig macht.
      Und nicht die Vorschau benutzt, wie sonst immer.
      Ich lass es dann mal stehen, für die staunende Nachwelt.

      Was den Alk betrifft: Seit 30 Jahren nur noch in der Soße.
    • Original von mordsfilm
      Nein, die Finger, die einfach mal weitermachen, wenn das Hirn schon beim nächsten Wort ist.
      Nach AU muss einfach ein F kommen.
      Sozusagen meine eingebaute Autokorrektur, die mich bei Word oft wahnsinnig macht.
      Und nicht die Vorschau benutzt, wie sonst immer.
      Ich lass es dann mal stehen, für die staunende Nachwelt.

      Was den Alk betrifft: Seit 30 Jahren nur noch in der Soße.


      Schatz, behalt das Gemüse......ICH NEHME heute NUR SOßE!!!!!!!

      :biggrin: :biggrin: :biggrin:
    • Original von Juergen S
      Original von mordsfilm
      Hier kocht der Chef.


      Beim Kochen oder beim Essen? ;)


      Beim Autofahren!
      Gruß
      George Lucas

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    • Zur Abwechslung mal wieder on topic

      Weshalb läßt denn der Spiegel hier (im letzten Absatz auf der verlinkten Seite, in einem Abschnitt eines aktuellen und prominent plazierten Artikels, der den Anspruch erhebt, einen Überblick über die verworrene und verfahrene Situation zu bieten)

      spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,641659-8,00.html

      die nicht völlig unwichtige Information weg, daß das OLG HH von der früheren im Artikel angesprochenen und unrühmlichen Auslegungs-Praxis mittlerweile wieder abgekehrt ist, und erweckt durch die Wortwahl (Gegenwartsform im Zitat) einen gegenteiligen Eindruck?! :eh: :kratz:

      Ist die Spiegel-Redaktion in diesem Punkt besonders schlecht informiert, haben die einfach nur ungenügend recherchiert und sind nicht auf dem laufenden, nimmt man durch veraltete/überholte Zitate in Kauf, daß der Artikel nebelkerzenhaft tendentiös-desinformative Wirkung entfaltet, oder sind sie ganz im Gegenteil sogar besonders gut informiert, die Dinge noch immer im Fluß und das OLG hat die Peilung nun total verloren (wie der Rest der Republik in Internet-Rechtsfragen)?!

      Kaum dachte man als Netzbürger, die Verhältnisse seien etwas geordnet worden und die Vernunft habe Einzug gehalten, geht es in die nächste Runde?? :banghead:

      Fazit: Respekt für jeden, der sich (noch) traut sich im Netz durch Betrieb eines Forums oder Shops oder auch nur einer Homepage/eines Blogs in besonderem Maße zu exponieren... wenn man sich den Rest des Artikels so durchliest (in der Annahme, daß er sachlich im großen und ganzen, sowie im Tenor korrekt ist). 8o :mecker: :wut:

      Gruß
      96fps
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